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Grafik mit einer Mobilitätsstation

Quelle: www.plusgrad.de

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt kleinere und mittlere Gemeinden in strukturschwachen Regionen bei der Errichtung und dem Ausbau von Mobilitätsstationen. Das Programm leistet damit einen Beitrag zu verkehrsmittelübergreifenden klimafreundlichen Mobilitätsangeboten im Sinne des Klimaschutzes und der Luftreinhaltung.

Der im September vergangenen Jahres veröffentlichte Aufruf zur Einreichung von Skizzen ist auf großes Interesse gestoßen. Zum Stichtag am 11. Oktober 2023 wurden zahlreiche Projektskizzen eingereicht, von denen 16 Vorhaben ausgewählt und noch Ende des Jahres bewilligt wurden. Mit ihnen werden insgesamt 118 Mobilitätsstationen errichtet oder erweitert. So wurden mit dem Förderaufruf Bundesmittel i. H. v. etwa 8.2 Mio. € gebunden, die nun den Kommunen zur Gestaltung eines nachhaltigen Verkehrs- und Mobilitätsangebotes zur Verfügung stehen. Hier finden Sie die aktuelle Projektliste.

Alle relevanten Informationen und Neuigkeiten zum Förderprogramm werden rechtzeitig auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

Gefördert werden die Errichtung und der Ausbau von Mobilitätsstationen, welche einen signifikanten Beitrag zur Vernetzung kommunaler Verkehrsangebote leisten. Im Sinne dieser Förderung werden Mobilitätsstationen als sichtbare Standorte verstanden, an denen verschiedene Mobilitätsformen (z. B. Individualverkehr/ ÖPNV) und Verkehrsmittel (Privat-/ Sharing-Fahrzeuge/ Bus, Bahn etc.) verknüpft werden (multimodale Verknüpfungen). Die Mobilitätsstationen dienen den Nutzenden als Start-, Ziel- oder Umsteigepunkte. Da in kleinen und mittleren Gemeinden dafür ein verhältnismäßig hoher Aufwand für Ausschreibungen und Einrichtung entsteht, richtet sich das Förderangebot an Gemeinden mit maximal 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in strukturschwachen Regionen.

Die wesentlichen Förderbedingungen auf einen Blick:

  • Gefördert werden kleinere und mittlere Gemeinden mit maximal 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in strukturschwachen Regionen. Zur Abgrenzung der förderfähigen Gebiete wird die Fördergebietskulisse der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) zugrunde gelegt. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden sowie Landkreise, Zweckverbände, Unternehmen und sonstige Betriebe und Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft sowie Verkehrsverbünde. Verbundvorhaben der antragsberechtigten Partner sind ebenfalls zulässig.
  • Zur Errichtung oder Erweiterung der Mobilitätsstationen können insbesondere investive Ausgaben (z. B. Bauausgaben, Ausgaben für die Ausstattung der Mobilitätsstation, für digitale Komponenten, für die Anbindung an das Strom- und Kommunikationsnetz), Planungsausgaben, Beratungs- und Personalausgaben, Ausgaben für Auftragsvergaben sowie Ausgaben für die Anschaffung von Fahrzeugen gefördert werden. Alle förderfähigen Ausgaben müssen im direkten Zusammenhang mit der Errichtung oder Erweiterung der konkreten Mobilitätsstationen stehen.
  • Es können Projekte mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2025 gefördert werden.
  • Der Basisfördersatz beträgt 65 %. Für finanzschwache Kommunen kann die Förderquote auf bis zu 80 % angehobenen werden.
  • Die Projektauswahl erfolgt in einem zweistufigen Verfahren (Skizzen- und Antragsphase). Im ersten Schritt des Verfahrens ist lediglich eine Projektskizze über ein einfaches Skizzenformular einzureichen.

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Bei Fragen wenden Sie sich gerne an den Projektträger (VDI/VDE Innovation + Technik GmbH und TÜV Rheinland Consulting GmbH):

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Dr. Martin Martens
Steinplatz 1
10623 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 31 00 78 534
Fax: +49 (0) 30 31 00 78 225
E-Mail: MoStat@vdivde-it.de

Teile der Projektadministration zur Ausarbeitung dieses Förderaufrufs wurden im Rahmen des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) durch EU-Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) des „Next Generation EU“ Programms finanziert.