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Großbaustelle an einem Brückenneubau

Quelle: Adobe Stock / matho

Deutschland verfügt mit einem gut ausgebauten Verkehrsnetz und einer leistungsfähigen Verkehrswirtschaft über einen Standortvorteil im internationalen Wettbewerb. Diesen gilt es in erster Linie zu erhalten und wenn notwendig bedarfsgerecht auszubauen. Deshalb haben innerhalb der Investitionsstruktur die Erhaltungsinvestitionen oberste Priorität.

Die Verteilung der Investivmittel für die Bundesfernstraßen auf die drei Ausgabebereiche Erhaltung, Neu- und Ausbau (Bedarfsplan) sowie sonstige Investitionen (z. B. Umbau- und Ausbau für die Verkehrssicherheit, Radwege an Bundesstraßen, Rastanlagen, Lärmschutz, Telematik, Hochbau, Beseitigung von Eisenbahnkreuzungen) erfolgt in nachfolgenden Schritten:

  • Erhaltung erhält notwendige Mittel entsprechend der Erhaltungsbedarfsprognose
  • Mittel für sonstigen Investitionen entsprechend des jeweiligen Bedarfs
  • verbleibende Mittel (Differenz Gesamtinvestitionen ohne Erhaltung und sonstige Investitionen) stehen dann für Bedarfsplanmaßnahmen zur Verfügung, sofern nicht der Bedarf der laufenden Maßnahmen höher ist

Seit 2016 standen immer ausreichend Investitionsmittel zur Verfügung, so dass keine baureife Erhaltungsmaßnahme zurückgestellt werden musste.

Die folgende Tabelle verdeutlicht die Verteilung der Bundesfernstraßeninvestitionen in die drei Ausgabebereiche Erhaltung, Bedarfsplan sowie sonstige Investitionen in Mio. Euro: 

in Mio. Euro

(in %)

2018201920202021202220232024
Erhaltung gesamt

4.472

(58,2 %)

4.467

(57,6 %)

4.453

(56,2 %)

4.252

(56,3 %)

4.737

(59,1 %)

5.473

(61,2 %)

5.874

(60,6 %)

Bedarfsplan gesamt

2.362

(30,7 %)

2.398

(30,9 %)

2.448

(30,9 %)

2.504

(33,1 %)

2.474

(30,9 %)

2.600

(29,1 %)

2.717

(28,1 %)

sonst. Investitionen

851

(11,1 %)

895

(11,5 %)

1.018

(12,9 %)

803

(10,6 %)

803

(10,0 %)

864

(9,7 %)

1.098

(11,3 %)

Es wird deutlich, dass erheblich mehr in die Erhaltung als in den Neu- und Ausbau investiert wurde. Zudem dient auch ein Teil der Sonstigen Investitionen dem Ersatz von vorhandenen Einrichtungen, zählt also grundsätzlich auch zur Erhaltung, ohne bei den Erhaltungsinvestitionen explizit ausgewiesen zu werden. Zudem ist zu beachten, dass bei 6-streifigen Ausbaumaßnahmen der Bundesautobahnen häufig Brückenmodernisierung zu berücksichtigen oder sogar Auslöser der Baumaßnahme sind (z. B. A 45, Talbrücke Rahmede, oder A 1, Rheinbrücke Leverkusen).

Der Grundsatz „Erhalt vor Aus- und Neubau“ wird somit konsequent umgesetzt!

Die jährlichen Investitionen in die Aufgabenbereiche Erhaltung, Bedarfsplan und sonstige Investitionen sowie der Stand der Umsetzung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen veröffentlicht das BMDV mit seinem jährlichen Verkehrsinvestitionsbericht.

Weitere Informationen können der Anlage zum Einzelplan 12 des Bundeshaushalts „Verkehrswegeinvestitionen des Bundes“ entnommen werden.

Darüber hinaus gehende projektspezifische Informationen werden oftmals vom jeweiligen Vorhabenträger veröffentlicht.