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Deutschland braucht dringend gute Infrastruktur. Doch die Umsetzung lief lange zu langsam: 7 Jahre und mehr für einfache Radwege, und bis zu 20 Jahre von der Planung bis zur Inbetriebnahme von Schienentrassen. "Ein führender Standort wie Deutschland kann sich das nicht leisten. Wir müssen schneller werden: beim Planen, Genehmigen und Bauen", so Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing.
Neuer Gesetzesentwurf im Kabinett beschlossen
In Zukunft können in Deutschland viele Verkehrsprojekte wesentlich schneller als zuvor umgesetzt werden. Dafür legte der Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing nun den Entwurf eines Gesetzes zur Genehmigungsbeschleunigung vor, der vom Bundeskabinett beschlossen wurde. "Dadurch können Entscheidungen schneller getroffen und Verfahren schneller abgeschlossen werden", freut sich Wissing. Gerade in Anbetracht des prognostizierten Verkehrswachstums der Zukunft ist sei dies dringend notwendig. "Eine sich dynamisch entwickelnde Gesellschaft muss in der Lage sein, ihre Infrastruktur an sich ändernde Bedarfe anzupassen. Mit diesem Gesetzentwurf samt den beiden Eckpunktepapieren gehen wir diese Herausforderungen gezielt und verantwortungsvoll an."
Schiene und Straße profitieren besonders
Ein besonderer Aspekt des Gesetzesentwurfs ist, dass er für ausgewählte Schienen- und Straßenprojekte ein überragendes öffentliches Interesse festlegt. Diese Projekte sind bereits vollständig festgelegt. Die Schienenprojekte sind allesamt im Bedarfsplan in den Kategorien „Vordringlicher Bedarf“ oder „fest disponiert“ eingestuft. Bei Straßenprojekten muss es sich um Engpassbeseitigungen bereits bestehender Autobahnen handeln. Es geht also nur um Strecken, auf denen sich heute bereits jeden Tag der Verkehr staut. "Kein CO2-Ausstoß ist überflüssiger als der von Lkw, die kilometerlange Umwege fahren müssen, oder von Pkw, die im Stau stehen. Wir haben uns ambitionierte Klimaziele gesetzt, die nur mit modernen, leistungsfähigen Verkehrswegen zu erreichen sind", so der Bundesverkehrsminister.
Brücken fit machen für die Zukunft
Marode Brücken können durch das neue Gesetz deutlich schneller saniert oder ersetzt werden. Es wird außerdem möglich sein, Brücken früher für zukünftige Verkehrsbedarfe auszubauen. Wenn zum Beispiel die Sanierung einer vierspurigen Brücke ansteht, und man weiß, dass in absehbarer Zeit die Strecke davor und dahinter sechsspurig ausgebaut werden soll, dann kann man für die Zukunft vorbauen. "Dann können wir nämlich die Brücke im Vorgriff darauf bereits jetzt so bauen, dass sie später auch sechs Fahrstreifen aufnehmen kann – und zwar genehmigungsfrei. Das war bisher nicht der Fall", erklärt Bundesminister Wissing.
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