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Straßenkreuzung

Quelle: Fotolia / dreamline2015

Angesichts der Überschreitungen des zulässigen Jahresgrenzwerts von Stickstoffdioxid (NO2) im Jahr 2016 in 90 deutschen Kommunen hat die Bundesregierung im Jahr 2017 das „Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020“ zur Unterstützung der Kommunen bei der Verbesserung der Luftreinhaltung initiiert. Ein zentraler Baustein des Programms ist dabei die neue Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV).

In einem zweistufigen Verfahren wurden zunächst strategische Ausarbeitungen der Kommunen in Form sogenannter Masterpläne bzw. Green-City-Pläne durch das BMDV gefördert. Ziel dieser Pläne ist es, den Kommunen dabei zu helfen, das Thema „nachhaltige urbane Mobilität“ langfristig und strategisch anzugehen. Aus der Vorlage umfassender strategischer Konzeptionen soll hervorgehen, wie die betroffenen Kommunen kurz-, mittel- und langfristig die Stickstoffdioxid-Belastung reduzieren und nachhaltige Mobilität in ihren Regionen zukünftig gestalten wollen.

Darüber hinaus bilden die Masterpläne die Grundlage für weitere Förderentscheidungen, d. h. die Vorlage eines kommunalen Masterplans als förderrechtliche Grundbedingung für eine positive Bescheidung von Anträgen im Rahmen der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ (seit dem 2. Förderaufruf).

Für die Erstellung der Green-City-Pläne hat das BMDV insgesamt fünf Schwerpunkte vorgegeben:

  1. „Digitalisierung des Verkehrs“,
  2. „Vernetzung im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)“,
  3. „Elektrifizierung des Verkehrs“,
  4. „Radverkehr“ und
  5. „Urbane Logistik“.

Im Ergebnis liegen dem BMDV mit insgesamt 64 Green-City-Plänen umfassende strategische Planwerke zur urbanen Mobilität der Zukunft in den betroffenen Kommunen vor.

Das BMDV hat die Erstellung der Masterpläne insgesamt mit einem Gesamtvolumen von rund 12 Mio. € zu 100 % gefördert.