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Die Realisierung eines Straßenbauprojektes durchläuft von der Bedarfsermittlung bis zur Verkehrsfreigabe einen mehrjährigen und komplexen Planungsprozess, der die folgenden Planungsphasen, die hier beispielhaft an einem Bedarfsplanprojekt dargestellt sind, umfasst:

Quelle: BMDV
Bedarfsplanung
Verkehrsinfrastruktur in Deutschland kann nur gebaut werden, wenn der Bedarf für ein Projekt festgestellt wurde. Dieser Bedarf wird für die Bundesfernstraßen im Rahmen der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans ermittelt. Erwogene Projekte werden dort gesamtwirtschaftlich bewertet, bei positivem Bedarfsnachweis wird für die Projekte anschließend durch Aufnahme in das Fernstraßenausbaugesetz die Notwendigkeit bestätigt und die Dringlichkeit festgelegt. Damit ist der Bedarf für ein Projekt gesetzlich festgestellt.
Weiterführende Informtionen finden Sie hier.
Vorplanung
Die Planungsstufe Vorplanung dient der Entscheidung über die weiterzuverfolgenden Lösungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Trassen- oder Standortvarianten eines Straßenbauvorhabens. Hierzu wird der für die Realisierung eines Projekts in Frage kommende Planungsraum analysiert und abgegrenzt. Es sind die verkehrlichen, wirtschaftlichen und raumstrukturellen Aspekte aller verkehrlich sinnvoller Linienvarianten und im Sinne einer integrierten Planung deren Auswirkung auf die Umwelt zu ermitteln und zu beurteilen. Die Varianten werden umfassend bewertet und anschließend wird eine Vorzugsvariante ausgewählt. Die Untersuchung stellt bei raumbedeutsamen Planungen die Verfahrensgrundlage eines ggf. notwendig werdenden Raumordnungsverfahrens dar, welches jeweils landesrechtlichen Regelungen unterliegt. Wenn erforderlich, wird das verwaltungsinterne Verfahren der Linienbestimmung nach § 16 FStrGBundesfernstraßengesetz durch das Fernstraßen-Bundesamt angeschlossen.
Entwurfsplanung
In dieser Phase wird die weiter zu verfolgende Variante unter anderem lage- und höhenmäßig ausgearbeitet und es werden hierfür die detaillierten technischen Planunterlagen erstellt. Alle relevanten technischen Details der Verkehrsanlage werden in der für die Prüfung ausreichenden Genauigkeit dargestellt. Die Qualität des Verkehrsablaufes und die Verkehrssicherheit und die Wirtschaftlichkeit sind nach einschlägigen Verfahren nachzuweisen und zu beurteilen. In dieser Planungsstufe sind weiterhin die umwelt- und naturschutzfachlichen Belange vertieft abzuarbeiten und die Einhaltung der umwelt- und naturschutzrechtlichen Vorgaben darzustellen.
Genehmigungsplanung / Planfeststellungsverfahren
In der Stufe der Genehmigungsplanung werden die vorstehend erwähnten technischen Planunterlagen weiterentwickelt und mit den für die öffentlich-rechtliche Beurteilung im Planfeststellungsverfahren erforderlichen Unterlagen zum Feststellungsentwurf ergänzt. Dabei werden alle relevanten Aspekte in der für die rechtliche Beurteilung erforderlichen Detaillierung dargestellt. In den Planunterlagen ist kenntlich zu machen, in welchem Umfang in bestehende Ordnungen eingegriffen werden muss und auf welchem Weg gegebenenfalls solche Eingriffe durch bestimmte Maßnahmen ausgeglichen werden sollen. Aus dem Feststellungsentwurf müssen für alle im Verfahren Beteiligten die Art und der Umfang der Betroffenheit klar erkennbar und verständlich sein. Der Feststellungsentwurf ist die Grundlage für die Gesamtabwägung aller öffentlich-rechtlichen und privaten Belange. Das Planfeststellungsverfahren ist ein formales Genehmigungsverfahren, in dem mit dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses die rechtliche Grundlage für das Bauvorhaben geschaffen wird. Es besteht die Möglichkeit für Betroffene, anschließend im Klageverfahren die Rechtmäßigkeit der Genehmigung zu überprüfen.
Ausführungsplanung / Vergabe / Baudurchführung
In der Stufe der Ausführungsplanung werden eventuelle Auflagen und Regelungen aus dem Planfeststellungsbeschluss eingearbeitet und zum Ausführungsentwurf/Bauentwurf für die bauaufsichtliche Freigabe weiterentwickelt. Die beabsichtigte Baumaßnahme wird nach Vorliegen der planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen, Sicherstellung der Finanzierung und Durchführung des notwendigen Grunderwerbs anhand der ausführungsreifen Planunterlagen entsprechend der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ausgeschrieben. Die eingegangenen Angebote werden nach dem Eröffnungstermin gewertet und geprüft. Den Zuschlag erhält das annehmbarste Angebot. Auf dieser Basis erfolgt die Vergabe der Bauaufträge. Das Projekt wird realisiert. Nach Abschluss der Bauarbeiten erfolgt die Verkehrsfreigabe.
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Straßenbauprojekte stehen grundsätzlich vor einer Vielzahl von Herausforderungen, die sowohl technische als auch finanzielle und umweltbezogene Aspekte umfassen. Insofern kann der gesamte Planungs- und Realisierungsprozess eines Straßenbauprojekts von der Bedarfsermittlung bis zur Verkehrsfreigabe mehrere Jahre bis Jahrzehnte dauern, abhängig von der Komplexität eines Projektes und den rechtlichen und technischen Anforderungen. Großprojekte wie der Neubau einer Autobahn benötigen in der Regel einen weitaus größeren Zeitbedarf als der Neubau einer Ortsumgehung. Hingegen können bei kleineren Straßenbauprojekten, wie z. B. Um-/Ausbaumaßnahmen (Kurvenbegradigungen, Kreuzungsumbauten, Anbau von abschnittsweisen richtungsbezogenen Überholfahrstreifen, etc.), ggf. einzelne Planungsphasen und Verwaltungsverfahren entbehrlich sein.