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Städtische Logistik

Quelle: Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik IML

Am 25.07.2019 wurde im Bundesanzeiger die Förderrichtlinie Städtische Logistik des BMDV veröffentlicht. Kommunen und Landkreise konnten bis zum 31.08.2021 Förderanträge bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) stellen.

Förderziel ist es, die durch städtische Lieferverkehre verursachten Luftschadstoffemissionen (NOx), Treibhausgasemissionen (CO2), Feinstaubemissionen (PM) und Lärmemissionen in Landkreisen und Kommunen zu reduzieren und den Verkehrsfluss zu verbessern.

Folgende Maßnahmen wurden dabei als förderfähig angesehen:

  • Erstellung städtischer Logistikkonzepte
  • Erstellung von Machbarkeitsstudien zu konkreten Einzelvorhaben im Bereich der städtischen Logistik
  • Umsetzung konkreter Einzelvorhaben im Bereich der städtischen Logistik

Insgesamt stehen im Rahmen der Förderrichtlinie Haushaltsmittel i. H. v. rund 11 Mio. € bereit.

Am 31.08.2021 endete der vierte und letzte Förderaufruf im Rahmen der Förderrichtlinie. Die bereits bewilligten Projekte werden bis spätestens Mitte 2023 umgesetzt und können auf der Förderlandkarte des BMDV eingesehen werden.