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Das BMDV hat am 01.06.2023 die Beteiligung von Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Fachkreisen und Verbänden gemäß § 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien zum Entwurf einer Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung nach dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (Einwilligungsverwaltungsverordnung – EinwV) eingeleitet. Es handelt sich um einen Verordnungsentwurf, der von der Bundesregierung noch nicht beschlossen worden ist.
Der Verordnungsentwurf basiert auf der gesetzlichen Grundlage in § 26 Absatz 2 TTDSG. Durch die Einbindung sog. anerkannter Dienste zur Einwilligungsverwaltung sollen nutzerfreundliche und wettbewerbskonforme Verfahren zur Einholung und Verwaltung der nach § 25 Absatz 1 TTDSG erforderlichen Einwilligungen geschaffen werden. Anerkannte Dienste können kommerziell sein und etwa von den gleichen Dienstleistern angeboten werden, die das Consent-Management für Telemedienanbieter konfigurieren.
Das BMDV ist besonders daran interessiert, mit welchem Aufwand die beteiligten Kreise – insbesondere potentielle Anbieter von anerkannten Diensten – bei der Umsetzung der an sie gerichteten Anforderungen rechnen und ob unter Berücksichtigung des damit verbundenen Aufwandes ein Anreiz besteht, entsprechende Dienste anzubieten.
Die beteiligten Kreise haben bis zum 14. Juli 2023 Gelegenheit, zum Verordnungsentwurf Stellung zu nehmen. Stellungnahmen sind an ref-dp25@bmdv.bund.de zu richten.
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