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Für die Durchsuchung von Fluggästen und deren Gepäck an den Flugplätzen zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs erheben die Behörden von den Luftfahrtunternehmen Gebühren.
Aktuelle Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministerium des Innern.