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Flugzeug über Autobahn

Quelle: Fotolia / Jens Hilberger

Der Bereich Luftverkehr ist durch eine ausgeprägte Zusammenarbeit auf internationaler Ebene gekennzeichnet. Die Bundesrepublik Deutschland engagiert sich sowohl im globalen als auch im europäischen Kontext in den wichtigsten Organisationen. Sie ist Mitglied der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) und wirkt in den relevanten Gremien der Europäischen Union (EU) mit. Weiterhin ist sie in der Europäischen Zivilluftfahrt-Konferenz (ECAC) vertreten sowie an der Arbeit der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) und der Europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (EUROCONTROL) beteiligt.

Auf globaler Ebene erfolgt die internationale Zusammenarbeit in der ICAO, der International Civil Aviation Organization, einer Sonderorganisation der Vereinten Nationen (UN). Die ICAO wurde 1944 durch das Übereinkommen über die internationale Zivilluftfahrt (Chicagoer Abkommen) gegründet.

Hauptaufgabe der ICAO ist die Erarbeitung und Weiterentwicklung von einheitlichen Regelungen für die Sicherheit, Regelmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des internationalen Luftverkehrs. Darüber hinaus obliegt ihr die Planung für den Ausbau der Bodenanlagen und -dienste in den neun Weltregionen des Luftverkehrs.

Die Bundesrepublik ist seit 1956 Mitglied der inzwischen 191 Staaten umfassenden Organisation und wird durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) mit einem eigenen Referat in Montréal (Kanada), dem Amtssitz der Organisation, vertreten. Im Rat der ICAO, dem Exekutivorgan der Organisation, wird Deutschland durch einen ständigen Vertreter repräsentiert. Die Bundesrepublik arbeitet aktiv in verschiedenen Ausschüssen des Rates und der aus 19 Experten bestehenden Luftfahrtkommission mit. Die Kommission ist maßgeblich mit der Konzeption und Optimierung des technischen Regelwerkes und der Erarbeitung einheitlicher Sicherheitsmindeststandards für die internationale Zivilluftfahrt betraut.

Die Luftfahrt ist ein internationaler Verkehrsträger. Das BMDV setzt sich daher dafür ein, dass die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Luftverkehrswirtschaft nicht nur europäisch sondern weltweit sichergestellt wird und Wettbewerbsverzerrungen langfristig auf globaler Ebene ausgeglichen werden. Wichtig hierfür sind u.a. rechtliche Rahmenbedingungen („level playing field“), die zu chancengleichen und fairen Wettbewerbsbedingungen im internationalen Wettbewerb führen.

Auf dieser Ebene werden die deutschen Interessen durch das BMDV insbesondere in den Gremien der EU vertreten. Bedeutende Themenkomplexe sind

  • die Stärkung von Luftverkehrssicherheit und Luftsicherheit,
  • die Bearbeitung ökonomischer Fragestellungen im Luftverkehr,
  • die Mitgestaltung der Außenbeziehungen im Luftverkehr sowie
  • die Verbesserung der Verbraucherrechte für Flugpassagiere.

Die Luftverkehrssicherheit umfasst die technische Sicherheit der Flugzeuge, während der Fokus der Luftsicherheit auf der Abwehr äußerer Gefahren liegt. Deutschland ist auf europäischer Ebene auch bei der ECAC, der EASA und der EUROCONTROL engagiert.

Das BMDV unterstützt auch auf europäischer Ebene die Schaffung einheitlicher Rahmenbedingungen, die zu chancengleichen und fairen Wettbewerbsbedingungen der europäischen im Vergleich zur außereuropäischen Luftverkehrswirtschaft führen („level playing field“).

European Civil Aviation Conference (ECAC)

Die Europäische Zivilluftfahrt Konferenz wurde 1955 auf Empfehlung des Europarates als ständige Organisation der europäischen Luftverkehrsverwaltungen gegründet. Der Konferenz mit Amtssitz in Paris gehören aktuell 44 Verwaltungen an. Ziele sind die Förderung der internationalen Zusammenarbeit sowie die bessere Nutzung und geordnete Entwicklung der europäischen Zivilluftfahrt.

Die ECAC koordiniert die europäischen Positionen in Angelegenheiten der ICAO und gibt Empfehlungen zu Grundsatzfragen des gewerblichen Luftverkehrs. Im Besonderen werden Themen der Bereiche

  • Umweltschutz,
  • Abwehr äußerer Gefahren,
  • Wirtschaftsfragen,
  • Abwicklung des Luftverkehrs und
  • Integration neuer Mitglieder diskutiert.

European Aviation Safety Agency (EASA)

Die European Aviation Safety Agency oder Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) steht im Mittelpunkt der Luftverkehrspolitik der Europäischen Union. Ziel ist die Förderung der höchstmöglichen gemeinsamen Sicherheits- und Umweltstandards in der Zivilluftfahrt.

Die Agentur hat ihre Arbeit im September 2003 aufgenommen, anfangs in Brüssel, seit November 2004 am endgültigen Standort Köln. Sie wird von einem Exekutivdirektor geleitet und von einem Verwaltungsrat, in dem alle Mitgliedstaaten sowie die EU-Kommission vertreten sind, kontrolliert. Die Aufgaben der Agentur sind im Wesentlichen

  • die Erstellung von Vorschriftenentwürfen, Entwürfen für bilaterale Lufttüchtigkeitsabkommen und die Herausgabe von technischen Spezifikationen,
  • Zulassungen im Bereich der Lufttüchtigkeit,
  • Unterstützung und Beratung der Kommission in Luftfahrtfragen,
  • Untersuchungen und Forschung zur Verbesserung der Flugsicherheit und des Umweltschutzes im Luftverkehr,
  • die Überwachung der einheitlichen Anwendungen von Vorschriften durch die Mitgliedstaaten und die Überprüfung der Effizienz und Qualität der Vorschriften.

Entwicklung: Mit der Verordnung (EG) Nr. 1592/2002, ersetzt durch die Verordnung 216/2008, wurde der Grundstein für ein neues EU-Luftrecht geschaffen und gleichzeitig die Europäische Agentur für Flugsicherheit, EASA, gegründet. Die wesentlichen Ziele der Verordnung sind die Schaffung eines einheitlich hohen Sicherheits- und Umweltstandards im zivilen Luftverkehr in Europa, effizientere Zertifizierungsverfahren und eine weltweite Förderung europäischer Luftfahrtnormen. Anfangs standen Regelungen über die Zulassung und die Instandhaltung der Luftfahrzeuge im Fokus der Aktivitäten, zwischenzeitlich wurden die Aufgaben der EASA erweitert und vervollständigt: in einer ersten Phase um die Bereiche Flugbetrieb, Lizenzierung des fliegenden Personals und die Sicherheit der Flugzeuge aus Drittländern und in einer zweiten Phase um die Bereiche Luftverkehrsicherheit an den Flugplätzen und im Flugverkehrsmanagement. Daneben unterstützt die EASA im Auftrag der Kommission Drittstaaten bei der Verbesserung derer Luftfahrtverwaltungen und derer Luftverkehrssicherheitsstandards.

European Organisation for the Safety of Air Navigation (EUROCONTROL)

EUROCONTROL ist eine zivil-militärische Organisation und wurde 1960 mit Amtssitz in Brüssel gegründet. Das Abkommen trat nach abgeschlossener Ratifikation 1963 in Kraft. Gründerstaaten waren die Benelux-Länder (Belgien, die Niederlande und Luxemburg), Deutschland, Frankreich und Großbritannien. EUROCONTROL ist nicht nur für seine inzwischen 40 Mitglieder, sondern für alle 44 ECAC Staaten tätig.

Hauptziel von EUROCONTROL ist die Errichtung eines nahtlosen pan-europäischen Flugssicherungssystems. Dies ist notwendig, um den Herausforderungen der erwartet anhaltenden Verkehrssteigerungen bei gleich bleibend hohem Sicherheitsniveau zu begegnen. Gleichzeitig sollen Kostensenkungen und maximale Umweltverträglichkeit durch das System erreicht werden. EUROCONTROL unterstützt dazu weitreichend die Umsetzung der Initiative zur Errichtung eines einheitlichen europäischen Luftraums (Single European Sky - SES) der EU.

EUROCONTROL betreibt zudem weitere, für den Luftverkehr wichtige Einrichtungen, einschließlich Brüssel, an vier europäischen Standorten. Dazu gehört das Netzwerkmanagement, hervorgegangen aus der Verkehrsflusssteuerungszentrale (Central Flow Management Unit - CFMU), die alle europäischen Flüge koordiniert, oder das Maastricht Upper Area Control Centre, das für die Überwachung des oberen Luftraums der Benelux-Länder sowie von Nordwest-Deutschland verantwortlich ist.