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Quelle: Fotolia / Fineas

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat im Juli 2023 ein unabhängiges Rechtsgutachten beauftragt. Dieses sollte aufgrund der komplexen und nicht eindeutigen Rechtslage prüfen, ob Haftungsansprüche gegen Bundesminister a.D. Andreas Scheuer wegen der gezahlten Entschädigung aus dem Betreibervertrag zur Erhebung der Infrastrukturabgabe („Pkw-Maut“) bestehen und gerichtlich durchsetzbar sind.

Die unabhängigen Gutachter kommen zu dem Schluss, dass zwar eine Haftung aus einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis entsprechend § 280 Absatz 1 Satz 1 BGB in Betracht komme, verweisen aber gleichzeitig auf das ganz erhebliche Prozessrisiko und die begründeten Zweifel an der Durchsetzbarkeit möglicher Ansprüche. Im Ergebnis raten die Gutachter von einer Klage ab.

Das BMDV folgt der Empfehlung des Gutachters, auch um weiteren Schaden für den Steuerzahler abzuwenden.

Unabhängig davon bleibt es bei der unbestrittenen politischen Verantwortlichkeit von Bundesminister a.D. Scheuer.