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Die Bundesregierung unterstützt den Bereich Elektromobilität mit umfangreichen Förderaktivitäten. Nachstehend werden die Förderrichtlinien im Einzelnen vorgestellt:

Auf Basis der Förderrichtlinie Elektromobilität vom 14. Dezember 2020 unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr die kommunalen und gewerblichen Akteure beim Aufbau der Elektromobilität vor Ort.

Dabei treibt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr die Erarbeitung kommunaler und gewerblicher Elektromobilitätsprogramme weiter voran.

Damit sich Elektrofahrzeuge möglichst schnell in großem Umfang durchsetzen, wird die Erneuerung kommunaler und gewerblicher Flotten mit elektrischen Antrieben inklusive der dafür notwendigen Ladeinfrastruktur weiterhin unterstützt.

Für eine leistungsfähige Verkehrs- und Mobilitätsinfrastruktur ist die Förderung von anwendungsorientierten Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen zur Elektromobilität zur Stärkung der Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit der Industrie, von Dienstleistern und von Forschungseinrichtungen unentbehrlich. Ziel ist es, die Kosten der benötigten Technologien, Komponenten oder Systeme zu reduzieren.

Weiterführende Informationen:

Das Bundesprogramm Ladeinfrastruktur des BMDV trifft auf eine sehr große Nachfrage. In den insgesamt sechs Förderaufrufen wurden rund 31.000 Ladepunkte bewilligt, davon gut 9.700 Schnellladepunkte. Das entspricht einem Fördervolumen von rund 261 Millionen Euro. Gut 11.500 der geförderten Ladepunkte sind bereits in Betrieb (Stand 04.01.21).

Alle Informationen zum Förderprogramm und für die Antragstellung finden Sie auf der Homepage der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV). Hier geht es direkt zur Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

Weiterführende Informationen:

Im Fokus der gemeinsamen Förderrichtlinie des BMWi und des BMU stehen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die die energie- und klimapolitischen Potenziale der Elektromobilität erschließen und gleichzeitig zur Stärkung der Wettbewerbsposition deutscher Industriebranchen beitragen. Förderschwerpunkte sind:

  • Feldversuche in ausgewählten Fahrzeugsegmenten und Anwendungsbereichen
  • Pilotversuche zu verkehrlichen sowie zu den Umwelt- und Klimawirkungen eines erhöhten Anteils automatisierter und autonomer Elektrofahrzeuge
  • Erschließung des Klima- und Umweltvorteils von Elektrofahrzeugen sowie Verfahren zur Verbesserung von Ladekomfort, Verfügbarkeit und Auslastung von Ladeinfrastruktur
  • Unterstützung für die Markteinführung mit ökologischen Standards
  • Ressourcenverfügbarkeit und Recycling
  • Stärkung der Wertschöpfungsketten der Elektromobilität im Bereich Produktion

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Deutschland sowie Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, die in der Lage sind, die Durchführung der Forschungsaufgaben personell und materiell abzuwickeln. Weiterführende Informationen erhalten Sie unter:


Das BMU weitet mit der Richtlinie die Förderung auf batterieelektrische Busse aus. Ziel der Förderung ist der Markthochlauf von Elektrobussen im ÖPNV zur Senkung der Treibhausgasemissionen sowie zur Verbesserung der Luftqualität in Städten und Reduzierung der Lärmemissionen im Straßenverkehr. Dazu fördert das BMU die Anschaffung von mehr als fünf Elektrobussen mit bis zu 80 % und von Plug-In-Hybridbussen mit bis zu 40 % der Investitionsmehrkosten. Förderfähig sind zudem die Anschaffung der Ladeinfrastruktur (nur im Zusammenhang mit der Anschaffung von Elektrobussen) sowie weitere Maßnahmen, die zur Inbetriebnahme von Elektrobussen nötig sind (z.B. Schulungen von Werkstatt- und Fahrpersonal, Werkstatteinrichtungen) mit bis zu 40 % der Investitionsmehrkosten.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder der öffentlichen Hand, deren Aufgabe in der Dienstleistung besteht, Personen im ÖPNV zu transportieren (Verkehrsbetriebe).


Weiterführende Informationen erhalten Sie unter:

Im Rahmen der Kleinserien-Richtlinie des BMU sind Investitionen in E-Lastenfahrräder und Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung für den fahrradgebundenen Lastenverkehr förderfähig.

Antragsberechtigt sind private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen (nicht umfasst: Volkshochschulen), Forschungseinrichtungen und Krankenhäuser bzw. deren Träger sowie Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise).Die Förderrichtlinie ist aktiv.

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter: