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Zusätzlich zu den verkehrsträgerübergreifenden Vorschriften sind die nachfolgenden Vorschriften für Gefahrgutbeförderungen mit Binnenschiffen relevant. Die Texte dieser Vorschriften sind über Links oder zum Herunterladen im Kontextmenü zugänglich. Bitte beachten Sie, dass nur die im Bundesgesetzblatt oder im Verkehrsblatt veröffentlichten Texte verbindlich sind. Zwischenzeitliche Änderungen des Gefahrgutbeförderungsrechts, die auf anderen als gefahrgutrechtlichen Gesetzen oder Verordnungen beruhen, werden bei der jeweiligen nächsten Neufassung berücksichtigt.

Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN)

Das ADN und die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) bilden das umfassende Basisregelwerk für die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen. Das ADN enthält Vorschriften insbesondere für die Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation gefährlicher Güter, für den Bau, die Ausrüstung und Zulassung der Schiffe und für den Umgang während der Beförderung.

Das Übereinkommen selbst ist, nach der Ratifizierung seitens Deutschlands, am 29. Februar 2008 in Kraft getreten. Die Anlage zum ADN mit den umfänglichen technischen und betrieblichen Vorschriften gilt vertragsgemäß seit dem 28. Februar 2009. Durch die GGVSEB wird das ADN für alle schiffbaren Binnengewässer (Bundeswasserstraßen und schiffbare Landesgewässer) zur Anwendung gebracht.

Die französische Originalfassung und die englische Übersetzung der Ausgabe 2021 stehen jeweils im Internetangebot der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa zum Herunterladen bereit.

Die deutsche Version wurde mit der 1. ADN-Änderungsverordnung vom 05. Juni 2009 (BGBl. II S. 534) verkündet. Die ab dem 01. Januar 2021 geltende konsolidierte Fassung des ADN-2021 wird von der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) zur Verfügung gestellt und ist mit Berichtigungen im Internetangebot der ZKR abrufbar.

Das Ministerium hat gemäß Unterabschnitt 1.15.2.4 ADN vier Klassifikationsgesellschaften für die technische Untersuchung der zur Beförderung gefährlicher Güter verwendeten Binnenschiffe anerkannt:

  • DNVGL SE, Brooktorkai 18, 20457 Hamburg
  • RINA Germany GmbH, Am Sandtorpark 4, 20457 Hamburg
  • Bureau Veritas Marine Belgium & Luxembourg N.V., Antwerpen, Belgien,
    als Tochtergesellschaft der Bureau Veritas Registre International de Classification de Navires et d'Aéronefs Société Anonyme à Directoire et Conseil de Surveillance, Neuilly sur Seine, Frankreich; Firmenanschrift in Deutschland: Veritaskai 1, 21079 Hamburg
  • Lloyd's Register EMEA, London, Großbritannien,
    handelnd durch Lloyd’s Register EMEA Niederlassung Rotterdam, Niederlande; Firmenanschrift in Deutschland: Am Sandtorkai 41, 20457 Hamburg

Bitte wenden Sie sich mit fachlichen Fragen zur Klassifikation von Binnenschiffen für die Beförderung gefährlicher Güter unmittelbar an diese Stellen.