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Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beauftragt, Informationen über sogenannte Treibstoffschnellablässe von Flugzeugen im Deutschen Luftraum im Internet zu veröffentlichen. Ein Treibstoffschnellblass ist ein Notfall-Verfahren, bei dem das Flugzeug Kerosin ablässt, um bei einer Not- oder Sicherheitslandung nicht zu schwer zu sein. Dieses Notfall-Verfahren ist international einheitlich geregelt.
Mit der Internetveröffentlichung wird ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Den Bürgerinnen und Bürgern stehen damit zeitnah Informationen über Treibstoffschnellablässe zur Verfügung.
Das LBA wird dabei mit der Deutschen Flugsicherung (DFS) zusammenarbeiten. Die DFS meldet – entsprechend den EU-Vorschriften - Treibstoffschnellablässe innerhalb von drei Tagen an das LBA.
Die Informationen enthalten:
- Datum des Ereignisses
- Gebietsangabe
- Angabe ziviles oder militärisches Luftfahrzeug
- Abgelassene Menge
- Flughöhe
- Grund des Ablasses, soweit bekannt.
Ergänzend gibt es auf der LBA-Webseite einen ausführlichen Fragen & Antworten-Katalog zum Thema.
Das LBA ist als größte Luftfahrtbehörde Deutschlands Ansprechpartner für viele Fragen der Öffentlichkeit in Bezug auf die Luftfahrt. Darüber hinaus ist das LBA für die Aufsicht über deutsche Luftfahrtunternehmen und die Entgegennahme und Auswertung von Ereignismeldungen zuständig.
Die Informationen sind zu finden über die Kachel „Treibstoffschnellablass“ auf der Startseite des LBA
https://www.lba.de/DE/Home/home_node.html
oder direkt unter:
https://www2.lba.de/data/fueldumping/fueldumping.pdf