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Flugzeug am Himmel

Quelle: schubalu / pixelio.de

Der internationale zivile Luftverkehr wird auf Grundlage von völkerrechtlichen Verträgen, sogenannten Luftverkehrsabkommen, durchgeführt. Luftverkehrsabkommen bedürfen zur innerstaatlichen Umsetzung nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz der Zustimmung durch den Gesetzgeber in Form eines Bundesgesetzes (= Vertragsgesetz). Das Vertragsgesetz wird im Bundesgesetzblatt II veröffentlicht.

Luftverkehrsabkommen können als bilaterale Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und einem Drittstaat oder zwischen deren Regierungen geschlossen werden. Neben den bilateralen Luftverkehrsabkommen können auch Abkommen auf Ebene der Europäischen Union geschlossen werden. Diese Abkommen werden entweder als sogenannte Horizontale Abkommen über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten zwischen der Europäischen Union und einem Drittstaat oder als sogenannte Umfassende Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und einem Drittstaat andererseits geschlossen.