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Förderrichtlinie Nachrüstung von Dieselbussen im ÖPNV (BMDV)
Zweck der Förderung des BMDV ist es, einen spürbaren Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität in Städten zu leisten: Die Stärkung der Nachfrage nach Stickoxidminderungssystemen soll mittels eines finanziellen Anreizes für die rechtlich nicht verbindlich vorgeschriebene Nachrüstung von Diesel-Bussen der Schadstoffklassen Euro III, IV, V und EEV erfolgen.
Die Veröffentlichung der Förderrichtlinie erfolgte am 30. November 2018.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV).