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Quelle: Adobe Stock / mojolo

Ausgangslage

Um die Mobilität von Bevölkerung und Wirtschaft zukunftsorientiert gestalten zu können und Verkehrsinfrastruktur den zukünftigen Erfordernissen entsprechend auszubauen, muss bekannt sein, wie viele Personen von wo nach wo mit welchen Verkehrsmitteln wollen sowie welche Güter in welchen Mengen von wo nach wo transportiert werden. Für diesen Blick in die Zukunft lässt das BMDV in mehrjährigen Abständen Langfrist-Verkehrsprognosen erstellen. Diese sachlich und räumlich tief differenzierten Verkehrsprognosen sind beispielsweise empirische Grundlage für die Aufstellung und für die Überprüfung von Bundesverkehrswegeplänen. Darüber hinaus nutzen auch die Länder, Regionen und Kommunen diese BMDV-Verkehrsprognosen als übergeordneten empirischen Rahmen für eigene Prognosen für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich.

Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 wurde am 3. August 2016 vom Bundeskabinett beschlossen. Er umfasst sowohl Investitionen für Erhaltungs- bzw. Ersatzmaßnahmen als auch für Aus- und Neubauprojekte auf den Verkehrsnetzen der Schiene, Straße und Wasserstraße in Bundeszuständigkeit. (Detaillierte Informationen zum BVWP 2030 sind auf der Homepage des BMDV im Artikel „Bundesverkehrswegeplan 2030“ zu finden - Link siehe unten unter „Weiterführende Informationen“.)

Ziel der Aufstellung des BVWP 2030 war es, den Verkehrsinfrastrukturbedarf abzudecken, der sich aus der bis 2030 absehbaren Verkehrsnachfrage ableiten lässt. Empirische Grundlage war die 2014 fertiggestellte Verkehrsprognose 2030 (VP 2030), die eine unter realistischen Randbedingungen absehbare Entwicklung der Verkehrsnachfrage ermittelt hatte. (Detaillierte Informationen zur VP 2030 sind auf der Homepage des BMDV im Artikel „Verkehrsprognose 2030“ zu finden - Link siehe unten unter „Weiterführende Informationen“.)

Der BVWP als Plan der Bundesregierung findet seine gesetzliche Umsetzung in den drei Ausbaugesetzen für die Verkehrsträger „Bundesschienenwege“, „Bundesfernstraßen“ und „Bundeswasserstraßen“, die als Anlage jeweils sog. Bedarfspläne enthalten. Die Bedarfspläne sind es, die abschließend festlegen, welche Verkehrsinfrastrukturprojekte in welcher Dringlichkeit geplant und aus dem Bundeshaushalt finanziert werden sollen. Die drei Gesetze wurden am 2. Dezember 2016 vom Deutschen Bundestag beschlossen und traten Ende Dezember 2016 in Kraft.

Nach den jeweiligen §§ 4 der Ausbaugesetze prüft das BMDV spätestens nach Ablauf von fünf Jahren, ob die Bedarfspläne an die zwischenzeitlich eingetretene Wirtschafts- und Verkehrsentwicklung anzupassen sind (oder nicht). Um diesen gesetzlichen Prüfauftrag zu erfüllen, hat das BMDV eine neue Langfrist-Verkehrsprognose 2040 (VP 2040) in Auftrag gegeben. Der Prognosefall 1 „Basisprognose 2040“ der VP 2040 bildet die Grundlage für die Bedarfsplanüberprüfung (BPÜ).

Das BMDV hat die Untersuchungen zur BPÜ abgeschlossen und dem Deutschen Bundestag die Ergebnisse am 16.12.2024 vorgelegt. (Detaillierte Informationen zur BPÜ sowie der BPÜ-Bericht sind auf der Homepage des BMDV im Artikel „Überprüfung der Bedarfspläne (BPÜ) der Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße“ zu finden - Link siehe unten unter „Weiterführende Informationen“.)

Gesamtprozess der Verkehrsprognose 2040

Die Verkehrsprognose 2040 (VP 2040) umfasst zwei Prognosefälle für den Horizont 2040:

  • Prognosefall 1 „Basisprognose 2040“ als empirische Grundlage der BPÜ
  • Prognosefall 2 „Szenario 2040 - Beschleunigte globale Transformation“

sowie drei Langfrist-Szenarien für den fernen Horizont 2050:

  • Langfrist-Szenario 1a „Basisszenario 2050“
  • Langfrist-Szenario 1b „Klimawandel und Extremwetterereignisse 2050“
  • Langfrist-Szenario 2 „Beschleunigte globale Transformation 2050“

Inhaltlich strukturiert ist die VP 2040 in fünf Fachteile:

  • Fachteil 1 „Bevölkerungsprognose 2040“
  • Fachteil 2 „Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2040“
  • Fachteil 3 „Straßenverkehrsprognose 2040“
  • Fachteil 4 „Eisenbahnverkehrsprognose 2040“
  • Fachteil 5 „Binnenschifffahrtsprognose 2040“

Als zentrale Basis aller Arbeiten wird eine Definition der zu berechnenden Szenarien (= Prognosefälle) vorgenommen und zu allen wichtigen Eingangsgrößen eine Definition der Prognoseprämissen erstellt. Die Prämissen decken insbesondere die Bereiche wirtschaftliche und soziodemografische Rahmenbedingungen, Entwicklung der Verkehrsnetze und Verkehrsangebote sowie politische Rahmenbedingungen im Verkehrs-, Umwelt- und Energiesektor ab.

Ausgehend von einer Verkehrsanalyse für ein Basisjahr (hier 2019 als letztes Jahr vor der Covid19-Pandemie) und aufbauend auf den fachlichen Teilen Bevölkerungs-, Wirtschafts-, Seeverkehrs- und Luftverkehrsprognose erfolgt die Prognose der voraussichtlichen Verkehrsentwicklung des Personen- und des Güterverkehrs für einen Prognosehorizont (hier 2040). Diese Prognose ist eine „Punkt“-Prognose für den gewählten Prognosehorizont 2040 ohne zwischenzeitliche Stützjahre.

Ergebnis der Verkehrsanalyse und -prognose werden bundesweite Eckwerte des Verkehrsgeschehens im Personen- und Güterverkehr nach Hauptverkehrsbeziehungen, Verkehrsmitteln und Fahrtzwecken bzw. Gütergruppen sein. Daneben werden Verkehrsverflechtungsmatrizen in einer hohen sachlichen (Verkehrsmittel; Fahrtzwecke bzw. Gütergruppen), zeitlichen und räumlichen (Verkehrszellen im In- und Ausland) Detailtiefe erzeugt.

In den Fachteilen Straßenverkehrsprognose, Eisenbahnverkehrsprognose und Binnenschifffahrtsprognose werden die Verkehrsverflechtungsmatrizen auf die verkehrsmittel-spezifischen Infrastrukturnetze umgelegt. Ergebnis sind die Verkehrsbelastungen (= Anzahl der Fahrzeuge, Züge oder Schiffe) der einzelnen Infrastrukturabschnitte. Es entsteht so ein Bild der Auslastung und ggf. Überlastung der Infrastrukturabschnitte der einzelnen Verkehrsträger.

Zudem werden die Umweltwirkungen der prognostizierten Verkehre berechnet, so dass eine Überprüfung des Erreichungsgrads der energie- und klimapolitischen Ziele möglich ist.

Die drei Szenarien 2050 werden Aussagen zur voraussichtlichen Verkehrsentwicklung im Jahr 2050 sowie zu den Hauptverkehrsströmen des Güter- und Personenverkehrs auf den Hauptverkehrskorridoren im Bundesgebiet treffen.

Neuerungen der VP 2040 gegenüber der VP 2030

Die Verkehrsprognose 2040 weist gegenüber der Vorgängerprognose VP 2030 folgende wesentliche Weiterentwicklungen bzw. Verbesserungen auf:

  • starke Verfeinerung der Verkehrszellen (Vz) sowohl in Deutschland als auch in Österreich und in der Schweiz gegenüber der VP 2030; das Raummodell der VP 2040 umfasst 1.608 Vz in Deutschland und 170 Vz im Ausland
  • Einbeziehung neuer Mobilitätsdaten, bspw. Mobilfunkdaten und FloatingCarData (FCD)
  • erstmalige Modellierung und Berechnung der bundesweiten Verkehrsnachfrage des Personenverkehrs in der Binnenschifffahrt
  • Berechnung von zwei Prognosefällen für den Prognosehorizont und drei Szenarien für einen Ausblick auf eine ferne Zukunft einschließlich eines Szenarios „Klimawandel und Extremwetterereignisse 2050“

Berücksichtigung verkehrs- und klimapolitischer Ziele

In der VP 2040 werden die gegenüber der letzten, derzeit gültigen VP 2030 veränderten Rahmenbedingungen berücksichtigt. Unter diese Rahmenbedingungen fallen auch die zur Erreichung der Klimaschutzziele gesetzlich und programmatisch bereits festgelegten Maßnahmen, die als Annahmen bzw. Prämissen in den Prognoseprozess einfließen.

„Basisprognose 2040“ als Grundlage für die BPÜ

Die „Basisprognose 2040“ als Prognosefall 1 der VP 2040 stellt einen im Hinblick auf die verkehrs-, energie- und klimapolitischen Ziele ambitionierten, aber dennoch realistischen und an den heute absehbaren Entwicklungen orientierten Entwicklungspfad bis 2040 dar.

Die Ergebnisse zur Basisprognose bilden die Grundlage für den weiteren Prozess der BPÜ und machen gleichzeitig transparent, ob und wenn ja, in welcher Art und in welchem Umfang unter den gesetzten Prämissen eine Lücke in der Erreichung der verkehrs- und klimapolitischen Zielsetzungen besteht. Die gewonnenen Erkenntnisse haben zentrale Bedeutung für die Definition des Prognosefalles 2 „Beschleunigte globale Transformation 2040“.

Zeitplan der VP 2040

Die Bearbeitung der Verkehrsprognose 2040 ist zeitlich ambitioniert. Folgende Meilensteine wurden erreicht bzw. sind angestrebt:

  • Die Ergebnisse der „Basisprognose 2040“ (Prognosefall 1 der VP 2040) wurden auf einer Pressekonferenz am 24.10.2024 durch Herrn Bundesminister Dr. Wissing vorgestellt.
  • Die „Basisprognose 2040“ ist empirische Grundlage für die Bedarfsplanüberprüfung (BPÜ). Das BMDV hat den BPÜ-Bericht am 16.12.2024 an den Deutschen Bundestag übergeben.
  • Die Ergebnisse der „Basisprognose 2040“ werden sukzessive veröffentlicht.
  • Die Ergebnisse der „Basisprognose 2040“ sind Input in die prognostischen Arbeiten zum Prognosefall 2 und zu den drei Langfrist-Szenarien. Die Arbeiten hierzu schließen sich der Fertigstellung der „Basisprognose 2040“ an.

Ergebnisse der „Basisprognose 2040“

Die Verkehrsprognose 2040 prognostiziert ausgehend vom Basisjahr 2019 den Personenverkehr und den Güterverkehr im Jahr 2040 (Prognosehorizont) in Deutschland – also den gesamten Verkehr in Deutschland auf Bundesebene, regionaler Ebene und kommunaler Ebene zusammen.

Die Prognoseergebnisse der „Basisprognose 2040“ zum Personenverkehr umfassen die territorialen Eckwerte für Deutschland zu den beiden Messgrößen Personenverkehrsaufkommen (= Personenwege) und Personenverkehrsleistung (= Produkt aus Personenwegen und Wegeweite) unterteilt nach Verkehrsmitteln und Wegezwecken:

  • Das Gesamt-Personenverkehrsaufkommen in Deutschland steigt ausgehend von rd. 97 Mrd. Personenwege (2019) auf rd. 100 Mrd. Personenwege (2040) bzw. um 3,5 %.
  • Die Gesamt-Personenverkehrsleistung in Deutschland steigt ausgehend von rd. 1.227 Mrd. Personenkilometer (2019) auf rd. 1.323 Mrd. Personenkilometer (2040) bzw. um 7,9 %.

Die Prognoseergebnisse der „Basisprognose 2040“ zum Güterverkehr umfassen die territorialen Eckwerte für Deutschland zu den beiden Messgrößen Gütertransportaufkommen (= transportierte Tonnen) und Gütertransportleistung (= Produkt aus transportiertem Gütergewicht und Transportweite) unterteilt nach Verkehrsträgern und Gütergruppen:

  • Das Gesamt-Gütertransportaufkommen in Deutschland wächst ausgehend von rd. 4,4 Mrd. Tonnen (2019) auf rd. 5,1 Mrd. Tonnen (2040) bzw. um 17,3 %.
  • Die Gesamt-Gütertransportleistung in Deutschland wächst ausgehend von rd. 689 Mrd. Tonnenkilometer (2019) auf rd. 905 Mrd. Tonnenkilometer (2040) bzw. um 31,2 %.

In der Basisprognose 2040 der VP 2040 werden sowohl die direkten als auch die gesamten THG-Emissionen des Verkehrs berechnet. Der relevante Unterschied liegt im Verkehr insbesondere in der Zuordnung der Emissionen als Folge der Stromerzeugung, die bei den direkten Emissionen nicht dem Verkehrs- sondern dem Energiesektor zugeordnet werden. Grundlage für die internationalen Abkommen (Kyoto und Paris) ist die Definition der direkten Emissionen:

  • Die direkten CO2-Emissionen des Verkehrs in Deutschland sinken bis 2040 um 78 % (gegenüber 2019) bzw. 77 % (gegenüber 1990).

Berichte und Zusatzdokumente der VP 2040

Die Ergebnisse und die Methodik der Verkehrsprognose 2040 werden transparent und umfangreich dokumentiert. Nach derzeitigem Stand sind über alle Fachteile der Verkehrsprognose 2040 insgesamt ca. 50 Berichtsbände und Zusatzdokumente vorgesehen. Die ersten Berichte und Zusatzdokumente sind bereits veröffentlicht (siehe unten unter „Weiterführende Informationen“). Andere Berichtsbände und Dokumente zu den Fachteilen folgen sukzessive.

Daten der VP 2040

Neben den Berichten und Zusatzdokumenten werden Dritten auch Daten bereitgestellt. Dies ist voraussichtlich ab Ende März 2025 möglich. Etwaige Wünsche zu Vorabbereitstellungen können nicht berücksichtigt werden.