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Autobahn

Quelle: Adobe Stock / Michael S. Schwarzer

Bundesfernstraßen verbinden Räume, tragen zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse bei, sichern die Mobilität in der Fläche und vor allem im ländlichen Raum.

Das bestehende Bundesfernstraßennetz hat eine Länge von rd. 51.000 Kilometern, davon rd. 13.200 Kilometer Bundesautobahnen. Durch Deutschlands zentrale Lage in Europa übernimmt das Bundesfernstraßennetz neben den Binnenverkehren eine wichtige Funktion für den Güterverkehr in ganz Europa. So verlaufen allein 5 der 9 Kernnetzkorridore des Transeuropäischen Netzes (TEN-NETZ) über die Bundesfernstraßen in Deutschland. Im außerörtlichen Verkehr trägt der Verkehrsträger Straße die höchste Verkehrslast. In Bezug auf die Verkehrsleistung hat die Straße beim Güterverkehr 2023 einen Anteil von rd. 71 %. Beim Personenverkehr ist der Anteil der Straße mit 85 % noch höher.

Das Netz der Bundesfernstraßen wird nach den Festsetzungen des am 02.12.2016 als Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz (FStrAbG) vom Deutschen Bundestag beschlossenen Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen ausgebaut. Grundlage bildete der verkehrsträgerübergreifende, auf Basis der Strategischen Langfristverkehrsprognose 2030 erstellte Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030, der am 03.08.2016 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Der BVWP 2030 stärkt das Prinzip Erhalt vor Aus- und Neubau, so liegt der Anteil der Erhaltungs- bzw. Ersatzinvestitionen am Volumen für Aus- und Neubau sowie Erhaltung/Ersatz im Zeitraum 2016 bis 2030 bei 69 %. Für den BVWP 2030 wurden verkehrsträgerübergreifend insgesamt über 2.000 Projektvorschläge für Aus- und Neubauprojekte eingebracht, von denen rd. 1.700 auf Bundesfernstraßen entfielen. Bewertet wurden nach einem bundesweit einheitlichen Bewertungsmaßstab alle Projektideen, bei denen nach einer Vorprüfung prinzipiell Aussicht auf Aufnahme in den BVWP 2030 bestand.

Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen umfasst 1.360 Hauptprojekte. Aufgrund konkretisierter Planungen und der teilweise vorgesehenen Umsetzung in verkehrlich wirksamen Teilabschnitten haben sich im Hinblick auf die Maßnahmenbezeichnung und Anzahl von Teilvorhaben Anpassungen gegenüber dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ergeben (aktuell rd. 1.700 Teilvorhaben).

Die Projekte werden in die Dringlichkeitskategorien Laufend und fest disponiert (mit Engpassbeseitigung) (FD/FD-E), Vordringlicher Bedarf (mit Engpassbeseitigung) (VB/VB-E), Weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*) und Weiterer Bedarf (WB) eingeteilt. Für die rd. 1.100 Teilvorhaben, die der Dringlichkeitskategorie FD/FD-E und VB/VB-E zugeordnet sind, besteht ein gesetzlicher Auftrag an den Vorhabenträger (Auftragsverwaltungen der Länder und Autobahn GmbH des Bundes), die Projekte zu realisieren.

Eine Priorisierung unter den Bedarfsplanvorhaben erfolgt nach gesetzlich definierten Prozessen. Das BMDV stellt mit dem Investitionsrahmenplan (IRP) entsprechend der §§ 5 der Ausbaugesetze der Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasserstraße Fünfjahresplanungen zur Verwirklichung des Ausbaus nach den Bedarfsplänen auf. Für die Bundesfernstraßen in die Bundesverwaltung stellt die Autobahn GmbH des Bundes einen Finanzierungs- und Realisierungsplan (FRP) auf.

Mit der Aufnahme in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist hingegen keine Finanzierungs- und Realisierungszusage bzw. -verpflichtung verbunden. Nach der Baurechtschaffung erfolgt die Realisierung der Bedarfsplanvorhaben nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Finanzmittel.

Die Wirtschaftlichkeit eines Bedarfsplanprojekts wird grundsätzlich nicht nur im Rahmen der Aufstellung eines BVWP untersucht, sondern ist im Planungsprozess an mehreren Stellen verankert und erfolgt zudem grundsätzlich im Zuge der Veranschlagung der Maßnahme im Bundeshaushalt.

Der Stand der Umsetzung des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen ist dem verkehrsträgerübergreifenden Verkehrsinvestitionsbericht des BMDV zu entnehmen.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Fernstraßenausbaugesetzes wurde für das um die im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 ausgewiesenen VB/WB*-Projekte erweiterte Netz der Bundesfernstraßen (Zielnetz) die Zuweisung zu den auf den Richtlinien für die integrierte Netzgestaltung (RIN) aufbauenden Verbindungsfunktionsstufen 0 und 1 neu bestimmt.

Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen wurde gemäß § 4 Fernstraßenausbaugesetz nach Ablauf von fünf Jahren dahingehend überprüft, ob dieser an die Verkehrsentwicklung anzupassen ist. Vor dem Hintergrund des gesetzlichen Auftrags wurde in der sogenannten Bedarfsplanüberprüfung (BPÜ) die Gesamtentwicklung des Verkehrs in Deutschland betrachtet. Der Fokus der BPÜ lag auf der Überprüfung der Bedarfspläne als Ganzes lag. Dementsprechend erfolgt im Zuge der BPÜ auch keine Änderung der Dringlichkeitseinstufungen der Bundesfernstraßenvorhaben bzw. die Aufnahme zusätzlicher Vorhaben in den Bedarfsplan. Die BPÜ-Ergebnisse zeigen, dass der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen angesichts der prognostizierten Verkehrsentwicklung in seiner Gesamtheit angemessen und weiterhin erforderlich ist. Im Vergleich der für die BPÜ erarbeiteten Straßenverkehrsprognose 2040 mit der Zielnetzprognose 2030, die im Kontext des BVWP 2030 erstellt wurde, zeigt sich eine stärkere Entwicklung der Fahrleistung auf außerörtlichen Bundesfernstraßen.

Mithilfe der im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen vorgesehenen Projekte können heutige und prognostizierte Engpässe aufgrund nicht ausreichender Netzkapazitäten erheblich reduziert und die Erreichbarkeit von Räumen verbessert werden.

Es ist unerlässlich, die Infrastruktur zu erhalten, zu erneuern und wenn notwendig auszubauen, um Netzengpässe zu beseitigen. Aus- und Neubauprojekte im Bereich der Bundesautobahnen leisten durch die Beseitigung von Engpässen und die Verbesserung der Straßeninfrastruktur einen wesentlichen Beitrag für eine leistungsstarke und zukunftsfähige Verkehrsinfrastruktur, die den Mobilitätsbedürfnissen von Wirtschaft und Bevölkerung gerecht wird.

Kernaufgabe ist deshalb die zuverlässige Bereitstellung eines auch in Zukunft leistungsfähigen und verkehrssicheren Bundesfernstraßennetzes – verbunden mit der Reduzierung von nachteiligen Auswirkungen der Straße durch klimafreundliche, nachhaltige Innovationen, Dekarbonisierung der Fahrzeugflotte sowie die intelligente Kombination und Integration mit anderen Verkehrsträgern.