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Investitionsrahmenplan 2019 - 2023 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes (IRP)

Quelle: BMDV

Mit dem Investitionsrahmenplan (IRP) werden die vom Deutschen Bundestag in den Ausbaugesetzen beschlossenen Infrastrukturvorhaben aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030 weiter konkretisiert.
Er enthält für die Jahre 2019-2023 ausschließlich die Projekte mit einem fortgeschrittenen Planungsstand.

Als erstes wurde der Erhaltungs- und Ersatzinvestitionsbedarf für alle Verkehrsträger ermittelt. Die danach verbleibenden Investitionsmittel stehen für Aus- und Neubauvorhaben zur Verfügung. Hier ist der Planungsstand das zentrale Kriterium.

Die Projekte sind dabei in 4 Kategorien unterteilt:

  • Die Projektkategorie A „Laufende Vorhaben“ enthält die bereits begonnene Vorhaben, die fertiggestellt werden müssen.
  • Die Projektkategorie B „Neu zu beginnende Vorhaben im IRP-Zeitraum“ enthält Projekte, für die bereits Baurecht vorliegt oder bis 2023 erlangt werden kann.
  • Die Projektkategorie C „Weitere wichtige Vorhaben“ enthält Projekte, die sich im frühen Planungsstadium befinden, weshalb Baurecht voraussichtlich erst nach 2023 erlangt werden kann.
  • Die Projektkategorie D „Reine Ersatzvorhaben“ gibt es zusätzlich für die Wasserstraße. Sie listet die für die Substanzerhaltung des Bestandsnetzes notwendigen Ersatzinvestitionen auf, die aktuell in Bau bzw. in Planung sind.

Wichtige Maßnahmen etwa zum Lärmschutz, für Parkleit- oder Verkehrsmanagementsysteme und Radwege entlang der Bundesstraßen finden sich unter „Sonstige Investitionen“

  • 17 neue Vorhaben der Bundesschienenwege
  • 90 neue Vorhaben der Bundesautobahnen: (7 BW; 9 BY; 1 BE; 2 BB; 2 HB; 4 HH; 12 HE; 13 NI; 26 NW; 3 RP; 5 ST; 6 SH; 0 MV; 0 SL; 0 SN; 0 TH)
  • 107 neue Vorhaben der Bundesstraßen: (10 BW; 14 BY; 0 BE; 7 BB; 0 HB; 0 HH; 24 HE; 14 NI; 16 NW; 4 RP; 5 ST; 4 SH; 0 MV; 1 SL; 0 SN; 8 TH)
  • 14 neue Vorhaben der Bundeswasserstraßen

Nein. Maßgeblich ist der Planungsstand der Projekte.

Nein. Der IRP ist ein zentrales Instrument für langfristige Planung und kein Finanzierungsplan. Er gibt aber Aufschluss über den Investitionsbedarf. Er zeigt, wo bis 2023 Bedarf besteht, wo geplant, investiert, saniert und gebaut werden soll.

Nein. Es handelt sich nur um Projekte die sich aus dem Bundesverkehrswegeplan bzw. den darauf aufbauenden, vom Bundestag beschlossenen Ausbaugesetzen ergeben. Der Bund finanziert zahlreiche weitere Infrastrukturvorhaben:

  • über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz,
  • aus der neuen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III im Bereich der Schiene oder
  • Projekte, die der Umsetzung des Vertrages von Aachen dienen.

Diese Vorhaben werden umgesetzt, wurden aber – wie in den vergangenen Jahren auch – nicht in die Projektlisten des Investitionsrahmenplans aufgenommen. Gleiches gilt für Infrastrukturprojekte, die sich aus dem Strukturstärkungsgesetz ergeben, da das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

Insgesamt sind es 78,1 Milliarden Euro von 2019 bis 2023. Für die Schiene sieht der IRP Investitionen in Höhe von 33,8 Milliarden Euro, für die Bundesfernstraßen 40 Milliarden Euro und für die Bundeswasserstraßen 4,3 Milliarden vor.

Mehr als 67 Prozent davon sollen für Erhaltungsmaßnahmen eingesetzt werden, das sind jährlich mehr als 8,2 Milliarden Euro. Ein Schwerpunkt unserer Verkehrspolitik ist es, die Qualität der Bestandsnetze zu sichern und dort, wo es nötig ist, neu und auszubauen sowie Engpässe zu beseitigen. Wir folgen dabei dem Grundsatz „Erhalt vor Neubau“.

Für Aus- und Neubauvorhaben sieht der IRP Investitionsmittel in Höhe von 22,8 Milliarden Euro für Aus- und Neubauvorhaben vor. Davon entfallen 8,6 Milliarden auf die Bundesschienenwege, 13,6 Milliarden auf die Bundesfernstraßen und 0,6 Milliarden Euro auf die Bundeswasserstraßen.

Der Finanzierungsbedarf ermittelt sich aus der Kostensumme aller bereits laufender und bis zum Jahr 2023 voraussichtlich baureifer Maßnahmen.

Zentrale Grundlage zur Finanzierung der Fünfjahrespläne ist der zur Verfügung stehende Finanzrahmen der mittelfristigen Haushaltsplanung.

Für die im IRP enthaltenen Aus- und Neubauprojekte im Schienenbereich sieht die aktuelle Haushaltsplanung erstmals ausreichende Mittel vor. Für Aus- und Neubauprojekte besteht bis zum Jahr 2023 kein Mehrbedarf. Damit stärkt das BMDV weiter die Schiene. Ziel ist, bis 2030 die Zahl der Fahrgäste zu verdoppeln und mehr Güter auf die Schiene bringen. Ein leistungsfähiges, hochwertiges Schienennetz ist außerdem wesentlich für das Erreichen unserer Klimaziele im Verkehr.

Der Bund hat die Rahmenbedingen geschaffen, um die Investitionen für Aus- und Neubauprojekte der Schiene in den nächsten Jahren kontinuierlich um rund 400 Millionen Euro steigern zu können – wie im IRP vorgesehen. Das BMDV unterstützt den Stellenaufbau beim Eisenbahnbundesamt, bei der Bahn wurden zusätzliche Planungskapazitäten bei der Bahn aufgebaut, sodass in den letzten Jahren ausreichend Projekte geplant werden konnten.

Bei den Bundesfernstraßen und den Bundeswasserstraßen besteht ein Finanzierungsmehrbedarf. Für den Bau von Bundesfernstraßen sind dies gut 4,2 Milliarden Euro. Im Bereich der Bundeswasserstraßen beläuft sich der Mehrbedarf für Erhaltung und Ausbau auf 0,5 Milliarden Euro.

Der Mehrbedarf an Investitionsmitteln besteht insofern, als dass mit diesen Mitteln der Bau weiterer wichtiger Bedarfsplanvorhaben forciert werden könnte, die in der Laufzeit des Investitionsrahmenplanes 2019 – 2023 voraussichtlich Baureife erlangen werden.

Der voraussichtliche Mehrbedarf gegenüber der mittelfristigen Finanzplanung ist transparent und separat im IRP ausgewiesen.

Der im IRP ermittelte Investitionsbedarf zeigt, wie wichtig es ist, dass wir weiter auf Rekordniveau in unsere Verkehrsinfrastruktur investieren. Das BMDV wird sich im Rahmen der anstehenden Haushaltsverhandlungen dafür einsetzen, dass in den nächsten Jahren ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit die prioritären Verkehrsprojekte – wie im Koalitionsvertrag vorgegeben – auch alle umgesetzt werden können.

Für das Rekordjahr 2019 sah der Haushalt des BMDV Gesamtinvestitionen von rund 17,26 Milliarden Euro vor. Das sind etwa 500 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Für die Bundesverkehrswege konnten Investitionsmittel in Höhe von rund 14,6 Milliarden Euro bereitgestellt werden.
Ziel der Bundesregierung ist es, die Investitionen in die Bundesverkehrsinfrastruktur auf hohem Niveau zu verstetigen. Im Bundeshaushalt 2020 sind für Verkehrsinvestitionen daher rund 15,4 Milliarden Euro veranschlagt. Das sind rund 5,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Die mittelfristige Finanzplanung des Bundes sieht bis 2023 eine weitere Steigerung der Investitionsmittel in die Verkehrsinfrastruktur auf rund 17,2 Milliarden Euro vor.
Der stetige Aufwuchs der Investitionsmittel ist eine zentrale Voraussetzung dafür, dass der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 mit vorgesehenen Verkehrsinvestitionen von über 270 Milliarden Euro im Zeitraum von 2016 bis 2030 eine realistische und finanzierbare Gesamtstrategie für Erhalt und Bau der Verkehrsinfrastruktur des Bundes bleibt.
Die Umsetzung der Projekte des BVWP 2030 bedeutet konkret: Weniger Staus auf den Bundesfernstraßen, mehr Kapazität im Personen- und Güterverkehr auf der Schiene und wirtschaftlichere Transportmöglichkeiten auf den Wasserstraßen des Bundes.