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Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen von Beschaffungsvarianten, die nach § 7 Bundeshaushaltsordnung (BHO) erforderlich sind, enthalten interne Kalkulationen des öffentlichen Auftraggebers. Im Hinblick auf eine potenzielle Veröffentlichung der projektspezifischen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen ist zwischen dem allgemeinen Informationsinteresse und dem Schutz der fiskalischen Interessen des Bundes abzuwägen. Von einer Veröffentlichung konkreter Inhalte der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen wird mit Blick auf laufende und noch durchzuführende Vergabeverfahren im Ergebnis abgesehen. Denn es ist nicht auszuschließen, dass potenzielle Bieter die Inhalte der Untersuchungen und die darin enthaltenen Informationen und Annahmen der öffentlichen Hand zu ihrem Vorteil nutzen könnten, z. B. indem sie ihre Angebote an dem öffentlichen Vergleichsmaßstab orientieren. Dadurch könnte es zur Verringerung des Wettbewerbs und damit zu Verfahrensbeeinträchtigungen sowohl bei laufenden als auch bei künftigen Vergaben kommen.

Um zur Steigerung der Transparenz bei ÖPP-Projekten beizutragen, wurde eine Muster-Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erstellt, die das methodische Vorgehen anhand eines Beispiel-Projektes darlegt. Die Muster-Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gibt die Vorgehensweise einer vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (vWU) wieder. In einer abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (aWU) wird die in der vWU anhand von Effizienzannahmen aus den Kostendaten der konventionellen Beschaffungsvariante (PSC) hergeleitete ÖPP-Vergütung durch das ÖPP-Angebot ersetzt. In der aWU sind somit keine Annahmen der öffentlichen Hand bezüglich der Effizienzvorteile und der Risikokosten der ÖPP-Variante mehr erforderlich.

Zum leichteren Verständnis des methodischen Vorgehens werden derzeit Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengestellt.