Meldung vom 14.04.2025: Veröffentlichung des Berichts der abschließenden Evaluation des Förderprogramms nach der Richtlinie KsNI
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat von 2021 bis 2024 Investitionen in klimaschonende Nutzfahrzeuge, Infrastruktur und Machbarkeitsstudien auf Grundlage der „Richtlinie über die Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge (reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybrid-elektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge)“ (KsNI-Richtlinie) gefördert. Das aktuell bewilligte Fördervolumen beträgt rund 919 Mio. Euro. Gefördert werden mehr als 6.600 klimafreundliche Lkw sowie rund 2.500 Ladesäulen.
Das Förderprogramm auf Grundlage der genannten Richtlinie wurde im Zeitraum August 2024 bis April 2025 abschließend evaluiert (Ex-Post-Evaluation). Zentrale Aufgaben und Ziele der Evaluation umfassen
(1) einen Beitrag zur Erfolgskontrolle haushaltswirksamer Maßnahmen nach § 7 Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den zugehörigen Verwaltungsvorschriften und
(2) die Erfüllung der Vorgaben zur Evaluation staatlicher Beihilfen der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022.
Die Evaluation bewertet das KsNI-Förderprogramm hinsichtlich Zielerreichung, Wirkung und Wirtschaftlichkeit sowie die Auswirkungen auf Handel und Wettbewerb. Der Bericht nennt außerdem Handlungsoptionen für die Ausgestaltung politischer Maßnahmen zum Klimaschutz im Straßengüterverkehr.
Die Evaluation erfolgte unter Einbindung von Branchenexpertinnen und -experten und wurde im Auftrag des BMDV unter Zusammenarbeit mit der NOW GmbH durch ein Sachverständigenkonsortium aus Öko-Institut e.V., Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI) und aproxima Gesellschaft für Markt- und Sozialforschung Weimar mbH durchgeführt.
Abschlussbericht KsNI Evaluation
Meldung vom 16.01.2025: Veröffentlichung des Entwurfs des Nationalen Strategierahmens
Der Nationale Strategierahmen (NSR) ist ein Plan, mit dem alle EU-Staaten ihren Weg zum Erreichen der Ziele gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) 2023/1804 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) überblicksweise darstellen. Wesentliche Inhalte sind erstens der Status quo der jeweiligen alternativen Infrastruktur je Verkehrsträger bzw. Anwendungsfall. Zweitens werden die Maßnahmen, die zur Erreichung der AFIR-Ziele beigetragen haben bzw. beitragen, dargestellt.
Der NSR wurde in der Entwurfsfassung am 30.12.2024 an die Europäische Kommission übermittelt. Im Verlauf des Jahres 2024 hatte die Bundesregierung bereits virtuelle öffentlich zugängliche Beteiligungsworkshops durchgeführt, die zur Erstellung des Entwurfs beigetragen haben.
Der Entwurf wurde am 17.01.2025 gemäß Artikel 14 Absatz 8 der AFIR hier der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Möglichkeit zur Stellungnahme wurde am 12.03.2025 hier eröffnet. Für die Dauer des Konsultationsverfahrens wurden sechs Wochen festgelegt. Das Konsultationsverfahren schließt daher am 22.04.2025. Ziel der Öffentlichkeitsbeteiligung ist es, Interessenvertreterinnen und -vertretern die Möglichkeit zur schriftlichen Kommentierung des bis 31.12.2025 zu finalisierenden NSR-Entwurfs zu geben.