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Nach den jeweiligen § 4 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG), des Fernstraßenausbaugesetzes (FStrAbG) und des Bundeswasserstraßenausbaugesetzes (WaStrAbG) prüft das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) spätestens nach Ablauf von fünf Jahren, ob die drei Bedarfspläne für die Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße an die zwischenzeitlich eingetretene Wirtschafts- und Verkehrsentwicklung anzupassen sind.
Das BMDV hat den Bericht mit den Ergebnissen dieser sogenannten Bedarfsplanüberprüfung (BPÜ) am 16.12.2024 an den Deutschen Bundestag übermittelt. Der Bericht steht hier zur Verfügung.
Das BMDV hat zum BPÜ-Bericht eine Sammlung an FAQ erarbeitet, die hier zur Verfügung stehen.