
Quelle: Europäische Kommission
Die Europäische Kommission sieht in den Europäischen Verkehrskorridoren (nachfolgend kurz: Korridore) das wichtigste Instrument zur Realisierung des Kernnetzes und des erweiterten Kernnetzes des TEN-V. Die Festlegung der Korridore erfolgte im Zusammenhang mit der Definition des Kernnetzes und des erweiterten Kernnetzes, die die Europäische Kommission anhand einer speziellen Methodik ermittelt hat. Dabei integrierte sie die bisherigen ERTMS- und Schienengüterverkehrskorridore.
Nach Vorstellung der Europäischen Kommission sollen die Korridore entscheidend dazu beitragen, das Kernnetz bis Ende 2030 und das erweiterte Kernnetz bis 2040 zu realisieren. Jeder Korridor wird von einer Koordinatorin bzw. einem Koordinator gesteuert. Korridorforen und Arbeitsgruppen mit Vertretern der Mitgliedstaaten und der Regionen, sowie Infrastrukturbetreibern und Vertretern der Zivilgesellschaft unterstützen die Koordinatorinnen und Koordinatoren. Vorgenannte Vertreter können sich bei Interesse an einer aktiven Mitarbeit an den Korridorforen und Arbeitsgruppen bei dem Referat G 32 (ref-g32@bmdv.bund.de) melden.
Im Benehmen mit den betroffenen Mitgliedstaaten hat die Europäische Kommission folgende Koordinatorinnen und Koordinatoren für die Korridore eingesetzt:
- Catherine Trautmann (Nord-Ostsee)
- Pat Cox (Skandinavien-Mittelmeer)
- Carlo Secchi (Atlantik)
- Pawel Wojciechowski (Nordsee - Rhein - Mittelmeer)
- NN (Rhein - Donau)
- Mathieu Grosch (Mittelmeer)
- Anne Elisabet Jensen (Ostsee – Adriatisches Meer)
- Marian-Jean Marinescu (Westlicher Balkan - östliches Mittelmeer)
- NN (Ostsee - Schwarzes Meer – Ägäisches Meer)
Daneben gibt es eine Koordinatorin bzw. einen Koordinator für die zwei horizontalen Prioritäten:
- Gesine Meißner (Europäischer Seeverkehrsraum / European Maritime Space)
- Matthias Ruete (Europäisches Eisenbahnverkehrsleitsystem / European Rail Traffic Management System; ERTMS)
Durch Deutschland verlaufen fünf Korridore, mehr als durch jeden anderen Mitgliedstaat: Nordsee - Ostsee, Skandinavien - Mittelmeer, Atlantik, Nordsee – Rhein - Mittelmeer und Rhein - Donau. Außerdem beteiligt sich Deutschland an den beiden horizontalen Prioritäten Europäischer Seeverkehrsraum und ERTMS.
Die Koordinatorinnen und Koordinatoren erstellen spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten der neuen TEN-V-Verordnung jeweils für ihren Korridor bzw. ihre horizontale Priorität einen Arbeitsplan und überarbeiten ihn danach alle vier Jahre. Diese Arbeitspläne sollen eine detaillierte Analyse des Entwicklungsstands des Korridors als auch Aussagen zur Einhaltung der Anforderungen der Verordnung und der künftigen Entwicklung des Korridors enthalten. Nach Ansicht der Europäischen Kommission bestehen die größten Probleme nach wie vor bei grenzüberschreitenden Infrastrukturen, der technischen Interoperabilität (z.B. ERTMS) und bei der Integration der verschiedenen Verkehrsträger.
Die Zusammenarbeit des BMDV mit den Koordinatorinnen und Koordinatoren ist eng und vertrauensvoll. Es gibt eine weitgehende Übereinstimmung bei den nationalen und europäischen Prioritätensetzungen. Fast alle großen Neu- und Ausbauprojekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 liegen auf TEN-V-Korridoren. Auch der überwiegende Teil der Erhaltungsmittel fließt in das TEN-V-Netz.
![]() |