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E-Diesel

Quelle: AdobeStock/ luciano

Mit der Änderung der 10. Bundesimmissionsschutzverordnung per Beschluss des Bundeskabinetts vom 10. April 2024 darf HVO 100 an Tankstellen in Verkehr gebracht werden. HVO ist ein besonders nachhaltiger und hochwertiger Biodieselkraftstoff. Die Freigabe bedeutet einen wichtigen Schritt für mehr Klimaschutz im Verkehr. HVO in Reinform (HVO 100) hat ein CO2-Emissionsminderungspotenzial von mehr als 90 Prozent. Moderne Dieselmotoren sind grundsätzlich für HVO 100 geeignet. Zugleich werden auch die Kraftstoffe B10 und E-Diesel in Reinform zugelassen. Weiterführende Informationen bietet folgendes FAQ:

HVO ist ein flüssiger erneuerbarer Kraftstoff, der auf Basis von ölhaltiger Biomasse hergestellt und zu den paraffinischen Dieselkraftstoffen gezählt wird. Die Abkürzung HVO bedeutet Hydrotreated Vegetable Oils („mit Wasserstoff behandelte Pflanzenöle“). Der Kraftstoff ist besonders hochwertig. Als Ausgangsstoffe kommt eine Vielzahl von ölhaltigen Rohstoffen sowie Abfall- und Reststoffen in Frage. HVO 100 bedeutet, dass es sich um HVO in Reinform handelt.

Paraffinische Dieselkraftstoffe sind flüssige Kraftstoffe, die entweder synthetisch, zum Beispiel aus Strom (PtL: Power-to-Liquid), oder aus biogenen Quellen, zum Beispiel aus hydrierten Ölen (HVO – Hydrotreated Vegetable Oils), hergestellt werden. Je nach Ausgangsstoff werden sie als E-Diesel oder HVO-Biodiesel bezeichnet.

Bei der Herstellung kommen derzeit mengenmäßig überwiegend nachhaltige Rest- und Abfallstoffe wie zum Beispiel Altspeisefette oder auch tierische Fette zum Einsatz. Nach Bundesimmissionsschutzgesetz ist Palmöl als Ausgangsstoff von Biokraftstoffen für die Anrechnung auf die Treibhausgasminderungsquote ausgeschlossen. Das derzeit am Markt verfügbare HVO wird vor allem aus Altspeiseöl und tierischen Fetten hergestellt.

In einem Raffinationsprozess werden die Ausgangsstoffe mit Wasserstoff zu HVO verarbeitet.

HVO 100 kann als Alternative zu fossilem Diesel getankt werden. Der Kraftstoff ist technisch ausgereift, am europäischen Markt verfügbar und kann von modernen Dieselverbrennern ohne Umrüstung genutzt werden. Der entscheidende Unterschied zu fossilem Diesel ist, dass bei der Produktion von HVO mehr als 90 Prozent an Treibhausgas-Emissionen (THG-Emissionen) eingespart werden können. Derzeit erreicht HVO bereits eine THG-Einsparung von 87 Prozent. Das ist auf die Verwertung von biogenen Rest- und Abfallstoffen zurückzuführen.

Mit einer möglichen Treibhausgas-Emissionseinsparung in der Produktion von mehr als 90 Prozent gegenüber fossilem Diesel kann HVO 100 als erneuerbarer Kraftstoff einen wichtigen Beitrag zu weniger Emissionen im Verkehr leisten. Zudem verbrennt HVO 100 im Vergleich zu konventionellem Diesel sauberer und geruchsärmer, wodurch die lokale Umweltbelastung in Städten und Kommunen reduziert wird.

Besonders wichtig ist zudem, dass die Emissionseinsparungen durch den Einsatz von HVO 100 unmittelbar in der jetzt bestehenden Bestandsflotte an dieselbetriebenen Verbrennerfahrzeugen zustande kommt. Technische Umrüstungen sind dafür nicht erforderlich.

Die nationale Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Direktive der EU mit der Treibhausgasminderungsquote setzt gezielte Anreize, dass erneuerbare Kraftstoffe wie HVO in den Verkehr gebracht werden. Aus Abfall- und Reststoffen hergestelltes HVO ist von der steigenden CO2-Bepreisung ausgenommen. Damit ist HVO mittelfristig auch wirtschaftlich eine attraktive Option, um den individuellen CO2-Ausstoß im Straßenverkehr zu verringern.

HVO kann auch aus einem Gemisch von heterogenen Altspeiseölen produziert werden, die aufgrund der verschiedenen Zusammensetzung kaum in anderen Sektoren genutzt werden können.

Durch die Anpassung der 10. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchV) kann HVO 100 an deutschen öffentlichen Tankstellen vertrieben werden (bisher war eine maximale Beimischung zu fossilem Diesel von 26 Prozent zulässig). Allerdings ist es die Entscheidung der Tankstellenbetreiber, ob und an welchen Tankstellen sie HVO anbieten.

HVO 100 wird bereits in industriellem Maßstab produziert und ist in vielen Ländern an Tankstellen verfügbar. Die Kraftstoffhersteller haben angekündigt, die Produktionskapazitäten in den kommenden Jahren kontinuierlich zu steigern. Das Potenzial der Ausgangsstoffe ist grundsätzlich begrenzt, wird jedoch noch nicht ausgeschöpft. So erfolgt beispielsweise eine Sammlung von Altspeiseölen aus Haushalten noch nicht flächendeckend in der EU.

Paraffinische Dieselarten wie HVO und E-Diesel werden in Reinform an der Tankstelle unter der Kennzeichnung XTL geführt. XTL steht für Power-to-Liquid-Kraftstoffe, die auf einem festen oder gasförmigen Energieträger wie zum Beispiel ölhaltigen Abfall- und Reststoffen oder grünem Strom als Ausgangsstoff basieren.

Mit der Änderung der 10. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchV) dürfen Tankstellenbetreiber Zapfsäulen mit XTL sowie Diesel B10 (fossiler Diesel mit zehnprozentiger Biodiesel-Beimischung) einrichten. Die beiden neuen Kraftstoffe ergänzen die bisherigen Sorten Super E5, Super Plus E5, Super E10 und Diesel B7.

Um Fehlbetankungen zu vermeiden, erfolgt eine einheitliche Kennzeichnung für die verschiedenen Kraftstoffsorten sowohl am Fahrzeug (in der Bedienungsanleitung und auf dem Tankdeckel) als auch an der Tankstelle (Zapfsäule und Zapfpistole).

Die Herstellungskosten von HVO hängen stark von den eingesetzten Rohstoffen ab. Bei einer Produktion aus Rest- und Abfallstoffen (mit einer möglichen Treibhausgasemissionsminderung von mehr als 90 Prozent) liegen sie über denen von fossilem Diesel.

Wie sich die höheren Erzeugungskosten auf die Verbraucherpreise an den Tankstellen auswirken, liegt in der Verantwortung der beteiligten Unternehmen und ist abzuwarten. Perspektivisch werden sich die Preise für HVO 100 und fossilem Diesel annähern, da HVO von der steigenden CO2-Bepreisung ausgenommen ist.

HVO ist vom CO2-Preis ausgenommen. Biogene Kraftstoffe auf Basis von tierischen beziehungsweise pflanzlichen Ölen und Fetten sind seit 2023 im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) meldepflichtig. Für biogene Kraft- und Brennstoffe wird der Emissionsfaktor mit Null angesetzt, sofern diese die Anforderungen der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung erfüllen. Eine Anwendung des Emissionsfaktors von Null hat zur Folge, dass für den biogenen Kraftstoffanteil keine Zertifikate zu erwerben sind und demzufolge auch keine Erhöhung der Kosten beim Endverbraucher anfällt.

HVO 100 kann von den meisten Dieselverbrennern ohne Umrüstung genutzt werden – sowohl von Pkw als auch von leichten und schweren Nutzfahrzeugen. Für die Freigabe von Kraftstoffen für einen Motor sind allerdings die Fahrzeughersteller verantwortlich.

HVO 100 kann grundsätzlich auch in dieselgetriebenen Schienenfahrzeugen eingesetzt werden.

HVO kann uneingeschränkt mit fossilem Diesel gemischt werden.

E-Diesel ist ein flüssiger paraffinischer Kraftstoff, welcher in einer chemischen Synthese aus Wasserstoff und CO2 hergestellt wird. Er entspricht in seinen Eigenschaften weitestgehend konventionellem Diesel, verbrennt aber sauberer und verursacht – ähnlich wie HVO – deutlich weniger Treibhausgas-Emissionen in der Produktion.

Durch die Anpassung der 10. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) darf E-Diesel in Reinform (100 Prozent) an deutschen öffentlichen Tankstellen vertrieben werden. Es gibt allerdings bisher keine Produktionsanlagen für E-Diesel im industriellen Maßstab.

Neben HVO 100 und erneuerbarem E-Diesel in Reinform wird auch B10 für den Verkauf an Tankstellen zugelassen. Dabei handelt es sich um Dieselkraftstoff mit zehnprozentiger Biodieselbeimischung. Um B10 zu tanken, muss eine Freigabe durch den Fahrzeughersteller vorliegen.