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Infrastrukturschäden

Quelle: BMDV

In den Hochwasser-Katastrophengebieten in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen müssen Brücken, Gleise, Straßen und Mobilfunkmasten schnellstmöglich wieder instandgesetzt werden.

Im Bundesministerium für Digitales und Verkehr wurde eine Task Force eingerichtet, in der die Infrastruktur-Abteilungen des BMDV, nachgeordnete Behörden, Deutsche Bahn und Autobahngesellschaft des Bundes gebündelt sind. Im ersten Schritt wird das bereits bestehende Lagebild weiter vervollständigt und konsolidiert. Gleichzeitig erfolgt - soweit möglich - eine detaillierte Schadensermittlung, um die voraussichtlichen Kosten für die Schadensbeseitigung zu ermitteln und den Wiederaufbau der zerstörten und beschädigten Infrastrukturen umgehend in Gang zu setzen. Dazu wird in einzelnen Arbeitsgruppen für Straße, Schiene, Wasserstraße und digitale Infrastrukturen der weitere Handlungsbedarf ermittelt und priorisiert.

Das BMDV setzt sich innerhalb der Bundesregierung dafür ein, dass Bundesmittel für eine schnelle Fluthilfe verfügbar gemacht werden.

Hinweis zu unwetterbedingten straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmen:

Das BMDV hat die Länder gebeten, Ausnahmen vom Lkw-Sonn- und Feiertagsfahrverbot zu machen.
Die Ausnahmeregelungen sollen für Beförderungen, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Hilfeleistung und Folgenbeseitigung der Unwetterschäden sowie der damit verbundenen Versorgung der Bevölkerung stehen sowie Leerfahrten in direktem Zusammenhang mit diesen Transporten, gelten.

Eine Übersicht über die in den Bundesländern jeweils geltenden Regelungen finden Sie hier.

Weitere Informationen finden Sie in den unten aufgeführten Artikeln.