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Quelle: AdobeStock / Angelika Bentin

Das BMDV hat mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 04/2020 vom 10.03.2020 die Richtlinien über den Erwerb, die Verwaltung, die Zuführung, die Veräußerung und die Übertragung von Grundstücken der Bundesfernstraßenverwaltung (Liegenschaftsrichtlinien – LiegR) den Ländern zur Einführung in ihrem Zuständigkeitsbereich übersandt.

Die Liegenschaftsrichtlinien fassen in überarbeiteter und aktualisierter Form Regelungen zum Liegenschaftsmanagement in der Bundesfernstraßenverwaltung zusammen, die bisher Gegenstand zahlreicher Allgemeiner Rundschreiben und Rundschreiben waren.

Zentrale Regelungsmaterie ist die Abwicklung des Grundstücksverkehrs zwischen den Straßenbauverwaltungen der Länder und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, welcher bislang Gegenstand der Richtlinien über die Zuführung, Abgabe, Veräußerung und den Tausch von Grundstücken der Bundesfernstraßenverwaltung (Abgaberichtlinien) war. Hierfür sind entsprechende Vertragsmuster entwickelt wurden, welche als Anlagen Teil der Richtlinien sind und künftig auch für den Aufgabenbereich der Autobahn GmbH des Bundes Anwendung finden können (die Anlagen 1 und 5 sind noch in Bearbeitung und werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht).

Kontaktadresse:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Robert-Schuman-Platz 1
53175 Bonn
E-Mail: ref-stb15@bmdv.bund.de
Fax: 0228/ 99 300 3429