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Der Schienenpersonenverkehr umfasst im Wesentlichen den Schienenpersonenfernverkehr und den Schienenpersonennahverkehr. Bis zum Jahr 2030 wollen wir gemeinsam mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen, -verbänden und -gewerkschaften doppelt so viele Bahnkundinnen und Bahnkunden gewinnen.
Mit der Bahn pünktlich abzufahren und anzukommen ist ein gutes Recht der Fahrgäste. Sollte es dennoch zu Verspätungen, Zugausfällen oder sonstigen Störungen im Zugverkehr kommen, hat der Fahrgast Rechte nach der VO (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr, die europaweit unmittelbar Anwendung finden. Darüber hinaus gelten für den Schienenpersonennahverkehr in Deutschland noch weitergehende Rechte, die in der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) aufgenommen wurden. Näheres hierzu finden Sie unter der Rubrik „Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr“.