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Blick von einer Brücke auf eine Autobahn bei Abenddämmerung

Quelle: Adobe Stock / shantihesse

Deutschland braucht dringend gute Infrastruktur. Doch die Umsetzung lief lange zu langsam: 7 Jahre und mehr für einfache Radwege, und bis zu 20 Jahre von der Planung bis zur Inbetriebnahme von Schienentrassen. "Ein führender Standort wie Deutschland kann sich das nicht leisten. Wir müssen schneller werden: beim Planen, Genehmigen und Bauen", so Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing.

Neuer Gesetzesentwurf im Kabinett beschlossen

In Zukunft können in Deutschland viele Verkehrsprojekte wesentlich schneller als zuvor umgesetzt werden. Dafür hat Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing den Entwurf eines Gesetzes zur Genehmigungsbeschleunigung vorgelegt, der am 20. Oktober 2023 vom Deutschen Bundestag beschlossen werden soll. Die Bundesratsbefassung ist für den 24. November vorgesehen. "Dadurch können Entscheidungen schneller getroffen und Verfahren schneller abgeschlossen werden", freut sich Wissing. Gerade in Anbetracht des prognostizierten Verkehrswachstums der Zukunft sei dies dringend notwendig. "Eine sich dynamisch entwickelnde Gesellschaft muss in der Lage sein, ihre Infrastruktur an sich ändernde Bedarfe anzupassen. Mit diesem gehen wir diese Herausforderungen gezielt und verantwortungsvoll an."

Schiene und Straße profitieren besonders

Ein besonderer Aspekt des Gesetzes ist, dass er für ausgewählte Schienen- und Straßenprojekte ein überragendes öffentliches Interesse festlegt. Die Schienenprojekte sind allesamt im Bedarfsplan in den Kategorien „Vordringlicher Bedarf“ oder „fest disponiert“ eingestuft. Bei Straßenprojekten handelt es sich um ausgewählte Engpassbeseitigungen bereits bestehender Autobahnen. Ein Überblick findet sich hier. Auch für die Errichtung und den Betrieb von Schnellladeinfrastruktur wird ein überragendes öffentliches Interesse festgelegt.

Brücken fit machen für die Zukunft

Marode Brücken können durch das neue Gesetz deutlich schneller saniert oder ersetzt werden. Es wird außerdem möglich sein, Brücken früher für zukünftige Verkehrsbedarfe auszubauen. Wenn zum Beispiel die Sanierung einer vierspurigen Brücke ansteht, und man weiß, dass in absehbarer Zeit die Strecke davor und dahinter sechsspurig ausgebaut werden soll, dann kann man für die Zukunft vorbauen. "Dann können wir nämlich die Brücke im Vorgriff darauf bereits jetzt so bauen, dass sie später auch sechs Fahrstreifen aufnehmen kann – und zwar genehmigungsfrei. Das war bisher nicht der Fall", erklärt Bundesminister Wissing.

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