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Angesichts der globalen Herausforderung des Klimaschutzes hat sich auf der Weltklimakonferenz 2015 in Paris die internationale Staatengemeinschaft dazu verpflichtet, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C über dem vorindustriellen Niveau und möglichst auf 1,5 °C zu begrenzen. Zur Erreichung des langfristigen Temperaturzieles soll in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts Treibhausgasneutralität hergestellt werden.

Bei den Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor konnte der über Jahrzehnte kontinuierliche Anstieg ab dem Jahr 2000 gestoppt und trotz weiter ansteigender Verkehrsleistungen im Personen- und Güterverkehr leicht vermindert werden. Dennoch lagen die Treibhausgasemissionen noch im Jahr 2019 mit 164 Millionen Tonnen CO2-Äquivaleten auf dem Niveau des Jahres 1990. Dies entspricht einem Anteil von knapp 20 Prozent an den gesamten Treibhausgasemissionen in Deutschland.

Eine Regionalbahn durchfährt einen Bahnhof. Am linken Bildrand ist ein leerer Bahnsteig zu sehen. Der Fokus liegt auf dem Zug selbst. Der Rest des Bildes ist unscharf und deutet dadurch die Geschwindigkeit der Regionalbahn an.

Quelle: den-belitsky / Adobe Stock

Verbindliche Klimaschutzziele und kontinuierliches Monitoring

Ende 2019 ist das Bundes-Klimaschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz schreibt das nationale Klimaziel 2030 sowie sektorale jährliche Emissionsbudgets bis 2030 fest und verankert damit auch die europäischen Klimaziele. Der Verkehrssektor muss seine Emissionen demnach um 42 Prozent im Vergleich zu 1990 auf 95 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2030 mindern. Mit dem novellierten „Klimaschutzgesetz 2021“ wurden die Klimaschutzvorgaben nochmals verschärft und zugleich die erhöhten Klimaziele nach dem EU-Klimagesetz umgesetzt. Danach darf der Verkehrssektor im Jahr 2030 nur noch 85 Millionen Tonnen CO2 emittieren – 48 Prozent weniger als im Jahr 1990.

Das Gesetz sieht zudem ein kontinuierliches Monitoring-Verfahren vor. Die Fortschritte in den einzelnen Sektoren werden jährlich ermittelt. Kommt ein Sektor von seinem Minderungspfad ab, wird steuert die Bundesregierung mit Sofortprogrammen unverzüglich nachsteuern.

Im Jahr 2020 lagen die Treibhausgasemissionen des Verkehrs laut Klimabilanz des Umweltbundesamtes mit 146 Millionen Tonnen CO2 unter der im Bundesklimaschutzgesetz für 2020 festgelegten Jahresemissionsmenge von 150 Millionen Tonnen CO2. Die Zielerreichung wurde zum einen durch die einsetzende Wirkung des Klimaschutzprogramms 2030, zum anderen auch durch die Effekte der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bewirkt.

Beschlüsse der Bundesregierung zum Klimaschutz

Bereits im Jahr 2016 hat die Bundesregierung mit dem Klimaschutzplan 2050 für notwendige Emissionsminderungen bis 2030 einzelne Sektorziele festgelegt.

Diese Ziele werden durch die Klimabeschlüsse vom Herbst 2019 mit Maßnahmen konkretisiert. Das von der Bundesregierung beschlossene „Klimaschutzprogramm 2030“ enthält für alle Sektoren Maßnahmenbündel zur Erreichung der CO2-Reduktionsziele bis 2030. Im Verkehrssektor sollen die CO2-Minderungen durch ein Maßnahmenbündel aus Förderung, Verkehrsverlagerung und Anreizen in Verbindung mit einer Bepreisung von CO2 erreicht werden.

Mit dem vom Bundeskabinett im Juni 2021 beschlossenen „Klimaschutz Sofortprogramm 2022“ stellt die Bundesregierung zusätzliche acht Milliarden Euro zur Verfügung, um die mit der Novelle des Klimaschutz-Gesetzes vereinbarten neuen Klimaschutzziele zu erreichen. Gut eine Milliarde Euro sind davon für den Ausbau der klimafreundlichen Verkehrsinfrastruktur vorgesehen.

Für die Beschlüsse bilden die im Rahmen der Arbeitsgruppe 1 („Klimaschutz im Verkehr“) der im Koalitionsvertrag angelegten Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität gewonnenen Erkenntnisse eine wichtige Grundlage.