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Quelle: BMDV

Die Fahrzeugzulassung wird digitaler, schneller und günstiger. Die Bürgerinnen und Bürger können nun mit i-Kfz ihr Auto bequem vom Sofa aus zulassen und sofort losfahren. „Der Bund hat dafür den Rechtsrahmen geschaffen. Damit erreichen wir einen Meilenstein für die digitale Verwaltung in Deutschland“, freut sich Bundesminister für Digitales und Verkehr, Dr. Volker Wissing.

Zulassung ohne Wartezeit

Ab dem 1. September 2023 gibt es eine praktische Änderung, die Zeit und Nerven spart. Mit den neuen digitalen Zulassungsverfahren i-Kfz können Fahrzeuge in Echtzeit an-, um- und abgemeldet werden. Auch ausgewählte Sonderkennzeichen können nun online beantragt werden: E-Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen oder Saisonkennzeichen. Digital zugelassene Fahrzeuge kann man dann sofort und ohne Zeitverzug in Betrieb nehmen – ohne Termin auf dem Amt, von überall aus und 24 Stunden am Tag. Möglich wird dies durch eine vollelektronische Abwicklung, die Zeit und Aufwand in der Verwaltung spart. Diese Einsparung soll auch in Form von reduzierten Gebühren an die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen weitergegeben werden.

Voraussetzungen und Ablauf

Für eine gelungene digitale Zulassung müssen lediglich Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein, der digitale Zulassungsbescheid mitgeführt werden und der vorläufige Zulassungsnachweis im Fahrzeug gut sichtbar ausgelegt sein. So darf das Fahrzeug in Deutschland zehn Tage ohne Plaketten und amtliche Dokumente am Straßenverkehr teilnehmen. Die richtige Plakette und andere erforderliche Unterlagen kommen danach per Post und müssen an das Auto angebracht werden.

Großkunden profitieren

Zudem können nun auch juristische Personen wie Autohäuser und Versicherer die digitale Zulassung nutzen. Sie haben erstmals die Möglichkeit, für sich und ihre Kunden Zulassungen bei jeder Zulassungsbehörde im Bundesgebiet zu veranlassen. Diese Großkunden können so im Massenverfahren Anträge vollelektronisch abwickeln und sparen ebenfalls Zeit und Kosten. Realisiert wird das über die sogenannte Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Diese Schnittstelle wurde zum 1. September 2023 eingeführt. „Wir starten heute mit der Umstellung auf das vollelektronische Verfahren und werden das System nach und nach flächendeckend ausrollen“, erklärt Wissing.

Umsetzung durch die Bundesländer

„Es ist nun an den Ländern und den Zulassungsbehörden, auf das vollautomatisierte System umzustellen. Das BMDV unterstützt sie dabei. Zum Start ist die Echtzeit-Zulassung bereits in den meisten Zulassungsbehörden verfügbar“, sagt Bundesminister Wissing. Insbesondere die Neuerungen für Großkunden werden in der Startphase ab dem 1. September 2023 noch nicht für alle Zulassungsbehörden angeboten. Das BMDV engagiert sich gemeinsam mit Kommunen, Ländern und Wirtschaftsverbänden dafür, dass diese digitalen Dienstleistungen bundesweit zur Verfügung stehen. „Insgesamt müssen und wollen wir in der Bundesregierung bei der Verwaltungsdigitalisierung schneller und besser werden – i-Kfz ist die Blaupause dafür, wie es geht“, so Wissing.

Weitere Informationen

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html