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Aufbauarbeiten an einem Mobilfunkmast in luftiger Höhe

Quelle: Christian Kortüm/MIG

Der Mobilfunkausbau in Deutschland erfolgt überwiegend eigenwirtschaftlich, d.h. Unternehmen der Mobilfunkbranche investieren selbst, insbesondere um Versorgungsauflagen der Bundesnetzagentur zu erfüllen. Für sehr dünn oder unbesiedelte Gebiete, die nicht mit leistungsfähigem Mobilfunk (mindestens 4G/LTE) versorgt sind und für die keine Ausbauverpflichtung besteht, unterstützte der Bund insbesondere im Jahr 2024 mit seinem nunmehr ausgelaufenen Mobilfunkförderprogramm die Schließung von Versorgungslücken.

Die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) des Bundes hatte die Aufgabe, im Rahmen des vorbereitenden Verfahrens umfassend die Realisierungsvoraussetzungen für neue Mobilfunkstandorte zu sichern und ein wettbewerbliches Förderverfahren durchzuführen, sofern sich zumindest ein Mobilfunknetzbetreiber zur Nutzung des Mastes verpflichtet hat. Die Standortnetzbetreiber (sogenannte Tower Companies), die Mobilfunkmasten errichten und betreiben, müssen geförderte Masten immer so dimensionieren, dass sie zur Nutzung durch alle Mobilfunknetzbetreiber geeignet sind. Zudem müssen sie die geförderte Infrastruktur dauerhaft diskriminierungsfrei zur Verfügung stellen, d.h. sie muss allen Mobilfunknetzbetreibern in gleicher Weise und zu gleichen Bedingungen zur Verfügung stehen. Mit der Förderung entsteht daher zukunftssichere passive Telekommunikationsinfrastruktur. Die Förderung schließt die Wirtschaftlichkeitslücke für den Bau und den Betrieb eines Funkmastes in den ersten sieben Jahren vollständig – der Bund übernimmt also die Kosten, die dem Unternehmen nach Abzug der Einnahmen, etwa durch Miete, bleiben.

Mastbau im Rahmen der Mobilfunkförderung

Quelle: Christian Kortüm/MIG

Die MIG hat bis zum Abschluss der Bewilligungsphase Ende 2024 insgesamt 267 Standorte gefördert. Die Mobilfunkförderung leistet damit einen wertvollen Beitrag zur Schließung von Mobilfunkversorgungslücken. Die ersten Masten sind in Betrieb, alle anderen begleitet die MIG in der Realisierungsphase und unterstützt die Zuwendungsempfänger u.a. bei Genehmigungen, Bau und Inbetriebnahme.

QuelleDeutschland spricht über 5G

5G-Innovationsprogramm

Wir geben Deutschland den 5G-Schub

Quelle: BMDV

Die Anforderungen an die mobile Kommunikation werden in einer vollständig vernetzten Gesellschaft sehr viel umfassender sein als bisher. Um die Qualitätsanforderungen der Zukunft in Bezug auf Verfügbarkeit und Latenz zu erreichen sowie den steigenden Bandbreitenbedarf decken zu können, arbeiten wir intensiv an der Einführung der nächsten Mobilfunkgeneration. Mit dem 5G-Innovationsprogramm soll die Erprobung von 5G-Anwendungen unter realen Bedingungen ermöglicht werden und die Potenziale des 5G-Mobilfunks vor Ort sichtbar gemacht werden.

Im Rahmen des 5G-Innovationsprogramms sollen 5G-Anwendungen unter realen Bedingungen erprobt werden. Dafür hat die Bundesregierung im Jahr 2019 rund 66 Mio. Euro und in 2021 weitere 220 Mio. Euro bereitgestellt.

Gestartet ist das Programm im Jahr 2019 mit der Förderung von sechs Universitäten und Forschungseinrichtungen.

Eine Übersicht zu den geförderten Forschungsprojekten finden Sie hier.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat Ende 2019 insgesamt 67 Projekte gefördert, in denen Kommunen Projektideen entwickeln, um 5G-Anwendung in ihrer Region zu entwickeln und umzusetzen. Aus den im Anschluss eingereichten Konzepten wurden 42 Konzepte ausgewählt, die sich seitdem in der Umsetzung befinden. Die Projekte laufen im Dezember 2024 aus.

Eine Übersicht der geförderten Projekte finden Sie hier:

Runde 1

Runde 2

Runde 3

GSM-R-Förderprogramm

GSM-R Förderung

Das BMDV fördert die Umrüstung bei Zugfunkgeräten, die zwar den technischen Spezifikationen für die Interoerabilität entsprechen (TSI ZZS 2016/919), aber dennoch die Europäische Norm für die Störfestigkeit von Zugfunkgeräten nicht einhalten.

Mit „GSM-R“ wird das bahneigene Funksystem der europäischen Eisenbahnen bezeichnet. Darüber findet die für den Bahnbetrieb erforderliche Kommunikation mit dem fahrenden Zug statt. Der dafür genutzte Frequenzbereich liegt nahe am 900-MHz-Band des öffentlichen Mobilfunks. Dadurch kommt es entlang der Bahnstrecke zu lokalen Störungen zwischen Bahnfunk und Mobilfunk: Obwohl eine ausreichende Netzabdeckung vorhanden ist, kommt dann keine Kommunikation über das zugseitige GSM-R Endgerät zustande.

Um diese Störungen zu vermeiden, wurde ein Mindestabstand zwischen Eisenbahnstrecken und Mobilfunk-Basisstationen vereinbart. Der beeinträchtigt allerdings die Mobilfunkversorgung der Bahnfahrenden und der Anwohner. Auch die unterbrechungsfreie WLAN-Versorgung in Zügen wird dadurch erschwert. Durch die Umrüstung der GSM-R-Endgeräte kann die Mobilfunkversorgung an den Schienenwegen deutlich verbessert werden: So können nach Angaben der Mobilfunknetzbetreiber in kurzer Zeit in Summe mehr als 51.000 Basisstationen mit LTE900 innerhalb des für den Bahnfunk erforderlichen aktuellen Schutzkorridors in Betrieb gehen. Eisenbahnverkehrsunternehmen leisten damit mit ihrer Bereitschaft zur schnellstmöglichen Umrüstung ihrer Zugfunkanlagen einen wichtigen Beitrag dazu, die Mobilfunkversorgung in der Bahn und in Gleisnähe bei allen drei etablierten Mobilfunkunternehmen auf einen Schlag stark zu verbessern.

Um dieses Anliegen zu unterstützen, fördert der Bund seit 2019 den Austausch bestehender GSM-R-Funkmodule gegen störfeste GSM-R-Funkmodule bzw. den Einbau entsprechender Filter. GSM-R-Endgeräte werden dank der Förderung so ertüchtigt, dass sie gegenüber den Signalen des öffentlichen Mobilfunks ausreichend störfest sind. Gefördert werden bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten.

Am 17. Juli 2020 trat die erste Änderung der Förderrichtlinie in Kraft, mit der insbesondere der Kreis der Antragsberechtigten ausgeweitet und der Fördersatz angehoben wurde. Antragsberechtigt sind seither neben Haltern auch die Eigentümer von Eisenbahnfahrzeugen und Eisenbahnverkehrsunternehmen, die entsprechende Eisenbahnfahrzeuge unterhalten.

Mit der zweiten Änderung wurde der Antragszeitraum verlängert, um den Erschwernissen der Corona-Pandemie abzuhelfen und den erfolgreichen Abschluss der Umrüstung aller betroffenen Schienenfahrzeuge zu erreichen. Außerdem kommt eine neue Härtefallregelung hinzu, mit der besonders hohe Zulassungskosten bei kleinen Umrüstungsprojekten abgefedert werden sollen.

Die dritte Änderung betrifft Zugfunkgeräte, die zwar der Verordnung (EU) 2016/919 (auch bekannt als TSI ZZS 2016/919) genügen, aber der Norm ETSI TS 102 933-1 V1.3.1 oder später nicht in vollem Umfang entsprechen. Diese Zugfunkgeräte sind nicht ausreichend störfest, entsprechenden Eisenbahnfahrzeugen drohten ohne Umrüstung Betriebseinschränkungen.

Zuletzt hat das Ministerium seine GSM-R-Förderrichtlinie geändert, um ein besonderes Problem in Bezug auf bestimmte Zugfunkgeräte zu adressieren. So wird auch die Umrüstung bei Geräten gefördert, die zwar den technischen Spezifikationen für die Interoerabilität entsprechen (TSI ZZS 2016/919), aber dennoch die Europäische Norm für die Störfestigkeit von Zugfunkgeräten nicht einhalten. Betroffene hatten bis Ende Mai 2022 Zeit, um auch für diese Geräte Fördermittel des Bundes in Anspruch zu nehmen. Der vollständige Austausch der störanfälligen Geräte soll gewährleistet und die Mobilfunknutzung entlang der Bahnstrecken stark verbessert werden.

Weitere Informationen zur Förderung sind auf der Website des Eisenbahn-Bundesamtes zu finden.

InnoNT – Innovative Netztechnologien

Logo InnoNT

Quelle: InnoNT

Mit der Förderung innovativer Netztechnologien (InnoNT) möchten wir durch Erforschung und Entwicklung offener Netzarchitekturen zur digitalen Souveränität Deutschlands beitragen. Neben der finanziellen Förderung unterstützt InnoNT mit verschiedenen Veranstaltungsformaten die Vernetzung zwischen unterschiedlichsten Akteuren.

Mit 5G hat sich ein neuer Technologiestandard entwickelt, dessen Einführung derzeit weltweit vorangetrieben und etabliert wird. Parallel dazu führen wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen dazu, dass Themen wie Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Resilienz der Netze – aber auch Abhängigkeiten von Herstellern außerhalb der EU – zunehmend an Bedeutung gewinnen. Unser Bestreben ist es, unsere Technologieanbieter neuer Kommunikationstechnologien wieder in der Weltspitze zu etablieren.

Hierfür benötigt es die frühe Förderung neuer Technologien und Netzstandards.

Wir möchten mit der Förderung innovativer Netztechnologien (InnoNT) der Erforschung und Entwicklung offener Netzarchitekturen Vorschub leisten und dadurch zur digitalen Souveränität und Transformation Deutschlands beitragen. Ziel ist es, mit der Förderung von Anwendungen innovativer, softwaregesteuerter Netztechnologien den Aufbau eines nationalen wie europäischen Innovations-Ökosystems mit starken Akteuren auf der Anwendungs- und Angebotsseite mitzugestalten. Neben der finanziellen Förderung unterstützt InnoNT mit verschiedenen Veranstaltungsformaten die Vernetzung zwischen Akteuren aus Politik, Wirtschaft und Forschung.

Förderrichtlinie und Förderaufrufe

Bereits zwei Förderaufruf mit vielen spannenden Projekten in den Bereichen Technologieentwicklung und Demonstration, Mobilitätssektor, nomadische Funknetze und Blaupausen für sektorspezifische Campusnetze konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Für das Jahr 2024 ist kein Förderaufruf geplant. Im Rahmen der Übernahme europarechtlicher Regelungen wurde im März 2024 die Förderrichtlinie InnoNT aktualisiert. Dies hat keine Auswirkungen auf bereits laufende Projekte.

Die Förderrichtlinie inkl. Änderungen sowie den 1. und 2. Förderaufruf können Sie sich im Downloadbereich herunterladen.

Downloads

Förderberatung durch den Projektträger

In der Zeit von 9–15 Uhr steht Ihnen werktags die InnoNT-Hotline des Projektträgers (TÜV Rheinland Consulting GmbH / VDI VDE Innovation + Technik GmbH) zur Verfügung.
Telefon: 0221/ 806 5252
E-Mail: innont@tuv.com

Projekte

Wir freuen uns, dass bereits drei unterjährige geförderte Projekte aus dem Bereich innovative Netztechnologien abgeschlossen werden konnten. Diese Projekte dienten vor allem dazu, dem Thema „Open RAN“ bzw. „innovative Netztechnologien“ in Deutschland im internationalen Wettbewerb der Technologieentwicklung einen Startimpuls zu geben.

Für diese sowie alle weiteren bewilligten Projekte sind hier kurze Projektsteckbriefe veröffentlicht, die die Kerninformationen zum Projektziel und zu den beteiligten Partnern enthält.

Eine Übersicht der bisher geförderten Projekte finden Sie hier.

Systemkonzept für ein heterogenes indoor-Radio Access Network (i-RAN)

Quelle: 5G-COMPASS-Konsortium

Logo von 5G-ECONET

Quelle: Fraunhofer IIS

Typisches 5G-Opportunity Szenario am Beispiel der Flut im Ahrtal

Quelle: 5G-Opportunity-Konsortium

5G-COMPASS - Systemkonzept für ein heterogenes indoor-Radio Access Network (i-RAN)5G-ECONET - Energy Consumption Optimization for Campus Network Applications5G Opportunity - Softwarebasierte 5G Ad-hoc Netzwerke mit opportunistischer Frequenznutzung

VERANSTALTUNGEN UND PROGRAMMVERNETZUNG

Das BMDV organisiert im Rahmen des Förderprogramms Veranstaltungen und Vernetzungsworkshops, die die Fachcommunity zusammenführen und den Wissenstransfer zwischen Politik, Unternehmen und Forschungseinrichtungen unterstützen. Eine Rückschau auf bisher durchgeführte Veranstaltungen und Aktivitäten finden Sie hier.

Banner zur Jahrestagung 2023

Quelle: BMDV

Banner zur Jahrestagung 2022

Quelle: BMDV

Banner von der Summit Veranstaltung: Summit 22 "Mix and Test"

Quelle: i14y Lab

Zweite Jahrestagung InnoNT am 26. September 2023Erste Jahrestagung InnoNT am 25. August 2022Erster i14y Lab Summit „Mix & Test“ am 09. Juni 2022

Für weiterführende Informationen sowie aktuelle Programm-Updates folgen Sie gerne auch der Linked-In-Seite des Förderprogramms.