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Ein Kommunalfahrzeug

Quelle: AdobeStock / Goss Vitalij

Das Ministerium hat im Rahmen des Nutzfahrzeuggipfels das Gesamtkonzept klimafreundliche Nutzfahrzeuge vorgestellt und sich mit den Unternehmen und Verbänden auf eine gemeinsame Umsetzung verständigt.

Hildegard Müller, Präsidentin des VDA:

Bis 2050 wollen wir 100 % klimaneutrale Mobilität erreicht haben. Deshalb brauchen jetzt eine engmaschige Elektro-Ladeinfrastruktur in alle Regionen in Deutschland. Und in ganz Europa, denn der Verkehr macht an den Grenzen nicht halt. Wo es keine E-Ladeinfrastruktur gibt, gibt es keinen Umstieg auf neue Antriebe. Hinzukommen muss aber neben der engagierten Förderung alternativer Kraftstoffe wie eFuels und Wasserstoff, ein umfassendes Programm zur Flottenerneuerung. Wir wollen alte Lkw und Busse von der Straße bekommen und durch moderne Fahrzeuge ersetzen. Die Bundesregierung und die EU müssen diese Umstellung nun fördern. Wir erwarten daher neben den im NFZ-Gipfel diskutierten Vorhaben auch eine schnelle Umsetzung der politisch bereits im Konjunkturpaket beschlossenen Maßnahmen.

Prof. Dr. Dirk Engelhardt, BGL-Vorstandssprecher:

Die Transport- und Logistikunternehmer in Deutschland sorgen mit ihren Lkw jeden Tag dafür, dass die Ver- und Entsorgung unserer Gesellschaft reibungslos funktioniert. Diesen Auftrag wollen sie gern im Einklang mit dem Klimaschutz erfüllen und brauchen daher verbindliche Zusagen, wann sie in welche Technologien investieren können. Aktuell besteht eine große Unsicherheit darüber, wohin die Reise bis 2030 geht. Für Investitionen in klimaneutrale Lkw-Technologien bedarf es aber dringend Planungs- und Investitionssicherheit. Der Nutzfahrzeuggipfel ist die einmalige Chance, um gemeinsam mit der Politik, der Industrie und der Logistikbranche einen verbindlichen Fahrplan zu verabreden, in welchem Zeitrahmen mit welchen Technologien und unter welchen politischen Rahmenbedingungen die Klimaschutzziele der Bundesregierung erreicht werden können.

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

Verkehrswende geht nicht ohne Energiewirtschaft – wir produzieren die notwendige grüne Energie, die über unsere Leitungen zum Lkw kommt. Wir liefern damit die unverzichtbare Basis für die Mobilität von morgen. Für den Durchbruch von treibhausgasfreien Technologien wie Elektro- oder Wasserstoff-Lkw brauchen wir klare Informationen darüber, wann und in welcher Stückzahl Lkw mit welchen alternativen Antriebstechnologien auf den Markt kommen. Nur so können wir eine passgenaue Infrastruktur in Form bedarfsgerecht und kosteneffizient ausgebauter Energienetze und Lademöglichkeiten bereitstellen.

Zu den Klimazielen

Gemäß dem Bundes-Klimaschutzgesetz müssen die CO2-Emissionen im Verkehr bis 2030 um 42 % gegenüber 1990 sinken. Für den schweren Straßengüterverkehr ist im Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung festgelegt, dass 2030 ein Drittel der Fahrleistung elektrisch oder auf Basis strombasierter Kraftstoffe erfolgen soll. Derzeit verursacht der Straßengüterverkehr etwa ein Drittel der CO2-Emissionen des Verkehrssektors.

Zum Maßnahmenpaket klimafreundliche Nutzfahrzeuge

Das Ministerium setzt die Vorgaben des Klimaschutzprogramms mit drei Kernmaßnahmen um:

  • Mit Kaufprämien unterstützt das Ministerium die Beschaffung von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen. Mehrkosten gegenüber dem Diesel-Lkw sollen bis zu 80 Prozent gefördert werden.
  • Das Ministerium steuert den Aufbau der notwendigen Tank- und Ladeinfrastruktur für alternativ angetriebene Nutzfahrzeuge.
  • Das Ministerium schafft geeignete regulatorische Voraussetzungen, insbesondere setzt es sich für eine Differenzierung der Lkw-Maut nach dem CO2-Ausstoß der Fahrzeuge ein.

Mit diesen Maßnahmen werden klimaschonende Nutzfahrzeuge konkurrenzfähig, Planungs- und Investitionssicherheit werden erhöht.

Zur gemeinsamen Umsetzung

Für eine erfolgreiche Umsetzung des Gesamtkonzepts bindet das Ministerium alle relevanten Akteure mit ein. Zusammen werden wir nun in einer ersten Phase konkrete Technologieprojekte (wie zum Thema Ultraschnellladen oder Wasserstoffspeichertechnologie) durchführen. Dabei soll Infrastruktur in größerem Maßstab aufgebaut und von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben genutzt werden. Auf dieser Basis können ab 2023 bereits gemeinsam mit allen Akteuren sukzessive politische Pfadentscheidungen zu Art und Umfang der Ausgestaltung des flächendeckenden Aufbaus entsprechender Infrastruktur der verschiedenen Technologien getroffen werden.
Nur durch ein gemeinsames und zielgerichtetes Handeln kann die Dekarbonisierung des Straßengüterverkehrs vorangebracht werden.