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Radverkehr

Quelle: Adobe Stock / ARochau

Mit dem Bekenntnis zur Vision Zero und dem Verkehrssicherheitsprogramm der Bundesregierung 2021-2030 hat sich der Bund das Ziel gesetzt, die Verkehrssicherheit in Deutschland weiter zu verbessern. Neben den Faktoren Mensch und Fahrzeuge spielt hier die Verkehrsinfrastruktur eine wesentliche Rolle. Die Verkehrssicherheit muss dazu in allen Phasen eines Straßenprojekts von der Planung bis hin zum Betrieb bestehender Straßen mitberücksichtigt werden.

Das Bundesverkehrsministerium setzt hierzu  den Rahmen durch die Einführung von technischen Regelwerken für die Planung, den Bau und den Betrieb von Bundesfernstraßen, durch die Vorgabe von Verfahren des Infrastruktursicherheitsmanagements, durch Initiierung von Sonderprogrammen – z. B. zur Nachrüstung von Radwegen oder Fahrzeug-Rückhaltesystemen an Bundesstraßen und durch die verstärkte Finanzierung von Forschung im Bereich der Verkehrssicherheit.

Einführung von technischen Regelwerken

Zur Gewährleistung einer einheitlichen und vor allem sicheren Gestaltung von Bundesfernstraßen gibt das BMDV Technische Regelwerke bekannt, die häufig auch von den Ländern für Straßen in ihrer Baulast übernommen und zudem in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union genutzt werden.

Infrastruktursicherheitsmanagement

Erste Ansätze des Infrastruktursicherheitsmanagements reichen in Deutschland bis in die 1970’er Jahre zurück. Seit dem Jahr 2021 ist das Infrastruktursicherheitsmanagement in seiner heutigen Form Standard auf dem europäischen Fernstraßennetz. Es umfasst im Wesentlichen vier Bausteine, die in Deutschland aus mehreren Verfahren bestehen und alle Phasen im Lebenszyklus einer Straße abdecken:

  1. So ist die Folgenabschätzung der Verkehrssicherheitswirkung einer Straßenbaumaßnahme integraler Bestandteil der Entwurfsplanung, damit die Planerinnen und Planer bereits frühzeitig das Ziel einer hohen Verkehrssicherheit ihrer Projekte berücksichtigen.
  2. Ein weiterer Baustein ist das Sicherheitsaudit, bei dem nach jeder Planungsphase zertifizierte Sicherheitsgutachter die Entwurfsunterlagen auf mögliche Sicherheitsdefizite und Verbesserungspotenziale hin überprüfen. Das Audit wird als sogenanntes Bestandsaudit auch auf bestehenden Straßen durchgeführt.
  3. Mit der netzweiten Sicherheitsbewertung wird erstmals die bislang rein reaktive Betrachtung der Unfälle im Straßennetz mit der pro-aktiven Bewertung möglicher infrastruktureller Einflussfaktoren kombiniert. Ziel ist auch hier, geeignete Verbesserungsmaßnahmen für auffällige Streckenabschnitte zu identifizieren, möglichst bevor sie zu Unfallschwerpunkten werden. Hierzu dient auch das Bestandsaudit als Hilfsmittel.
  4. Zu den regelmäßige Straßenverkehrssicherheitsüberprüfungen zählen die örtlichen Unfalluntersuchungen der Unfallkommissionen, die regelmäßigen Verkehrsschauen sowie die regelmäßigen Kontrollfahrten des Straßenbetriebsdienstes. Darüber hinaus erfolgen bei der Zustandserfassung und -bewertung, bei Brücken- und Tunnelprüfungen und bei der Kontrolle von Arbeitsstellen an Straßen Überprüfungen im Sinne der Verkehrssicherheit.

Erst durch das Zusammenwirken unterschiedlicher Akteure werden Straßen wirklich sicher. Auch für die Infrastruktur gilt: „Jeder trägt Verantwortung, alle machen mit.