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Die neue LL-Sohle für Güterzüge

Quelle: BMDV

Die Verlagerung von mehr Verkehr auf die klimafreundliche Schiene wird nur dann gelingen, wenn zugleich die Akzeptanz der Bevölkerung und insbesondere der Anlieger für den Aus- und Neubau von Eisenbahnstrecken erhöht werden kann. Der Lärmschutz im Schienenverkehr ist deshalb kein Luxus, sondern Kernelement einer zukunftsfähigen Verkehrspolitik.

Bei den Anliegern gefürchtet ist vor allem der vom Schienengüterverkehr ausgehende Lärm. Hier gilt es, das Übel an der Wurzel zu packen. Deshalb hat sich die Bundesregierung in den zurückliegenden Jahren besonders der Umrüstung der Bestandsgüterwagen auf lärmarme Bremstechniken und damit der Lärmminderung an der Quelle (also am Güterwagen selbst) gewidmet. Die zweite Säule ist der stationäre Lärmschutz (z. B. mittels Schallschutzwänden) an der Strecke.

Wenn man das menschliche Hörempfinden zum Maßstab nimmt, konnte mit der Umrüstung von Güterwagen mit lauten Grauguss-Sohlen auf leise Verbundstoff-Sohlen und mit der Umsetzung des freiwilligen Programms zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes der Schienenlärm in Deutschland im Laufe der vergangenen 20 Jahre bereits um die Hälfte verringert werden.

Seit Ende 2020 dürfen dank des im März 2017 vom Bundestag einstimmig beschlossenen Schienenlärmschutzgesetzes keine lauten Güterwagen mehr auf dem deutschen Schienennetz unterwegs sein.

Laute Wagen zahlen mehr als leise: Diesem Grundgedanken folgte das lärmabhängige Trassenpreissystem (2012–2020), das ebenso einfach wie effizient funktionierte. Die erzielten Mehreinnahmen kamen der Umrüstung von Güterwagen auf leisere Technik zugute. Mit dem Verbot des Betriebs lauter Güterwagen ist das lärmabhängige Trassenpreissystem zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 ausgelaufen.

Seit der Zulassung der K-Sohle und der LL-Sohle werden auf Verbundstoffbremssohlen umgerüstete Güterwagen im Regelbetrieb eingesetzt. Diese Bremstechnik hält die Radlaufflächen glatt. Dadurch verursachen diese Wagen im Betrieb weniger Lärm als Güterwagen, die mit herkömmlichen Grauguss-Bremssohlen ausgerüstet sind.

Die Umrüstung der Bestandsgüterwagenflotte wurde vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr mit 152 Mio. Euro gefördert (Förderrichtlinie lärmabhängiges Trassenpreissystem) und ist abgeschlossen (neue Güterwagen müssen bereits seit 2005 niedrigere Lärmgrenzwerte einhalten).

Das BMDV hat ein deutschlandweites Lärm-Monitoringsystem eingeführt. An stark befahrenen Bahnstrecken erfassen Messstationen die Lärmemissionen vorbeifahrender Güter- und Personenzüge dauerhaft und nach einer einheitlichen Methode. Damit sollen die Aktivitäten der Bundesregierung zur Verringerung des Schienenverkehrslärms, wie der Fortschritt der Umrüstung von Güterwagen auf LL-Sohlen und der vermehrte Einsatz leiser Güterwagen, transparent und für die Öffentlichkeit nachvollziehbar dargestellt werden.

Die 19 Messstationen befinden sich an den Hauptkorridoren des Schienengüterverkehrs und erfassen Tag und Nacht mehr als 70 Prozent der Güterzüge. Die Ergebnisse sind frei zugänglich, die Standorte der Messstationen und ihre Messdaten können im Internet auf www.laerm-monitoring.de abgerufen werden.

Seit dem Auslaufen des Förderprogramms „lärmabhängiges Trassenpreissystem“ zum Ende der Fahrplanperiode 2019/2020 dürfen keine lauten Güterwagen mehr auf dem deutschen Schienennetz verkehren. Um dies zu erreichen, haben im Jahre 2017 der Deutsche Bundestag und der Bundesrat jeweils einstimmig das Schienenlärmschutzgesetz verabschiedet. In diesem Gesetz ist das Fahrverbot für laute Güterwagen geregelt. Der Betrieb von Güterwagen, die nicht den Grenzwerten der Technischen Spezifikation Interoperabilität Lärm (TSI Noise) entsprechen, ist auf dem deutschen Schienennetz seit dem 13.12.2020 grundsätzlich untersagt. Im Gelegenheitsverkehr dürfen diese „lauten“ Güterwagen nur weiterfahren, wenn sie die zulässigen Lärmemissionswerte bei reduzierter Geschwindigkeit nicht überschreiten.

Das Ministerium initiierte 2016 das Auftragsforschungsprojekt „Aufbau und Erprobung von Innovativen Güterwagen“, das von einer Arbeitsgemeinschaft, bestehend aus DB Cargo AG und VTG AG, durchgeführt wurde. Für die unabhängige messtechnische Bewertung in den Bereichen Lärm und Energie wurde durch das Ministerium die Firma PROSE GmbH beauftragt.

Nach knapp drei Jahren Projektlaufzeit wurden im April 2019 die finalen Ergebnisse vorgelegt. Sie bestätigen das erwartete hohe Potential der untersuchten Prototypen der Innovativen Güterwagen und der eingesetzten innovativen Komponenten in den im Projekt adressierten Feldern Lärm, Energie und Wirtschaftlichkeit.

Die Projektergebnisse wurden umfassend dokumentiert und stehen hier zur Verfügung. Neben dem übergreifenden Schlussbericht der Arge und den Berichten von PROSE zur Lärm- und Energiemessung stehen auch alle Berichte der Unterauftragnehmer der Arge zur Verfügung. Nun liegt es an den EVU und Wagenhaltern, die im Projekt gewonnenen Erkenntnisse und genutzten innovativen Komponenten auch in den Regelbetrieb zu überführen.

Weitere Informationen zum Projekt: www.innovativer-gueterwagen.de