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Flaggen vor dem BMDV

Quelle: BMDV

Інформація для біженців

Bundesminister Dr. Volker Wissing:

Nach mehr als 75 Jahren Frieden haben wir nun wieder Krieg in Europa. Putin wird als Kriegstreiber und Aggressor in die Geschichte der Menschheit eingehen. Sein Angriff auf die Ukraine ist durch nichts zu rechtfertigen und ist ein Bruch des Völkerrechts. Wir werden als Bundesregierung der Ukraine beistehen und alles dafür tun, damit den Menschen geholfen werden kann, denen solches Leid widerfährt.

Straßenverkehr

Spezielle Informationen für den Straßengüterverkehr und für Berufskraftfahrer finden Sie hier.

Geltung ukrainischer Führerscheine in Deutschland

Der EU-Rat hat am 18. Juli 2022 die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung besonderer und vorübergehender Maßnahmen, in Anbetracht der Invasion der Ukraine durch Russland, in Bezug auf von der Ukraine gemäß ihren Rechtsvorschriften ausgestellte Fahrerdokumente beschlossen. Die Verordnung Nr. (EU) 2022/1280 tritt am 27.07.2022 in Kraft.

Bevor diese Verordnung jedoch ihre volle Wirkung entfalten kann, sind in Deutschland noch rechtliche Regelungen und technische Maßnahmen zu treffen.

Gemäß Art. 9 Absatz 2 der Verordnung endet diese spätestens am 6. März 2025, bzw. früher, wenn der Schutzstatus verloren geht. Das BMI hat entsprechende Hinweise zu den anspruchsberechtigten Personen auf seiner Homepage veröffentlicht.

  • Sie haben einen gültigen ukrainischen Führerschein:

    Sie müssen bis zum Ablauf des Schutzstatus nichts unternehmen. Ihr ukrainischer Führerschein wird auf Basis der o.g. Verordnung derzeit in Deutschland und in allen Mitgliedstaaten der EU anerkannt. Das Mitführen einer beglaubigten Übersetzung oder ein internationaler Führerschein sind nicht erforderlich. Dies gilt auch, wenn ihr ukrainischer Führerschein nach dem 31. Dezember 2021 abgelaufen ist.
    Wenn Sie nach Ablauf des Schutzstatus langfristig in Deutschland wohnen werden, muss Ihr Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde umgeschrieben werden. Hierzu sollten Sie sich frühzeitig an die örtliche Fahrerlaubnisbehörde wenden. Einzelheiten erfahren Sie hier.

  • Sie haben einen digitalen ukrainischen Führerschein:

    Kann bei Vorlage eines digitalen Führerscheins durch Abfrage bei den ukrainischen Behörden bestätigt werden, dass eine Fahrberechtigung besteht, wird diese anerkannt.

  • Sie haben Ihren ukrainischen Führerschein verloren oder er wurde gestohlen:

    Gehen Sie bitte zu der Fahrerlaubnisbehörde an dem Ort, in dem Sie leben.
    Dort kann durch eine Abfrage beim ukrainischen Register geprüft werden, ob Sie im Besitz einer gültigen Fahrberechtigung sind.
    Für die Abfrage werden folgende Daten benötigt, die die frühzeitige Fertigung einer Kopie des Führerscheins sinnvoll erscheinen lassen:

    • Seriennummer des ukrainischen Führerscheins (3 Buchstaben),
    • Führerschein-Nummer und
    • Geburtsdatum.

    Eine Suche auf der Grundlage des Familiennamens ist nicht möglich.


    Für die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B und BE sind grundsätzlich keine vorherigen ärztlichen Untersuchungen erforderlich.

    Für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE sind ärztliche Untersuchungen erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich vor Ort bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.


    Sofern das Vorliegen einer ukrainische Fahrberechtigung durch diese Abfrage bestätigt wird und Sie die erforderlichen ärztlichen Nachweise erbracht haben, erhalten Sie ein Dokument, mit dem Sie zunächst in Deutschland ein Fahrzeug führen dürfen. Sobald die o.g. Verordnung in deutsches Recht umgesetzt wurde, erhalten Sie einen Führerschein, mit dem Sie dann auch innerhalb der EU am Verkehr für die Dauer des Schutzstatus teilnehmen dürfen.

  • Sie sind ein ukrainischer Berufskraftfahrer:

    Das BMDV arbeitet aktuell zusammen mit den Bundesländern, dem Kraftfahrt-Bundesamt, der Bundesdruckerei und dem DIHK daran, die erforderlichen Verfahren und Rechtsgrundlagen zur vorübergehenden Anerkennung ukrainischer Berufskraftfahrerqualifikation in Deutschland zu schaffen, die von der EU gefordert werden. Das BMDV wird Sie auf der Homepage stets aktuell informieren.

Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung für ukrainische Pkw

In Anbetracht der Notlage der Flüchtenden aus der Ukraine haben sich die deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer entschlossen, bis zum 31. Mai 2022 Schäden, die durch einen ggf. unversicherten ukrainischen Pkw in Deutschland verursacht werden, zu übernehmen. Nach einem Unfall ist damit das Verkehrsopfer im Rahmen der geltenden Mindestdeckungssummen finanziell geschützt und der Fahrer eines unversicherten ukrainischen Pkw muss insoweit nicht befürchten, in Regress genommen zu werden. Die Regulierung übernimmt das Deutsche Büro Grüne Karte.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat die Länder informiert und sie gebeten, die genannte Deckungszusage im Vollzug gegenüber ukrainischen Pkw in Deutschland schnellstmöglich zu berücksichtigen, damit solche Fahrzeuge zunächst auch ohne den Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung (die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr, sog. Grüne Karte) oder auch ohne eine eigens abgeschlossene Grenzversicherung in Deutschland fahren können.

Für den Zeitraum nach dem 31. Mai 2022 haben sich die deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer bereiterklärt, den Haltern in der Ukraine zugelassener Fahrzeuge die Möglichkeit zum Abschluss befristeten Versicherungsschutzes nach dem AuslPflVG für bis zu einem Jahr anzubieten. Die konkreten Vertragskonditionen werden dabei im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften der Vertragsfreiheit und der Entscheidung des jeweiligen Versicherers obliegen.

Ausführliche Informationen finden Sie im Merkblatt " Information für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer".

Kein Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) bzw. keine Schlüsselzahl 95 bei nichtgewerblichen humanitären Hilfstransporten erforderlich

Der Anwendungsbereich des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes ist für nichtgewerbliche Transporte für humanitäre Hilfe nicht eröffnet, d.h. sie können ohne FQN bzw. ohne die Schlüsselzahl 95 durchgeführt werden.

Luftverkehr

Sperrung des deutschen Luftraums für russische Luftfahrzeuge

Die EU hat umfassende restriktive Maßnahmen als Reaktion auf den Konflikt in der Ukraine beschlossen. Bestandteil dieser Maßnahmen ist auch ein Flugverbot (Verordnung (EU) 2022/334, Artikel 3d) für Luftfahrzeuge, „die von russischen Luftfahrtunternehmen betrieben werden, einschließlich als Vertriebsunternehmen im Wege von Code-Sharing- oder Blocked-Space-Vereinbarungen, in Russland registrierten Luftfahrzeugen sowie nicht in Russland registrierten Luftfahrzeugen, die sich im Eigentum natürlicher oder juristischer Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland befinden oder von diesen gechartert werden oder anderweitig unter deren Kontrolle stehen“; diesen ist es untersagt, im Hoheitsgebiet der Europäischen Union zu landen, vom Hoheitsgebiet der Union zu starten, oder das Hoheitsgebiet der Union zu überfliegen.

Als allgemeingültiger Rechtsakt ist die Verordnung für jede Person oder Organisation (Wirtschaftsakteure, öffentliche Stellen usw.) in der EU verbindlich. Deutschland hat die Luftverkehrswirtschaft über das Flugverbot durch eine „Notice to Air Missions (NOTAM)“ informiert.

Den NOTAM-Text finden Sie hier.

Die im EU-Amtsblatt veröffentlichte EU-Verordnung finden Sie hier.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite der Europäischen Agentur für Flugsicherheit.

Flugverbot für ukrainischen Luftraum

Das BMDV hatte bereits am Mittwochabend, den 23. Februar 2022, zuvor getroffene Vorkehrungen aktiviert und ist in Kontakt mit allen betroffenen Verbänden, Luftfahrtunternehmen und Ressorts getreten mit der Empfehlung, den ukrainischen Luftraum zu meiden („not to plan and conduct flights“). Diese Empfehlung wurde bereits ausgesprochen, bevor der ukrainische Luftraum durch die Ukraine flugbetrieblichen Beschränkungen unterworfen wurde.

Am 24. Februar 2022, haben das Bundesverkehrsministerium und das Luftfahrt-Bundesamt den vorbereiteten Notfallplan angewandt und per Notice to Air Missions (kurz: NOTAM) deutlich auf die Verschlechterung der Sicherheitslage hingewiesen sowie ein Flugverbot in Aussicht gestellt.

Dieses initiale NOTAM wurde bereits gegen Mittag des gleichen Tages (24.02.2022) auf der Grundlage eines nach dem Luftverkehrsgesetz rechtlich verbindlichen Flugverbots aktualisiert. Es hat zunächst eine Gültigkeit von vier Wochen.

Zur Allgemeinverfügung für den ukrainischen Luftraum gelangen Sie hier.

Ergänzend dazu wurde am Abend des 24.02.2022 ein weiteres NOTAM für einen Bereich von 100 Nautische Meilen (also von 180 Km) von an die Ukraine angrenzenden Lufträumen der Russischen Föderation und Weißrusslands veröffentlicht. Es fordert dazu auf, diesen Luftraum zu meiden („… advised not to plan and conduct flights…) und hat eine Laufzeit von vier Wochen.

Am Abend des 25.02.2022 wurde dieses NOTAM im Gleichklang mit zahlreichen anderen Staaten, insbesondere der EU, erweitert. Per NOTAM wird aufgefordert, die an die Ukraine angrenzenden Lufträume der Russischen Föderation und Weißrusslands in einem Bereich von nun 200 Nautischen Meilen zu meiden („… advised not to plan and conduct flights…). Das NOTAM hat eine Laufzeit von vier Wochen.

Wasserstraßen und Schifffahrt

Umgang mit ukrainischen Befähigungszeugnissen in der Binnenschifffahrt

Das Ukrainische Infrastrukturministerium hat über die Europäische Kommission mitgeteilt, dass Befähigungszeugnisse in der Binnenschifffahrt, aufgrund der eingeschränkten Verwaltungstätigkeit seit dem 24.02.2022, bis zum Ende des Kriegsrechts automatisch verlängert werden. Zusätzlich hat man sich in der Arbeitsgruppe für Berufsbefähigungen des Europäischen Ausschusses für die Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) am 12.05.2022 darauf verständigt, dass für diese, ab dem 24.02.2022 abgelaufenen Befähigungszeugnisse keine Tauglichkeitsnachweise erforderlich sind.

Wenn in einem ukrainischen Schifferdienstbuch kein Platz mehr für Eintragungen ist oder der Wunsch des Inhabers besteht, erbrachte Fahrzeiten prüfen und mit einem Kontrollvermerk versehen zu lassen (zu validieren), dann wird ein Schifferdienstbuch ohne Flagge der EU und ohne ZKR-Logo ausgestellt. Außen auf der Titelseite ist der nachfolgende Vermerk in den Sprachen Deutsch, Englisch und Ukrainisch anzubringen:

„Ersatz als Folgebuch zum ukrainischen Schifferdienstbuch mit der Nummer: XXXX.
Gilt nur in Verbindung mit o.g. Schifferdienstbuch der ukrainischen Behörden im Rahmen des räumlichen und sachlichen Geltungsbereichs des o.g. Schifferdienstbuches.
Ausstellungsdatum, Unterschrift, Stempel der ausstellenden Behörde.“

Hierbei gelten folgende Vorgaben:

  • Das Schifferdienstbuch ist nach dem Muster im Sinne des § 60 der BinSchPersV (kombiniertes Schifferdienstbuch) auszustellen.
  • Alle Eintragungsmöglichkeiten über Identität und Befähigung des Inhabers werden nicht ausgefüllt und sind durch geeignete Maßnahmen vor Veränderungen zu schützen.
  • Im neuen Schifferdienstbuch können vom Schiffsführer die erbrachten Fahrtage eingetragen werden. Das WSA kann diese Eintragung validieren.