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Der Start der ÖPP-Vergabeverfahren und die genauen Projektzuschnitte hängen insbesondere von der Schaffung des Baurechts und dem Ergebnis der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ab, welche vor Vergabestart durchzuführen ist. Nur wenn eine potenzielle ÖPP-Vorteilhaftigkeit gegeben ist und Mittel für das Projekt im Bundeshaushalt zu Verfügung stehen, darf das ÖPP-Vergabeverfahren gestartet werden. Das ÖPP-Vergabeverfahren wird nur mit Zuschlag beendet, wenn sich das im Wettbewerb ermittelte bestgereihte ÖPP-Angebot in einer abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung als mindestens so wirtschaftlich erweist wie eine konventionelle Realisierung der Maßnahme.