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Eine Hand hält ein großes Megafon. Vor dem Sprachrohr steht ein Mensch und blickt in dessen Richtung. Im Hintergrund betonen große Farbflächen in Weiß, Gelb und Rot die Bildbereiche.

Quelle: Adobe Stock / master1305

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr ist innerhalb der Bundesregierung federführend für die EU-Verordnung zu Transparenz und Targeting bei politischer Werbung zuständig.

Diese EU-Verordnung ergänzt den „Digital Services Act“ und die EU-Datenschutzgrundverordnung. Sie trat am 9. März 2024 in Kraft. Wesentlicher Inhalt:

Es gibt erstmalig eine gesetzliche Definition für politische Werbung. Persönliche Meinungsäußerungen oder Kommunikation aus öffentlichen Quellen fallen nicht darunter.

  • Für alle Referenden und Wahlen in Europa gelten sowohl online als auch offline Transparenzregeln. Dazu gehört, dass politische Werbung gekennzeichnet werden muss – zum Beispiel mit Informationen zu den Sponsoren und der bezahlten Vergütung.
  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten zur gezielten Ansprache („Targeting“) ist on- und offline nur dann zulässig, wenn die Daten direkt vom Datensubjekt (die Person, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden) erhoben werden. Sie bedarf einer getrennten (also nicht etwa in den allgemeinen Datenschutzbestimmungen „versteckten“) und ausdrücklichen Einwilligung. Bei Personen, die das Wahlalter frühestens in einem Jahr erreichen, ist die gezielte Ansprache auf Basis personenbezogener Daten ausnahmslos verboten.
  • Profiling und Targeting, die sensible Daten (Name, Geschlecht, Religionszugehörigkeit, etc.) betreffen, werden ausnahmslos verboten.
  • Es wird ein neues online EU-Archiv für politische online-Werbung geschaffen.
  • Drei Monate vor einer Wahl oder einem Referendum wird politische Werbung aus Drittstaaten verboten, um ausländischer Desinformation entgegenzuwirken.
  • Künftig werden sämtliche Daten von Wahlen, Referenden sowie Wahlzeiträume in einem öffentlichen Portal europaweit abrufbar sein.

Die Verordnung wird ab dem 10. Oktober 2025 uneingeschränkt gelten.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr wird zur Durchführung der Verordnung in Deutschland bis dahin einen Gesetzesentwurf vorlegen.

Den Text der neuen EU-Verordnung finden Sie hier.