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Die nachfolgenden Vorschriften sind für verkehrsträgerübergreifende Beförderungen gültig. Die Texte dieser Vorschriften sind nachfolgend über externe Links zugänglich oder können anliegend herunter geladen werden. Bitte beachten Sie, dass nur die im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Texte verbindlich sind. Zwischenzeitliche Änderungen des Gefahrgutbeförderungsrechts, die auf anderen als gefahrgutrechtlichen Gesetzen oder Verordnungen beruhen, werden bei der jeweiligen nächsten Neufassung berücksichtigt.

Nachfolgend finden Sie außerdem Links auf Internetseiten anderer Stellen, die vorschriftenrelevante Informationen enthalten.

Die Richtlinie E 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland bildet den Rahmen für das Gefahrgutbeförderungsrecht im Binnenverkehr in der Europäischen Union und verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Regeln der internationalen Übereinkommen für den Straßen-, Eisenbahn- und Binnenschiffsverkehr auch für den innerstaatlichen und innergemeinschaftlichen Verkehr zur Anwendung zu bringen. Daneben werden insbesondere die Zulässigkeit von Ausnahmezulassungen und die zu beachtenden Verfahren geregelt.

Eine Liste der zugelassenen Ausnahmen ist der Richtlinie angehängt. Diese Liste wurde zuletzt durch Beschluss der Kommission vom 17. Juni 2015 (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C (2015) 4087) aktualisiert.

Richtlinie 2008/68/EG als PDF

Richtlinie 2016/2309/EU der Kommission vom 16. Dezember 2014 zur vierten Anpassung der Anhänge der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt

Die Europäische Kommission hat die Richtlinie 2016/2309/EU vom 16. Dezember 2016 in ihrem Amtsblatt Nr. L 345 vom 20. Dezember 2016 auf Seite 48 veröffentlicht.

Mit der Richtlinie werden die zum 01. Januar 2017 in Kraft getretenen Änderungen der internationalen Gefahrgutregelwerke RID, ADR und ADN zeit- und wortgleich in das Gemeinschaftsrecht übernommen. Lediglich die Worte „Vertragsstaat“ bzw. „Vertragspartei“ werden durch das Wort „Mitgliedstaat“ ersetzt.

Diese Richtlinie wurde mit der 9. Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen vom 17. März 2017 (BGBl. I S. 568) in deutsches Recht umgesetzt.

Richtlinie 2016/2309/EU als PDF

Die Richtlinie 2010/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 2010 über ortsbewegliche Druckgeräte und zur Aufhebung der Richtlinien des Rates 76/767/EWG, 84/525/EWG, 84/526/EWG, 84/527/EWG und 1999/36/EG„ (Amtsblatt der EU Nr. L 165 vom 30.06.2010, Seite 1) hat mit Wirkung vom 1. Juli 2011 die bisherige Richtlinie 1999/36/EG ersetzt.

Die neue Richtlinie wurde mit der neuen ODV in deutsches Recht umgesetzt.

Richtlinie 2010/35/EU als PDF

Das Gefahrgutbeförderungsgesetz ist als Rahmengesetz die deutsche Rechtsgrundlage für Gefahrguttransporte. Es ermächtigt zum Erlass von Verordnungen, zum Beispiel zur Überführung internationaler und europäischer Regelungen in deutsches Recht und zur Festlegung deutscher Besonderheiten. Außerdem enthält es grundsätzliche Vorgaben, zum Beispiel zum Anwendungsbereich und zu Begriffsbestimmungen.

Am 01. Januar 2010 sind Änderungen zum GGBefG in Kraft getreten. Diese sind im Zweiten Gesetz zur Änderung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes vom 06. Juli 2009 (BGBl. I S. 1704) enthalten. Das Änderungsgesetz trägt Entwicklungen im internationalen Recht, im Recht der Europäischen Union und in den Bereichen des Prüf- und Zulassungswesens Rechnung, damit das Gesetz den absehbaren künftigen Aufgaben und Entwicklungen gerecht wird. Die Neufassung des GGBefG vom 07. Juli 2009 ist im BGBl. I S. 1774 bekannt gegeben.

Gefahrgutbeförderungsgesetz - GGBefG

Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern

Das BMDV hat die 14. Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen vom 28. Juni 2023 im BGBl. 2023 I Nr.174 bekannt gegeben. Mit dieser Verordnung werden die GGVSEB, GGAV, GbV und GGKostV geändert. Der Wortlaut ist dem Link zu entnehmen.

Die Neufassung der GGVSEB 2023 vom 18. August 2023 wurde bekannt gegeben im BGBl. 2023 I Nr. 227.

Neben der Umsetzung der EG-Gefahrgutrichtlinie werden unter anderem Regelungen zu Zuständigkeiten, Pflichten und Ordnungswidrigkeiten sowie zur Verlagerung von der Straße auf andere Verkehrsträger und zur Fahrwegbestimmung getroffen.

Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB

Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen

Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) hat zum Ziel, alle über internationale Vorgaben hinaus gehenden Anforderungen für die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten für die Verkehrsträger Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt zu streichen und die Durchführung weitgehend dem Satzungsrecht der Industrie- und Handelskammern (IHK) zu unterwerfen. Für die Seeschifffahrt sind im IMDG-Code bisher keine Regelungen für Gefahrgutbeauftragte enthalten, hier soll deshalb der bisherige Rechtsstand zur Bestellung von Gefahrgutbeauftragten beibehalten werden.
Die Prüfungsfragen hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) ausgearbeitet und in einer Sammlung zusammengestellt. Aus dieser Sammlung werden für jede Prüfung die Fragen ausgewählt. Der Fragenfundus kann beim DIHK herunter geladen werden.
Die Neufassung der GbV 2019 vom 11. März 2019 wurde bekannt gegeben im BGBl. I S. 304. Der Link wurde bereitgestellt mit freundlicher Genehmigung des Bundesanzeiger Verlags.

Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV 2019

Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter

Die Neufassung der GGAV 2019 vom 11. März 2019 wurde bekannt gegeben im BGBl. I S. 229. Der Link wurde bereitgestellt mit freundlicher Genehmigung des Bundesanzeiger Verlags. 

Gefahrgut-Ausnahmeverordnung - GGAV 2019

In dieser Verordnung werden für ortsbewegliche Druckgeräte der Marktzugang, die Kennzeichnung und die wiederkehrenden Prüfungen sowie die damit zusammenhängenden Zuständigkeiten geregelt. Außerdem werden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten festgelegt.

In dieser Verordnung werden die Konformitätsbewertung, Prüfung, Zulassung, Herstellung, Kennzeichnung, das Inverkehrbringen und Bereitstellen auf dem Markt, die wiederkehrenden und außerordentlichen Prüfungen, die Zwischenprüfungen, die Verwendung und die Marktüberwachung der ortsbeweglichen Druckgeräte geregelt. Außerdem werden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten festgelegt. Die ODV setzt die Richtlinie 2010/35/EU über ortsbewegliche Druckgeräte in deutsches Recht um. Sie ist in Artikel 1 der Sechsten Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen vom 29. November 2011 (BGBl. I S. 2349) enthalten und durch Verordnung vom 19. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2715) geändert worden. Die Begründung zur ODV und eine Korrespondenztabelle der ODV zur Richtlinie 2010/35/EU wurde im Verkehrsblatt bekanntgegeben und ist anliegend zu finden. 

Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung (ODV)

Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)

Zur Sicherstellung einer einheitlichen Anwendung und Auslegung der Vorschriften für die Gefahrgutbeförderung werden von Bund und Ländern die GGVSEB-Durchführungsrichtlinien erarbeitet und im Verkehrsblatt bekannt gemacht. Sie enthalten Anwendungshinweise zu GGVSEB und ADR/RID/ADN, Formblätter, Muster sowie den Buß- und Verwarnungsgeldkatalog. Die Länder setzen die RSEB in allgemeine Verwaltungsvorschriften um. 

Diese Richtlinie erläutert die GGVSE, die GGVSee und die Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung, soweit nach den o.g. Rechtsvorschriften über die Beförderung radioaktiver Stoffe in der jeweils gültigen Fassung auf der Grundlage der Empfehlungen für die sichere Beförderung radioaktiver Stoffe der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) „Regulations for the Safe Transport of Radioactive Material - Safety Standards Series No. TS-R-1“ die Bauart von einer zuständigen Behörde zugelassen sein muss.

Der Text der Richtlinie in der Fassung der Veröffentlichung vom 9. Juni 2016 im VkBl. 2016 (S. 430) ist unter Anlagen zu finden.

Die Gefahrgutkostenverordnung regelt die Gebührensätze für Bundes- und Landesbehörden im Gefahrgutrecht deutschlandweit einheitlich.
Die Neufassung der GGKostV 2019 vom 11. März 2019 wurde bekannt gegeben im BGBl. I S. 308. Der Link wurde bereitgestellt mit freundlicher Genehmigung des Bundesanzeiger Verlags.

Gefahrgutkostenverordnung - GGKostV 2019

Das BMDV hat im Verkehrsblatt 2021 den Leitfaden für die Anwendung des Unterabschnitts 5.4.0.2 RID/ADR/ADN bekannt und damit in Deutschland anwendbar gemacht. Dieser Leitfaden regelt das Verfahren zur Nutzung eines elektronischen Gefahrgutbeförderungsdokuments.

Diese Bekanntmachung ist nachfolgend abgedruckt.