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Glaskugel im Gras

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Green Deal und EU-Verkehrsstrategie

Mit dem Europäischen Green Deal hat die Europäische Kommission im Dezember 2019 eine umfassende Modernisierungsstrategie zur Fortentwicklung des klimapolitischen Rechtsrahmens und Maßnahmen in zahlreichen anderen Politikbereichen vorgelegt.

Die im Dezember 2020 von der Europäischen Kommission vorgestellte EU-Verkehrsstrategie als Teil des Green Deal konkretisiert die Ziele für den Verkehrssektor. Der Fokus der Strategie liegt auf Ökologisierung und Digitalisierung der Mobilität, wobei beide als unverzichtbare Treiber für die Modernisierung des gesamten Systems angesehen werden. Darüber hinaus widmet sich die Strategie den Lehren aus der Covid-19-Krise und der zukünftigen Resilienz des Sektors. Sie umfasst u. a. 82 Maßnahmen, die bis zum Jahr 2023 vorgeschlagen werden sollen. Angekündigt sind unter anderem Vorschläge zur Ausweitung des Emissionshandels, eine Änderung der Verordnung zur europäischen Lastenteilung sowie höhere CO2-Zielwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge.

Das BMDV unterstützt die Schwerpunktsetzung des Green Deal und der Verkehrsstrategie, den europäischen Verkehr nachhaltiger, intelligenter und resilienter zu gestalten und setzt sich dabei dafür ein, dass Mobilität bezahlbar bleibt und der Mobilitätsstandort Europa dauerhaft gesichert wird.

Flottenzielwerte für Pkw und Lkw

Die europäischen Flottenzielwerte wirken auf den Hochlauf von Null- und Niedrigemissionsfahrzeugen und die Verbesserung der Effizienz von Verbrennungsmotoren. Sie sehen eine Minderung der Emissionen von Pkw (um 15 % / 37,5 % ab 2025 / 2030 gegenüber 2020), leichten Nutzfahrzeugen (um 15 % / 31 % ab 2025 / 2030 gegenüber 2021) und schweren Nutzfahrzeugen (15 % / 30 % ab 2025 / 2030 gegenüber 2019/20) vor (Verordnung (EU) 2019/631 und Verordnung (EU) 2019/1242). Die Europäische Kommission hat eine Überarbeitung der CO2-Zielwerte für PKW und leichte Nutzfahrzeuge angekündigt.

Novelle der Clean Vehicles Directive

Mit der sogenannten Clean Vehicles Directive (Richtlinie (EU) 2019/1161) werden bei der öffentlichen Auftragsvergabe erstmals verbindliche Mindestquoten für emissionsarme und -freie Pkw sowie leichte und schwere Nutzfahrzeuge, u.a. Busse im ÖPNV, für die Beschaffung vorgegeben. Ziel ist es, die Luftqualität zu verbessern und die Emissionen im Verkehrsbereich zu reduzieren. In diesem Zusammenhang leisten öffentliche Beschaffungsstellen einen wichtigen Beitrag zur Verringerung der CO2- und Luftschadstoffemissionen im Verkehr. Die Vorgaben gelten seit dem 2. August 2021.
Nähere Informationen finden Sie hier.

AFIR – Alternative Kraftstoffe Infrastruktur Verordnung

Die unmittelbar in den Mitgliedstaaten geltende Verordnung (EU) 2023/1804 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. September 2023 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/94/EU (Alternative Fuel Infrastructure Regulation – kurz AFIR) hat das Ziel, eine europaweit aufeinander abgestimmte Mindestabdeckung von interoperablen Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe zu realisieren. Dafür werden die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, anhand verbindlicher Ziele den Ausbau von Infrastruktur für alternative Kraftstoffe je Verkehrsträger bzw. Anwendungsfall sicherzustellen. Der Umstieg auf eine klimafreundliche Mobilität soll den Nutzenden außerdem möglichst leicht gemacht werden. Daher werden Vorgaben zu technischen Anforderungen der Anlagen und Informationspflichten (z.B. zu Abrechnung, Preisbildung und -information) zugunsten der Nutzer gemacht. Standardisierung und Transparenz sollen einen europaweit einheitlichen Zugang ermöglichen und den Verbraucherschutz stärken.

Teil der Umsetzung der AFIR ist der Nationale Strategierahmen (NSR), Artikel 14 der AFIR. Der NSR ist ein Plan, mit dem alle EU-Mitgliedstaaten ihren Weg zum Erreichen der Ziele überblicksweise darstellen. Wesentliche Inhalte sind erstens der Status quo der jeweiligen alternativen Infrastruktur je Verkehrsträger bzw. Anwendungsfall. Zweitens werden die Maßnahmen, die zur Erreichung der AFIR-Ziele beigetragen haben bzw. beitragen, dargestellt. Der NSR war der Europäischen Kommission in der Entwurfsfassung bis 31.12.2024 zuzuleiten. Er ist gemäß Artikel 14 Absatz 8 AFIR vom Mitgliedstaat mit der Möglichkeit zur Stellungnahme zu veröffentlichen (Näheres dazu finden Sie hier: BMDV - Aktuelles). Die finale Fassung ist der Europäischen Kommission bis 31.12.2025 zuzuleiten.

EU-Wasserstoff-Strategie; Clean Hydrogen Partnerschaft

Im Juli 2020 beschloss die Europäische Kommission die EU Strategy for Energy System Integration and Hydrogen Strategy“ (Englisch). Damit soll ein Hochlauf für die Wertschöpfungskette für erneuerbaren Wasserstoff erreicht werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Preiswettbewerb im Vergleich zu Wasserstoff auf Basis fossiler Brennstoffe. Es sollen Kapazitäten für Elektrolyse mit mindestens 6 Gigawatt erneuerbarem Wasserstoff bis 2024 und 40 GW bis 2030 aufgebaut werden. Die Clean Hydrogen Partnerschaft soll zur Erreichung der Ziele der EU-Wasserstoffstrategie beitragen. Der Schwerpunkt dieser Partnerschaft liegt auf der Erzeugung, Verteilung und Speicherung von sauberem Wasserstoff und der Versorgung schwer zu dekarbonisierender Sektoren wie Schwerindustrie und Schwerlasttransportanwendungen. Die Europäische Union unterstützt die Partnerschaft mit rund 1 Mrd. Euro. Die Bundesregierung ist in diesem Prozess als Teil der States’ Representatives Group (SRG) eingebunden.

ECH2A

Im Juli 2020 wurde die Industrieallianz European Clean Hydrogen Alliance (ECH2A) (Englisch) als europäische Plattform für Wasserstoffprojekte gegründet mit der Europäischen Kommission als Vorsitzender des Verwaltungsbeirates. Das Ziel der ECH2A ist es, Unternehmensvertreterinnen und -vertreter, Regierungen und Zivilgesellschaft zusammenzubringen, um den Aufbau einer klimaneutralen Wasserstoffökonomie in Europa zu beschleunigen. Sie versammelt bereits über 800 Mitglieder. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist der ECH2A beigetreten. Für den Mobilitätsbereich nimmt die NOW GmbH am runden Tisch „Clean Hydrogen for mobility“ der ECH2A teil. Die Aktivitäten der ECH2A sind eng verknüpft mit der Förderung europäischer Wasserstoffprojekte im Rahmen der „Important Projects of Common European Interest“ (IPCEIs - Verlinken, s.u.).

Wasserstoff-IPCEI

Im Wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse („Important Project of Common European Interest - IPCEI“) Wasserstofftechnologien und -systeme mit 21 anderen Mitgliedstaaten und dem EFTA-Staat Norwegen haben das BMDV und BMWi über 200 Projektskizzen, davon gut 60 Projektskizzen aus dem Verkehrsbereich geprüft (vgl. Interessenbekundungsverfahren). 62 Wasserstoff-Großprojekte, davon zwölf aus dem Verkehrsbereich, sind für die nächste Verfahrensstufe ausgewählt worden.

Ziel ist, den Aufbau integrierter Prozesse entlang der gesamten Wasserstoff-Wertschöpfungskette zu unterstützen und so einen funktionierenden europäischen Wasserstoffmarkt aufzubauen. Die mit bis zu 8 Mrd. € von den Ressorts und den Bundesländern zu fördernden, grenzüberschreitenden Verbundvorhaben sollen von der Erzeugung über Infrastruktur zur ersten industriellen Verwendung reichen und betreffen im Verkehrsbereich die Entwicklung und Herstellung von Brennstoffzellen, Komponenten und Wasserstofffahrzeugen sowie die Errichtung der Betankungsinfrastruktur. Zusammen mit ihren Ausstrahlungseffekten (Spill-over) dürften die besten Projektideen die Nutzung von klimaverträglichem Wasserstoff in Mobilität und Industrie maßgeblich vorantreiben und so zum Umwelt- und Klimaschutz beitragen. Die inhaltliche Ausrichtung der Förderung wird in Deutschland durch die Grundsätze der Nationalen Wasserstoffstrategie bestimmt. Nach einem europäischen „Matchmaking“ mit dem Ziel der weiterführenden Verknüpfung von Vorhaben steht die Prüfung durch die Europäische Kommission an. Nach Bestätigung der beihilferechtlichen Vereinbarkeit nach Art. 107 Abs. 3 lit b AEUV wird mit den Bewilligungsbescheiden ab dem 1. Quartal 2022 gerechnet.