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Bundesminister Volker Wissing

Quelle: BMDV

Um die Energieversorgung zu sichern, sollen Energietransporte vorübergehend Vorrang auf der Schiene haben. Das hat die Bundesregierung in einer Rechtsverordnung festgelegt, die wir gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erarbeitet haben.
Damit möchten wir den Betrieb von Kraftwerken, Raffinerien und Stromnetzen sicherstellen.

Klar ist, dass alle daran Interesse haben, dass wir eine stabile Energieversorgung haben. Auch Personenzüge können nur fahren, wenn unser Stromnetz und unsere Stromversorgung stabil sind. Falls kurzfristig zusätzliche Transporte im Energiebereich erforderlich sind, müssen wir priorisieren. Im Zweifel kann das auch bedeuten, dass Personenzüge warten müssen,

so Bundesminister Volker Wissing bei seinem gemeinsamen Statement mit Bundesminister Robert Habeck.

Wie funktioniert das?

Die Verordnung wird nicht unmittelbar angewandt. Wir schaffen damit zunächst klare Regeln, bevor der Energiebedarf und damit die Nachfrage nach Energietransporten in Herbst und Winter steigt. Und wichtig ist auch, dass wir die Priorisierung nicht im gesamten Netz vornehmen, sondern nur auf den speziell bezeichneten Korridoren, die in der Verordnung genannt sind.
Bei Bedarf müssen die entsprechenden Energietransporte, die einer Priorisierung bedürfen, angemeldet werden. Die Bahn wird versuchen, das so zu organisieren, dass möglichst wenig Beeinträchtigung erfolgt.

Die DB Netz AG wird zusätzlich kurzfristig die Nutzungsbedingungen des Schienennetzes anpassen, um Mineralöl- und Kohletransporte auf der Ebene der Disposition, also bei der betrieblichen Abwicklung der Züge, zu priorisieren. Mit der Rechtsverordnung kann künftig dann auch die Bevorzugung von Mineralöl- und Kohletransporten auf Ebene der Trassenzuweisung priorisiert werden.

Hintergrund für die Verordnung ist die durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine verursachte Energiekrise. Dadurch haben sich grundlegende Veränderungen im deutschen Energiesystem ergeben. So arbeitet Deutschland daran, unabhängig von russischen Energieträgern (Kohle, Gas und Öl) zu werden und die Lieferungen zu diversifizieren. Entsprechend wurden und werden Lieferketten und -wege umgestellt.

Die Rechtsverordnung basiert auf der Grundlage des novellierten Energiesicherungsgesetzes (§ 30) und wird auf sechs Monate befristet. Sie sieht vor, dass Energieträgertransporte per Bahn und der schienengebundene Transport von Großtransformatoren bei Gefährdung des sicheren und zuverlässigen Betriebs der Elektrizitätsversorgung und bei Gefährdung des Betriebs von Raffinerien und der Mineralölversorgung Vorrang bei der Nutzung des Schienennetzes haben sollen. Dabei geht es um Transporte von Erdöl und Erdölerzeugnissen sowie von festen, flüssigen und gasförmigen Energieträgern. Großtransformatoren sind Kernelemente für Energieversorgungsnetze, die sich wegen ihrer Größe nur auf der Schiene transportieren lassen. Bei Ausfall oder Zerstörung von Transformatoren ist ein schneller Ersatz bzw. eine schnelle Reparatur notwendig, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems zu gewährleisten.

Die Eingriffe in den Schienenverkehr sollen so gering wie möglich gehalten werden, um auch andere Güterarten weiterhin den Bedarfen entsprechend transportieren zu können und Ausfälle bzw. Verspätungen im Personenverkehr weitestgehend zu vermeiden. Die Priorisierung erfolgt innerhalb eines klar definierten Energiekorridor-Netzes. Diesem liegen die Transportbedarfe der Energie- und Mineralölwirtschaft zugrunde (zum Beispiel vom Hafen zum Kraftwerk). Sollte eine Beschränkung anderer Schienenverkehre nötig sein, wird ein abgestuftes Priorisierungsverfahren vorgesehen, um den betrieblichen Vorrang von Energieträgertransporten und Großtransformatoren zu gewährleisten. Entschädigungen richten sich nach dem Energiesicherungsgesetz.

Regulierungsbehörde ist die Bundesnetzagentur. Sie überprüft, ob die Priorisierung rechtmäßig ist. Um eine Verzögerung des Zuweisungsverfahrens und also der Transporte auszuschließen, geschieht die Prüfung nachträglich.