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Straße

Quelle: Fotolia / kalafoto

Mobilitätspaket I

Das EU Mobilitätspaket I trifft zahlreiche Neuregelungen in den Bereichen der Arbeitnehmerentsendung von Berufskraftfahrerinnen und -fahrern, des Markt- und Berufszugangs sowie der Sozialvorschriften. Es wurde am 08.07.2020 beschlossen und am 31.07.2020 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
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Eurovignetten-Richtlinie

Die sogenannte Eurovignetten-Richtlinie (RL 1999/62/EG vom 17. Juni 1999, ABI L 187 vom 20.07.1999, S. 42, auch Wegekostenrichtlinie genannt) ist der europarechtliche Rahmen für die Ausgestaltung von Straßenbenutzungsgebühren in den EU-Mitgliedsstaaten.

Die Eurovignetten-Richtlinie regelt den Rechtsrahmen sowohl für zeitbasierte Straßenbenutzungsgebühren, also Vignetten-Lösungen, bei denen nach einmaliger Zahlung ein bestimmtes Straßennetz für eine bestimmte Zeit (z.B. ein Jahr) beliebig oft benutzt werden kann, als auch fahrleistungsabhängige Maut-Systeme, bei denen Gebühren für jeden auf einem bestimmten Straßennetz gefahrenen Kilometer erhoben werden. Die Lkw-Maut in Deutschland auf Bundesfernstraßen ist eine fahrleistungsabhängige Maut.

Die seit 2017 diskutierte Revision der Eurovignetten-Richtlinie wurde durch die Richtlinie (EU) 2022/362 vom 24. Februar 2022 zur Änderung der Richtlinien 1999/62/EG, 1999/37/EG und (EU) 2019/520 hinsichtlich der Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch Fahrzeuge (ABI. L 69 vom 4. März 2022, S. 1) vorgenommen. Diese Änderungsrichtlinie ist am 24. März 2022 in Kraft getreten.

Die revidierte Richtlinie sieht unter anderem die Einführung einer CO2-Differenzierung der Straßenbenutzungsgebühren für schwere Nutzfahrzeuge vor, die grundsätzlich bis spätestens 25. März 2024 umgesetzt werden musste. Darüber hinaus verpflichtet sie die EU-Mitgliedstaaten, die bereits ein Gebührensystem für Lkw etabliert haben, spätestens ab 25. März 2027 für alle Lkw mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen Straßenbenutzungsgebühren zu erheben.

Durch das Dritte Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften vom 21. November 2023 (BGBl. I 2023, Nr. 315) wurde sowohl die CO2 Differenzierung (mit Wirkung zum 1. Dezember 2023) als auch die Absenkung der Mautpflichtgrenze auf mehr als 3,5 Tonnen tzGm für Deutschland umgesetzt.

Sicherheit im Straßenverkehr

Bei der Sicherheit im Straßenverkehr arbeiten die EU-Mitgliedsstaaten eng zusammen. Für den Zeitraum 2021-2030 hat sich die EU im Bereich der Straßenverkehrssicherheit das Ziel gesetzt, die Zahl der Toten und erstmals auch der Schwerstverletzten bis zum Jahr 2030 zu halbieren. Als wichtigstes Transitland und als Land mit hoher Verkehrsdichte ist Deutschland an einem gemeinschaftlichen Engagement sehr interessiert. Das BMDV richtet hier sein besonderes Augenmerk auf die zügige und sichere Implementierung innovativer Fahrzeugtechnologien wie Fahrerassistenzsysteme sowie das automatisierte und vernetzte Fahren.
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Fahrgastrechte

Seit dem 1. März 2013 gilt die EU-Verordnung Nr. 181/2011 über die Fahrgastrechte im Busverkehr. Fahrgäste können sich direkt auf die Regelungen der EU-Verordnung berufen, denn sie gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union, ohne dass es einer besonderen Umsetzung bedarf.
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EU-Führerschein

Mit der EU-Führerscheinrichtlinie vom 19. Januar 2013 wurde die Vereinheitlichung des Führerscheins in ganz Europa vorangetrieben. Wer einen EU-Führerschein besitzt, weist damit nach, dass er gemäß der EU-weiten Vorschriften die Fahrerlaubnis für ein Kraftfahrzeug erworben hat. Aus diesem Grund wird sein „europäischer Führerschein“ auch in jedem Mitgliedsstaat anerkannt, ebenso in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Am 1. März 2023 hat die EU-Kommission den Vorschlag für eine neue EU-Führerscheinrichtlinie vorgelegt, mit dem u.a. der digitale Führschein und das EU-weite Begleitete Fahren ab 17 Jahren für Pkw und Lkw eingeführt werden soll. Derzeit wird der Vorschlag zwischen den EU-Gremien (EU-Kommission, Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union) diskutiert.