Alle aktuellen Inhalte Alle aktuellen Inhalte
Fotografie eines Flughafen-Vorfeldes

Quelle: BMDV

1. Baustein – Unterstützungsmaßnahmen für Flughäfen mit Bundesbeteiligung

Der Bund bekennt sich zu seiner Verantwortung für die Flughäfen Berlin-Brandenburg, Köln/Bonn und München, an denen er als Gesellschafter selbst beteiligt ist. Finanziell unterstützte er diese in den Jahren 2020 und 2021 mit Eigenkapital, Zuschüssen und Darlehen im Umfang von über 400 Mio. Euro.

2. Baustein – Unterstützungsmaßnahmen für Flughäfen im verkehrspolitischen Interesse

Darüber hinaus ist der Bund einmalig bereit, um der außergewöhnlichen Ausnahmesituation der COVID-19-Pandemie Rechnung zu tragen, sich an der Erstattung von Kosten für das Offenhalten von Flughäfen zu Beginn der Pandemie anteilig zu beteiligen. Der Bund stellte hierfür einmalig 200 Mio. Euro bereit. Konkret ging es um die Vorhaltekosten von März bis Ende Juni 2020 an weiteren Flughäfen, an denen der Bund ein verkehrspolitisches Interesse nach § 27d Abs. 1 Luftverkehrsgesetz hat und an denen der Bund nicht beteiligt ist. Dies sind die Flughäfen Bremen, Dresden, Düsseldorf, Erfurt, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Leipzig, Münster/Osnabrück, Nürnberg, Saarbrücken und Stuttgart.

Voraussetzung für die Unterstützungsmaßnahme des Bundes war, dass durch das jeweilige Land ein Zuschuss in gleicher Höhe zugesagt, für das Jahr 2020 keine Dividenden ausgeschüttet und an die Geschäftsführung bzw. Vorstände keine Boni gezahlt wurden.

3. Baustein – Unterstützungsmaßnahmen für Regionalflughäfen

Kleine Flughäfen wird der Bund in Zusammenhang mit Flugsicherungsdienstleistungen unterstützen. Hierzu soll ein mit Bundesmitteln geförderter zweiter Gebührenbereich für Flugplätze geschaffen werden, die nicht zu denen nach § 27d Abs. 1 Luftverkehrsgesetz gehören, bei denen aber eine Flugsicherung als notwendig anerkannt wird. Bislang tragen kleine Flughäfen die Kosten für die Flugsicherung selbst und können diese nicht immer an die Luftraumnutzer weiterreichen. Im Haushalt 2021 waren für diese Unterstützungsmaßnahme 20 Mio. Euro vorgesehen.

4. Baustein – Unterstützungsmaßnahmen für die Flugsicherungsinfrastruktur

Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH erhielt 2021 eine Eigenkapitalunterstützung von 300 Mio. Euro.