
Quelle: Adobe Stock / Robert Kneschke
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr begrüßt den Erlass der Verordnung zur Erleichterung der Grundbucheinsicht für Windenergieanlagen, Solaranlagen und Telekommunikationsnetze durch das Bundesministerium für Justiz. Ziel der Verordnung ist es u.a., den Ausbau von Mobilfunk- sowie Glasfasernetzen zu erleichtern.
Für die zeitnahe Realisierung von Mobilfunkstandorten oder Glasfasertrassen kommt es maßgeblich auf die vertragliche Sicherung geeigneter Ausbauflächen an. Dementsprechend müssen die Eigentümer der Grundstücke und Gebäude frühzeitig ermittelt und kontaktiert werden, um deren Bereitschaft zum Abschluss entsprechender Nutzungsverträge zu erfragen. Die Identifizierung der Eigentümer wird durch die neuen einheitlichen Regelungen vereinfacht. Klare Vorgaben stellen sicher, dass der Umgang mit Eigentümerdaten weiterhin nachvollziehbar und verantwortungsvoll erfolgt.
Die nun erlassene Verordnung ermöglicht Funkturmunternehmen sowie Betreibern von Telekommunikationsnetzen, Einsicht in das Grundbuch in allgemeiner Form auch für sämtliche Grundstücke eines Grundbuchamtsbezirks zu nehmen. Ein berechtigtes Interesse an einer solchen Einsicht nach § 86a Grundbuchverfügung liegt bereits dann vor, wenn der Grundbuchamtsbezirk in einem Suchkreis für den Netzausbau im Bereich Mobilfunk liegt.
Die Verordnung zur Erleichterung der Grundbucheinsicht für Windenergieanlagen, Solaranlagen und Telekommunikationsnetze trägt somit wesentlich zur Beschleunigung der Flächensicherung bei und verbessert die Rahmenbedingungen für den TK-Netzausbau. Sie setzt damit eine Maßnahme aus der Gigabit-Strategie der Bundesregierung um, die Recherche von Eigentümerinformationen zu erleichtern.
Das Bundesministerium für Justiz hat die Verordnung in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erarbeitet.
Die Verordnung enthält auch Erleichterungen für Unternehmen, die Windenergie- oder Solaranlagen errichten oder Verteilnetze ausbauen und setzt so auch ein Anliegen der Windenergie-an-Land-Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz um. Die Verordnung zur Erleichterung der Grundbucheinsicht für Windenergieanlagen, Solaranlagen und Telekommunikationsnetze ist hier abrufbar.