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Dresden Hauptbahnhof
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Quelle: DB AG

Im Rahmen der Bahnreform wurde mit Wirkung zum 1. Januar 1996 die Zuständigkeit für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) den Ländern übertragen. Über das RegG stellt der Bund den Ländern im Jahr 2022 rund 9,4 Mrd. Euro zur Verfügung. Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung wurde zusätzlich eine Erhöhung um jeweils 150 Mio. Euro in den Jahren 2020, 2021 und 2023 sowie eine jährliche Steigerung auch dieser Beträge um 1,8 Prozent (Dynamisierung) beschlossen.

Mit der jährlichen Dynamisierung der Mittel und der Festschreibung der Auszahlungssummen bis 2031 im RegG haben die Länder eine langfristige Planungssicherheit. Im Jahr 2031 werden dann fast 11,3 Mrd. Euro an die Länder ausgezahlt.

Die Regionalisierungsmitttel sind von den Ländern insbesondere für den SPNV zu verwenden, können aber auch für den straßengebundenen ÖPNV eingesetzt werden. Die Länder entscheiden in eigener Zuständigkeit über die Verwendung und weisen dies dem Bund jährlich nach. Das Ministerium erstellt auf der Grundlage dieser Nachweise einen Bericht an den Deutschen Bundestag. Dieser liegt zuletzt für das Kalenderjahr 2018 vor (BT-Drs. 20/672). Die Verwendungsnachweise der Folgejahre werden derzeit geprüft und sollen in Kürze veröffentlicht werden.

Die Regionalisierungsmittel werden von den Ländern in erster Linie zur Finanzierung des Verkehrsangebotes im SPNV eingesetzt. Ein Teil der Mittel wird auch für investive Maßnahmen im schienen- und straßengebundenen ÖPNV verwendet. Dies umfasst sowohl die Finanzierung von Infrastrukturvorhaben als auch die Beschaffung von Straßenbahnen, Bussen und Schienenfahrzeugen.

Zum Ausgleich finanzieller Nachteile des ÖPNV-Sektors durch die COVID-19-Pandemie hat der Bund die Regionalisierungsmittel für das Jahr 2020 nochmals um 2,5 Mrd. Euro erhöht. Für das Jahr 2021 stand für diesen Zweck erneut 1 Mrd. Euro zur Verfügung. Für die Abwicklung der Auszahlungen an den Sektor sind die Länder zuständig.