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Deutsches Verkehrszeichen an einer Maut-Straße (Quelle: Fotolia / Björn Wylezich)

Quelle: Fotolia / Björn Wylezich

Die Klimaschutzziele der Bundesregierung stellen den Verkehrssektor angesichts weiter steigender Verkehrsleistungen vor Herausforderungen. Dabei kommt dem schweren Nutzverkehr, der heute für ein Viertel des Energieverbrauchs verantwortlich ist, eine bedeutende Rolle zu. Um energieeffiziente und klimafreundliche Lkw schneller auf dem Markt zu etablieren, will die Bundesregierung finanzielle Anreize schaffen. Im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 (aus 2014) hat die Bundesregierung beschlossen, anzustreben, die Lkw-Maut zukünftig entsprechend dem Energieverbrauch der Fahrzeuge aufkommensneutral zu staffeln. Ein Rechtsgutachten im Auftrag des BMDV von 2015 hatte daher die Prüfung zur Aufgabe, ob und wie eine energieeffizienzgespreizte Lkw-Maut nach der geltenden Eurovignetten-Richtlinie zulässig ist.

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass unter der derzeit geltenden Eurovignetten-Richtlinie die Einführung von Energieeffizienzkriterien für die Differenzierung der Mautsätze nicht möglich ist. Mögliche Grundlagen zur Differenzierung des Mautsatzes sind neben der zurückgelegten Wegstrecke und Fahrzeugtyp, Kriterien für Infrastrukturgebühren und Kriterien für externe Kosten. Eine Einordnung nach Energieeffizienz lässt sich jedoch unter keiner dieser Kriterien fassen. Im Rahmen einer Benutzungsgebühr wäre eine Energieeffizienz-Spreizung ebenfalls unzulässig, da dort nur nach Achsanzahl der Fahrzeuge und nach EURO-Schadstoffklasse differenziert werden darf.

Eine Änderung der Eurovignetten-Richtlinie würde voraussetzen, dass die Energieeffizienz (bzw. der damit korrelierende Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß) messbar wären. Auf Europäischer Ebene wird derzeit ein dazu geeignetes Messinstrument entwickelt und auf die Erarbeitung von Vorschriften zur Messung, Bescheinigung und Mitteilung von CO2-Emissionen hingearbeitet. Hieran könnten die Mitgliedstaaten nach Verabschiedung der Vorschriften anknüpfen, um auch in die Eurovignetten-Richtlinie eine Berücksichtigung der Energieeffizienz zu integrieren. Dies wäre über den CO2-Ausstoß im Rahmen der externen Kosten oder als eigener neuer Kostenbestandteil möglich. Das Gutachten spricht sich in diesem Kontext für eine umfassendere Überarbeitung der Eurovignetten-Richtlinie mit dem Ziel aus, mehr Transparenz und Rechtssicherheit zu schaffen

Die Studie kann am Seitenende heruntergeladen werden.