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Quelle: Adobe Stock / mojolo

Ausgangslage

Um die Mobilität von Bevölkerung und Wirtschaft zukunftsorientiert gestalten zu können und Verkehrsinfrastruktur den zukünftigen Erfordernissen entsprechend auszubauen, muss bekannt sein, wie viele Personen von wo nach wo mit welchen Verkehrsmitteln wollen sowie welche Güter in welchen Mengen von wo nach wo transportiert werden. Für diesen Blick in die Zukunft lässt das BMDV in mehrjährigen Abständen Langfrist-Verkehrsprognosen erstellen. Diese sachlich und räumlich tief differenzierten Verkehrsprognosen sind beispielsweise empirische Grundlage für die Aufstellung und für die Überprüfung von Bundesverkehrswegeplänen. Darüber hinaus nutzen auch die Länder, Regionen und Kommunen diese BMDV-Verkehrsprognosen als übergeordneten empirischen Rahmen für eigene Prognosen für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich.

Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 wurde am 3. August 2016 vom Bundeskabinett beschlossen. Er umfasst sowohl Investitionen für Erhaltungs- bzw. Ersatzmaßnahmen als auch für Aus- und Neubauprojekte auf den Verkehrsnetzen der Schiene, Straße und Wasserstraße in Bundeszuständigkeit. (Detaillierte Informationen zum BVWP 2030 sind auf der Homepage des BMDV im Artikel „Bundesverkehrswegeplan 2030“ zu finden - Link siehe unten unter „Weiterführende Informationen“.)

Ziel der Aufstellung des BVWP 2030 war es, den Verkehrsinfrastrukturbedarf abzudecken, der sich aus der bis 2030 absehbaren Verkehrsnachfrage ableiten lässt. Empirische Grundlage war die 2014 fertiggestellte Verkehrsprognose 2030 (VP 2030), die eine unter realistischen Randbedingungen absehbare Entwicklung der Verkehrsnachfrage ermittelt hatte. (Detaillierte Informationen zur VP 2030 sind auf der Homepage des BMDV im Artikel „Verkehrsprognose 2030“ zu finden - Link siehe unten unter „Weiterführende Informationen“.)

Der BVWP als Plan der Bundesregierung findet seine gesetzliche Umsetzung in den drei Ausbaugesetzen für die Verkehrsträger „Bundesschienenwege“, „Bundesfernstraßen“ und „Bundeswasserstraßen“, die als Anlage jeweils sog. Bedarfspläne enthalten. Die Bedarfspläne sind es, die abschließend festlegen, welche Verkehrsinfrastrukturprojekte in welcher Dringlichkeit geplant und aus dem Bundeshaushalt finanziert werden sollen. Die drei Gesetze wurden am 2. Dezember 2016 vom Deutschen Bundestag beschlossen und traten Ende Dezember 2016 in Kraft.

Nach den jeweiligen §§ 4 der Ausbaugesetze prüft das BMDV spätestens nach Ablauf von fünf Jahren, ob die Bedarfspläne an die zwischenzeitlich eingetretene Wirtschafts- und Verkehrsentwicklung anzupassen sind (oder nicht). Um diesen gesetzlichen Prüfauftrag zu erfüllen, hat das BMDV eine neue Langfrist-Verkehrsprognose 2040 (VP 2040) in Auftrag gegeben. Diese bildet die Grundlage der Bedarfsplanüberprüfung (BPÜ) und befindet sich derzeit in der Bearbeitung.

Im Ergebnis wird die BPÜ Hinweise dazu geben, ob weiterhin ein verkehrlicher Bedarf für die in den drei Bedarfsplänen enthaltenen Projekte im Sinne des darin festgelegten Ausbauumfangs besteht bzw. ob es grundsätzlich eines größeren bzw. anderen Ausbauumfangs bedarf. Das BMDV strebt an, die Untersuchungen zur BPÜ Ende 2023 abzuschließen. Im Anschluss werden dem Deutschen Bundestag die Ergebnisse vorgelegt. (Detaillierte Informationen zur BPÜ sind auf der Homepage des BMDV im Artikel „Überprüfung der Bedarfspläne (BPÜ) der Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße“ zu finden - Link siehe unten unter „Weiterführende Informationen“.)

Gesamtprozess der Verkehrsprognose 2040

Die Verkehrsprognose 2040 (VP 2040) umfasst zwei Prognosefälle für den Horizont 2040:

  • Prognosefall 1 „Basisprognose 2040“ als empirische Grundlage der BPÜ
  • Prognosefall 2 „Beschleunigte globale Transformation 2040“

sowie drei Szenarien für den fernen Horizont 2050:

  • Szenario 1 „Basisprognose 2050“
  • Szenario 2 „Beschleunigte globale Transformation 2050“
  • Szenario 3 „Klimawandel und Extremwetterereignisse 2050“

Inhaltlich strukturiert ist die VP 2040 in fünf Fachteile:

  • Fachteil 1 „Bevölkerungsprognose 2040“
  • Fachteil 2 „Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2040“
  • Fachteil 3 „Straßenverkehrsprognose 2040“
  • Fachteil 4 „Eisenbahnverkehrsprognose 2040“
  • Fachteil 5 „Binnenschifffahrtsprognose 2040“

Als zentrale Basis aller Arbeiten wird eine Definition der zu berechnenden Szenarien (= Prognosefälle) vorgenommen und zu allen wichtigen Eingangsgrößen eine Definition der Prognoseprämissen erstellt. Die Prämissen decken insbesondere die Bereiche wirtschaftliche und soziodemografische Rahmenbedingungen, Entwicklung der Verkehrsnetze und Verkehrsangebote sowie politische Rahmenbedingungen im Verkehrs-, Umwelt- und Energiesektor ab.

Ausgehend von einer Verkehrsanalyse für ein Basisjahr (hier 2019 als letztes Jahr vor der Covid19-Pandemie) und aufbauend auf den fachlichen Teilen Bevölkerungs-, Wirtschafts-, Seeverkehrs- und Luftverkehrsprognose erfolgt die Prognose der voraussichtlichen Verkehrsentwicklung des Personen- und des Güterverkehrs für einen Prognosehorizont (hier 2040). Diese Prognose ist eine „Punkt“-Prognose für den gewählten Prognosehorizont ohne zwischenzeitliche Stützjahre.

Ergebnis der Verkehrsanalyse und -prognose werden bundesweite Eckwerte des Verkehrsgeschehens im Personen- und Güterverkehr nach Hauptverkehrsbeziehungen, Verkehrsmitteln und Fahrtzwecken bzw. Gütergruppen sein. Daneben werden Verkehrsverflechtungsmatrizen in einer hohen sachlichen (Verkehrsmittel; Fahrtzwecke bzw. Gütergruppen), zeitlichen und räumlichen (Verkehrszellen im In- und Ausland) Detailtiefe erzeugt.

In den Fachteilen Straßenverkehrsprognose, Eisenbahnverkehrsprognose und Binnenschifffahrtsprognose werden die Verkehrsverflechtungsmatrizen auf die verkehrsmittel-spezifischen Infrastrukturnetze umgelegt. Ergebnis sind die Verkehrsbelastungen (= Anzahl der Fahrzeuge, Züge oder Schiffe) der einzelnen Infrastrukturabschnitte. Es entsteht so ein Bild der Auslastung und ggf. Überlastung der Infrastrukturabschnitte der einzelnen Verkehrsträger.

Zudem werden die Umweltwirkungen der prognostizierten Verkehre berechnet, so dass eine Überprüfung des Erreichungsgrads der energie- und klimapolitischen Ziele möglich ist.

Die drei Szenarien 2050 werden Aussagen zur voraussichtlichen Verkehrsentwicklung im Jahr 2050 sowie zu den Hauptverkehrsströmen des Güter- und Personenverkehrs auf den Hauptverkehrskorridoren im Bundesgebiet treffen.

Neuerungen der VP 2040 gegenüber der VP 2030

Die Verkehrsprognose 2040 weist gegenüber der Vorgängerprognose VP 2030 folgende wesentliche Weiterentwicklungen bzw. Verbesserungen auf:

  • starke Verfeinerung der Verkehrszellen (Vz) sowohl in Deutschland als auch in Österreich und in der Schweiz gegenüber der VP 2030; das Raummodell der VP 2040 umfasst 1.608 Vz in Deutschland und 170 Vz im Ausland
  • Einbeziehung neuer Mobilitätsdaten, bspw. Mobilfunkdaten und FloatingCarData (FCD)
  • erstmalige Modellierung und Berechnung der bundesweiten Verkehrsnachfrage des Personenverkehrs in der Binnenschifffahrt
  • Berechnung von zwei Prognosefällen für den Prognosehorizont und drei Szenarien für einen Ausblick auf eine ferne Zukunft einschließlich eines Szenarios „Klimawandel und Extremwetterereignisse 2050“

Berücksichtigung verkehrs- und klimapolitischer Ziele

In der VP 2040 werden die gegenüber der letzten, derzeit gültigen VP 2030 veränderten Rahmenbedingungen berücksichtigt. Unter diese Rahmenbedingungen fallen auch die zur Erreichung der Klimaschutzziele gesetzlich und programmatisch bereits festgelegten Maßnahmen, die als Annahmen bzw. Prämissen in den Prognoseprozess einfließen.

„Basisprognose 2040“ als Grundlage für die BPÜ

Die „Basisprognose 2040“ als Prognosefall 1 der VP 2040 stellt einen im Hinblick auf die verkehrs-, energie- und klimapolitischen Ziele ambitionierten, aber dennoch realistischen und an den heute absehbaren Entwicklungen orientierten Entwicklungspfad bis 2040 dar. Dass anhand der Ergebnisse der Basisprognose 2040 die Erreichung verkehrs- oder klimapolitischer Ziele bestätigt wird, lässt sich im Vorfeld nicht garantieren.

Die Ergebnisse zur Basisprognose bilden die Grundlage für den weiteren Prozess der BPÜ und machen gleichzeitig transparent, ob und wenn ja, in welcher Art und in welchem Umfang unter den gesetzten Prämissen eine Lücke in der Erreichung der verkehrs- und klimapolitischen Zielsetzungen besteht. Die gewonnenen Erkenntnisse haben zentrale Bedeutung für die Definition des Prognosefalles 2 „Beschleunigte globale Transformation 2040“.

Zeitplan der VP 2040

Die Bearbeitung der Verkehrsprognose 2040 ist zeitlich ambitioniert. Folgende Meilensteine sind angestrebt:

  • Sommer 2023: Wirtschaftsprognose für „Basisprognose 2040“
  • Ende 09/2023: Seeverkehrs-, Luftverkehrs- und Verkehrsentwicklungsprognose inkl. finale Verkehrsverflechtungsmatrizen für „Basisprognose 2040“ für Fachteile 3, 4 und 5
  • Ende 10/2023: Vergleiche Ergebnisse VP 2040 „Basisprognose 2040“ mit
    VP 2030 als empirische Grundlage für die BPÜ (national und regional)
  • Ende 10/2023: Umlegungsergebnisse aus den Fachteilen 3, 4 und 5 für „Basisprognose 2040“ als detaillierte empirische Grundlage für die BPÜ
  • Frühjahr 2024: Ergebnisse für den Prognosefall 2 „Beschleunigte globale Transformation 2040“
  • Mitte 2024: Ergebnisse für die drei Szenarien 2050

Ergebnisse der VP 2040

Die Verkehrsprognose 2040 befindet sich derzeit in Bearbeitung. Folgendes Teilergebnis liegt bereits vor (Informationen zum Download siehe unten unter „Weiterführende Informationen“):

  • Prämissen für den Prognosefall 1 „Basisprognose 2040“ (Hinweis: Mit der Festlegung der Prämissen für den Prognosefall 1 „Basisprognose 2040“ erfolgt keine Vorfestlegung auf spätere politische (eventuell abweichende) Entscheidungen! Sie bedeutet, dass mit dem Prämissenset die prognostischen Arbeiten an der „Basisprognose 2040“ als Grundlage für die Überprüfung der Bedarfspläne fortgeführt werden.)