
Quelle: BMDV
- Die unabhängige Stabsstelle Innenrevision hatte am 26. September 2024 ihren zweiten Abschlussbericht zu Compliance-Vorwürfen gegen den ehemaligen Abteilungsleiter Grundsatz und die Förderpraxis im Bereich Wasserstoff vorgelegt.
- Dabei ging es im Kern um Förderungen aus der letzten Legislaturperiode, im Jahr 2021, die aufgearbeitet wurden.
- Der zweite Abschlussbericht der Innenrevision kam im Wesentlichen zu zwei Erkenntnissen:
1. Disziplinarverfahren:
- Nach den Feststellungen der Stabsstelle Innenrevision gab es Anhaltspunkte für die Verletzung von Dienstpflichten seitens zweier Mitarbeiter des BMDV.
- Daraufhin eröffnete das BMDV gegen den ehemaligen Abteilungsleiter und einen weiteren BMDV-Mitarbeiter am 25. September 2024 jeweils ein Disziplinarverfahren wegen des Verdachts von Verstößen gegen mehrere Dienstpflichten gemäß den Feststellungen der Stabsstelle Innenrevision.
- Zum Ermittlungsführer des Disziplinarverfahrens wurde ein pensionierter Richter bestellt, der zuvor als Vorsitzender Richter an einem Verwaltungsgericht tätig war.
- Die im Rahmen des Disziplinarverfahrens durchgeführten Ermittlungen bezogen sich auf alle Feststellungen der Stabsstelle Innenrevision, die im weitesten Sinne als Pflichtverletzung der beiden Mitarbeiter in Betracht zu ziehen waren.
- Die nun abgeschlossenen Ermittlungen kommen zu folgendem Ergebnis:
Es liegen basierend auf dem von der Innenrevision festgestellten Sachverhalt und den Untersuchungen des Ermittlungsführers keine disziplinarrechtlich relevanten Dienstpflichtverletzungen vor. - Die im Raum stehenden Anhaltspunkte für mögliche Dienstpflichtverletzungen gegen den ehemaligen Abteilungsleiter Grundsatz haben sich in keiner Weise bestätigt. Auch gegen den weiteren Mitarbeiter des BMDV wurden nach Abschluss der Prüfung keine disziplinarrechtlich relevanten Vergehen festgestellt. Der Ermittlungsführer bewertet die getroffenen Feststellungen der Innenrevision als disziplinarrechtlich nicht relevant.
- Auf die Empfehlung des Ermittlungsführers hin wurden deshalb die beiden Disziplinarverfahren gegen die beiden BMDV-Mitarbeiter am 12.02.2025 eingestellt.
2. Förderverfahren:
- Die Stabsstelle Innenrevision kam in ihrem Abschlussbericht zu dem Ergebnis, dass es bei drei Projekten Erkenntnisse gab, die zu Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Förderbescheide führten.
- Daraufhin hat das BMDV externe Rechtsanwälte zur Prüfung der formellen und materiellen Rechtmäßigkeit der Bewilligungen beauftragt.
- Die Ergebnisse der drei Gutachten wurden den zuständigen Projektträgern übermittelt, bei denen damit das Prüfverfahren angestoßen wurde.
- Die Prüfverfahren sind noch nicht final abgeschlossen.
- Da es sich in allen drei Fällen noch um noch laufende Verfahren handelt, können aktuell keine näheren Angaben zu den Projekten gemacht werden.