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Sonnenuntergang am Rangierbahnhof mit Zügen, Waggons, Gütern

Quelle: Adobe Stock / pattilabelle

Ziel

Mit der neuen Förderung über die „Richtlinie zur Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der Betriebskosten im Einzelwagenverkehr (BK-EWV)“ entlastet die Bundesregierung die Eisenbahnverkehrsunternehmen im Einzelwagenverkehr finanziell und setzt damit Anreize zur Sicherung des Einzelwagenverkehrs in der Fläche sowie für zusätzliche Verkehrsverlagerungen hin zur Schiene. Mit einem Anteil am Schienengüterverkehr von ca. 18 % erfüllt der Einzelwagenverkehr wichtige Grund- und Netzwerkfunktionen mit rund 1.400 angefahrenen Güterverkehrsstellen in der Fläche und ist von großer Bedeutung für Branchen wie die Stahl-, Chemie- und Automobilindustrie. Im Haushaltsjahr 2024 stehen für die neue BK-EWV rund 300 Millionen Euro bereit. Damit stärkt die Bundesregierung den Einzelwagenverkehr und den Schienengüterverkehr insgesamt und setzt ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.

Förderkonzept

Die neue Förderung ist wettbewerbsneutral und diskriminierungsfrei gestaltet und steht allen Eisenbahnverkehrsunternehmen offen, die Leistungen im Einzelwagenverkehr auf bundeseigenen sowie nicht-bundeseigenen Schienenwegen in Deutschland erbringen. Das Förderkonzept umfasst zwei Förderlinien: eine vorrangige Pauschalförderung der sog. Bedienung auf der ersten und letzten Meile (Förderlinie 1) und eine streckenabhängige Förderung im Hauptlauf als Anschlussförderung (Förderlinie 2) in Form von Bündelungs- oder längenbegrenzten Direktverkehren. Das Förderkonzept stellt damit ein Mischmodell auf Basis von bestehenden Förderprogrammen in Frankreich und Österreich dar. Die BK-EWV tritt am 01.06.2024 in Kraft und ist bis 31.05.2029 befristet.

Verfahren

Bewilligungsbehörde ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Das EBA stellt auf seinen Internetseiten unter https://www.eba.bund.de/bk-ewv alle Informationen und Unterlagen zur Antragstellung sowie FAQ ein.

Anträge können jährlich bis zum 15.10. für die nächste Netzfahrplanperiode beim EBA gestellt werden.

Zum Förderbeginn 2024 endet die Antragsfrist für die derzeit laufende Netzfahrplanperiode 2023/2024 am 14.07.2024