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Die analoge Tankanzeige eines Autos zeigt einen vollen Tank an.

Quelle: Adobe Stock / Björn Wylezich

Tankstellen gehören zu den Nebenbetrieben nach § 15 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) und werden durch die jeweiligen Konzessionsinhaber oder von diesen beauftragten Dritten betrieben. Derzeit gibt es an bewirtschafteten Rastanlagen an Autobahnen rund 390 Tankstellen. Die zugehörigen Shops bieten meist ein umfassendes Angebot an Waren und Dienstleistungen, die speziell auf die Bedürfnisse der Reisenden zugeschnitten sind.

Auf die Preisgestaltung der Tankstellen haben weder das Bundesministerium für Digitales und Verkehr noch die Autobahn GmbH des Bundes Einfluss. Die Konzessionsinhaber müssen für das Recht, einen Nebenbetrieb zu betreiben, eine Konzessionsabgabe an den Bund entrichten. Die Höhe dieser Abgabe richtet sich nach § 15 FStrG sowie der BAB-Konzessionsabgabenverordnung und beträgt für Kraftstoffe aktuell im Schnitt ca. 20 Cent pro 100 Liter und für sonstige Umsätze 1,1 % des Umsatzes.