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Der Pkw ist nach wie vor das am meisten genutzte Transportmittel in Deutschland. Im Jahr 2017 wurden laut der bundesweiten Befragung „Mobilität in Deutschland“ 57 Prozent aller Wege und 75 Prozent aller Personenkilometer mit dem Pkw zurückgelegt. Gleichzeitig ist der Autoverkehr die größte Emissionsquelle im Verkehrssektor: Knapp 59 Prozent der Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors gehen auf Fahrten mit Benzin- und Diesel-Pkw zurück (UBA 2020: Nationale Trendtabellen für die deutsche Berichterstattung atmosphärischer Emissionen).

Der technische Fortschritt in Verbindung mit europäischen Emissionsvorschriften hat dazu beigetragen, dass moderne Pkw deutlich klima- und auch umweltverträglicher unterwegs sind als noch vor 30 Jahren. Insgesamt sind Pkw allerdings auch schwerer und leistungsstärker geworden. Zudem hat die Gesamtfahrleistung des Pkw-Verkehrs zwischen 1995 und 2018 um knapp 14 Prozent zugenommen (Quelle: UBA). Diese Effekte heben die erzielten Effizienzfortschritte zum Teil wieder auf.

Klimaschutz im Verkehr bedeutet daher vor allem – neben dem Umstieg auf klimafreundliche Verkehrsmittel – die vom Pkw-Verkehr ausgehenden Treibhausgasemissionen zu verringern. Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung schafft die Rahmenbedingungen für den Markthochlauf alternativer Antriebe sowie den Ausbau der erforderlichen Tank- und Ladeinfrastruktur.

Visualisierung eines Elektroautos mit Solartankstelle und Windkraft

Quelle: Adobe Stock / Petair

Klimaschutzmaßnahmen

Senkung der Treibhausgasemissionen

Die Erhöhung des Anteils elektrischer Pkw am Absatz von Neuwagen in Kombination mit Strom aus erneuerbaren Quellen ist der zentrale Hebel zur Senkung der vom Pkw-Verkehr ausgehenden Treibhausgasemissionen. Die europäische Regulierung gibt hier den Takt vor: Die CO2-Standards für die Pkw-Neuwagenflotte nach EU-Verordnung 2019/631 wurden von 130 Gramm CO2/km im Jahr 2015 auf 90 g CO2/km im Jahr 2021 verschärft. Bis zum Jahr 2030 ist eine weitere Reduzierung des Flottengrenzwerts um 37,5 Prozent gegenüber dem Zielwert von 2021 vorgesehen.

Reform der Kraftfahrzeugsteuer

Um darüber hinaus Anreize für den Kauf von emissionsarmen Fahrzeugen zu setzen, wurde in Deutschland die Kraftfahrzeugsteuer reformiert: Die neu eingeführte Klimakomponente, die für Neuzulassungen ab 1. Januar 2021 gilt, orientiert sich am CO2-Ausstoß des Autos und steigt – jenseits der Freigrenze von 95 g CO2/km – in sechs Stufen von zwei Euro bis auf vier Euro je Gramm Kohlendioxid pro Kilometer. Die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für erstzugelassene reine Elektrofahrzeuge wurde bis zum Jahr 2025 verlängert. Sie gilt bis Ende 2030.

Umwelt- und Innovationsprämie

Die Bundesregierung hat sich das Ziel von 15 Millionen Elektro-Pkw im Jahr 2030 gesetzt. Als Anreiz für den Kauf von Elektrofahrzeugen wurde im Jahr 2016 der Umweltbonus eingeführt. Er wurde im Jahr 2019 bis zum Jahr 2025 verlängert und im Jahr 2020 im Rahmen des Konjunkturpakets zur Abfederung der Corona-Krise um eine Innovationsprämie erweitert. Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge können damit eine Förderung von bis zu 9.000 Euro und Plug-in-Hybride von bis zu 6.750 Euro, inkl. Herstelleranteil, erhalten.

Masterplan Ladeinfrastruktur

Attraktiv wird die Nutzung von Elektrofahrzeugen nur mit einer entsprechenden Tank- und Ladeinfrastruktur. Der im November 2019 vom Bundeskabinett verabschiedete „Masterplan Ladeinfrastruktur“ hat hierfür Ziele und Maßnahmen formuliert. Damit schafft die Bundesregierung die Bedingungen für die Akzeptanz und die Zunahme der Elektromobilität. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) wird in Zusammenarbeit mit Ressorts, Ländern, Kommunen und Wirtschaft den „Masterplan Ladeinfrastruktur“ zügig überarbeiten, um sicherzustellen, dass die Ziele zum Ausbau der Ladeinfrastruktur umgesetzt werden; dazu zählen ein vorauslaufende Ausbau mit Schwerpunkt auf Schnellladeinfrastruktur, ein flächendeckendes Netz an Schnellladestandorten, Mobilisierung privater Investitionen und eine effektive Förderlandschaft.

Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur

Die im Januar 2020 im Auftrag des BMDV eingerichtete Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur unterstützt den Hochlauf der Ladeinfrastruktur auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene. In der Leitstelle wird der Ausbau der Ladeinfrastruktur geplant, beobachtet und es werden Förder- und Finanzierungsprogramme mit konzipiert und begleitet. Um den Bedarf an Ladesäulen vorausschauend zu planen, erfasst die Leitstelle eine Vielzahl relevanter Daten.

Förderrichtlinie und Starterset Elektromobilität

Bereits seit 2015 unterstützt das BMDV im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität neben der Anschaffung von E-Fahrzeugen und der Entwicklung von Konzepten für Elektromobilität den Aufbau von Ladepunkten für geförderte Fahrzeuge. Die Förderrichtlinie läuft noch bis Ende 2025. Weitere Informationen zur Richtlinie finden sie hier und hier. Detaillierte Informationen zum Einstieg in die Elektromobilität und zur Flottenelektrifizierung im kommunalen und gewerblichen Bereich hält das Starterset Elektromobilität bereit.

Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland

Mit der Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ wurden seit 2017 Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und Privatpersonen dabei unterstützt, öffentlich zugängliche Normal- und Schnellladepunkte zu errichten bzw. aufzurüsten. Insgesamt 300 Millionen Euro standen dafür zur Verfügung. Diese Förderrichtlinie wurde im Sommer 2021 mit dem Programm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ und einem Volumen von insgesamt 500 Mio. € neu aufgelegt. Bis Ende 2025 sollen damit mindestens 50.000 Ladepunkte (davon mindestens 20.000 Schnellladepunkte) errichtet werden. Gefördert werden neben der Beschaffung und Errichtung von Ladeinfrastruktur an neuen Standorten auch die Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastruktur sowie die Ertüchtigung des Netzanschlusses. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Die zur Verfügung stehenden Fördermittel werden im Wege von Förderaufrufen vergeben. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Schnellladegesetz

Zur Förderung der elektrischen Mittel- und Langstreckenmobilität wurde im Herbst 2021 das Deutschlandnetz mit 1.000 Schnellladestandorten in zwei Verfahren ausgeschrieben. Jeder Hub soll mit mehreren Ladepunkten mit einer Mindestleistung von 200 Kilowatt ausgerüstet werden. Rund zwei Milliarden Euro stehen dafür bereit. Grundlage für die Ausschreibung ist das Schnellladegesetz, das seit Juni 2021 in Kraft ist.

Ladeinfrastruktur vor Ort

Das BMDV beschleunigt seit März 2021 mit der Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur vor Ort“ den Aufbau von öffentlich zugänglichen Ladepunkten an attraktiven Orten des Alltags. Das Programm mit einem Fördervolumen von 300 Millionen Euro richtete sich insbesondere an kleinere und mittlere Unternehmen, z. B. Restaurants, Hotels oder Fachgeschäfte sowie Gebietskörperschaften. Eine Antragstellung war bis zum 31.12.2021 möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur und Flotten

Seit dem 23. November 2021 fördert das BMDV den Aufbau von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur an Mitarbeiterparkplätzen sowie für die Elektrofahrzeuge betrieblicher oder kommunaler Flotten bzw. für Dienstfahrzeuge mit einem Fördervolumen von 350 Mio. Euro. Der Zuschuss beträgt pauschal 900 Euro pro Ladepunkt, darf aber 70 % der förderfähigen Ausgaben nicht überschreiten. Es werden Ladepunkte mit einer Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt gefördert.

Wallboxen – Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden

Das BMDV förderte von November 2020 bis Oktober 2021 den Kauf und die Installation von Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden (sog. Wallboxen) mit einem Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt. Aufgrund der hohen Nachfrage war das Fördervolumen des Programms schrittweise von ursprünglich 200 Millionen auf insgesamt 800 Millionen Euro erhöht worden. So entstehen rund 900.000 private Ladepunkte. Diese enorme Nachfrage zeigt, wie groß die Akzeptanz für Elektromobilität mittlerweile ist.

Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz, Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz und Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität

Neben der kontinuierlichen Fortentwicklung der Förder- und Finanzierungsinstrumente wurden wichtige rechtliche Rahmenbedingungen angepasst. Das im Dezember 2020 in Kraft getretene Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) vereinfacht den Ausbau von Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern. Das im März 2021 beschlossene Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verbessert den Aufbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden. Das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität vom Januar 2020 fördert die Anschaffung und Nutzung von Elektrofahrzeugen als Firmenwagen: Bei der Dienstwagenbesteuerung wird die Bemessungsgrundlage für die private Nutzung eines betrieblichen Elektrofahrzeugs oder Plug-In-Hybriden seit dem 1. Januar 2019 halbiert. Diese Maßnahme gilt bis Ende 2030.

Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP I und II)

Auch die Brennstoffzellentechnologie kann im Pkw-Bereich eine wichtige Rolle spielen und ist eine sinnvolle Ergänzung zu Batteriefahrzeugen, insbesondere für lange Strecken und für Fahrzeuge der oberen Mittelklasse und Oberklasse. Die Bundesregierung unterstützt diese Technologie gezielt seit 2007 im Nationalen Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP I und II).

Die Förderung einer Tankinfrastruktur ist ein Schwerpunkt des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP). Die Bundesregierung unterstützt den Aufbau von öffentlich zugänglichen H2-Tankstellen (zuletzt mit einem bis Ende Januar 2022 geöffneten Förderaufruf).
Für den Aufbau von Tank- und Ladeinfrastruktur stehen 7,1 Mrd. Euro aus dem EKF für den Zeitraum 2021-2025 zur Verfügung.
Aufbauend auf einem Basisnetzwerk von heute 91 Wasserstofftankstellen für Pkw sowie leichte Nutzfahrzeuge liegt der Schwerpunkt derzeit auf der Erweiterung der Wasserstofftankstellen für Nutzfahrzeuge, der sich an dem Hochlauf von Fahrzeugen orientieren soll. Ein NIP-Aufruf mit Fokus auf die Betankung von Nutzfahrzeugen ist zurzeit geöffnet.
Das Konjunkturpaket vom Sommer 2020 sieht zur Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS) eine massive Ausweitung der Förderung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie in DEU insbesondere im Verkehr vor.
Am 22.09.2021 wurde der von BMWK, BMDV, BMBF und BMZ vorgelegte Sachstandsbericht zur Umsetzung der NWS im Kabinett beschlossen.