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Das Programm „Digitales Europa“ (engl.: „Digital Europe Programme“) ist ein EU-Förderprogramm zur Beschleunigung des digitalen Wandels der europäischen Wirtschaft, Industrie und Gesellschaft. Ziel des Programms ist es, den Auf- und Ausbau digitaler Kapazitäten in zentralen Bereichen digitaler Technologien, ihre Verbreitung (Erprobung, anwendungsorientierte Umsetzung und Rollout) und Akzeptanz in der Privatwirtschaft, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), aber auch in der öffentlichen Verwaltung, zu stärken. Das Programm hat eine Laufzeit von sieben Jahren (2021 bis 2027) und ein Gesamtbudget von ca. 8,2 Mrd. €.

Die EU-Kommission veröffentlicht dazu konkrete Förderaufrufe, auf die sich potenzielle Fördermittelnehmer mit einem passenden Projektvorschlag bewerben können. Die EU-Kommission veröffentlicht dazu konkrete Förderaufrufe, auf die sich potenzielle Fördermittelnehmer (insbes. Unternehmen, Forschungseinrichtungen, öffentliche Institutionen, Behörden) mit einem passenden Projektvorschlag bewerben können. Die Förderung wird überwiegend in Form von Zuschüssen erbracht und erfordert in der Regel einen Eigenbeitrag von 50 % (von KMU: 25 %). Eine Kombination und Kumulierung mit Mitteln aus anderen Programmen ist grundsätzlich möglich.

Abseits dieser spezifischen Förderaufrufe sind Förderungen zur Unterstützung von Digitalisierungsvorhaben nicht möglich.

1. Hochleistungsrechnen (Budget: ca. 2 Mrd. €)

  • Einrichtung einer EU-Supercomputer-Infrastruktur, die insbesondere für KMU und für Forschungszwecke leicht zugänglich ist
  • Nutzung von Supercomputing zu Zwecken des öffentlichen Interesses, z.B. bei der Bewältigung des Klimawandels oder der Verbesserung der Gesundheitsfürsorge und der Sicherheit

2. Künstliche Intelligenz (Budget: ca. 1,7 Mrd. €)

  • Entwicklung und Stärkung des (kommerziellen) Einsatzes von KI durch Unternehmen und öffentliche Verwaltungen
  • Stärkung und Vernetzung von Test- und Experimentiereinrichtungen für KI
  • Einrichtung europäischer Datenräume

3. Cybersicherheit und Vertrauen (Budget: ca. 1,4 Mrd. €)

  • Stärkung der Abwehrfähigkeit gegenüber Cyberangriffen
  • Unterstützung des breiten Einsatzes der Cybersicherheitskapazitäten in der gesamten Wirtschaft
  • Verbesserung der Zusammenarbeit bei Cybersicherheitsprojekten zwischen den EU-Mitgliedstaaten sowie zwischen dem zivilen und dem Verteidigungssektor
  • Steigerung der Fähigkeiten Europas in den Bereichen optische Kommunikation und Cybersicherheit durch den Einsatz von Quantenkommunikationsinfrastrukturen

4. Fortgeschrittene digitale Kompetenzen (Budget: ca. 0,5 Mrd. €)

  • Unterstützung von Konzeption und Durchführung spezialisierter Trainingsprogramme für zukünftige Experten in Daten und KI, Cybersicherheit, Quanten- und High Performance Computing
  • Unterstützung hochwertiger Schulungen am Arbeitsplatz und von Praktika für Studierende und Arbeitskräfte in diesen Schlüsselbereichen

5. Einführung und optimale Nutzung digitaler Kapazitäten und Interoperabilität (Budget: 1 Mrd. €)

  • Aufbau und Stärkung der Europäischen Digitalen Innovationszentren (EDHIs) und ihres Netzwerks
  • Unterstützung der Einführung fortschrittlicher digitaler Technologien bei KMU
  • Einführung, Betrieb und Integration vertrauenswürdiger transeuropäischer Infrastrukturen für digitale Dienste im öffentlichen Sektor
  • Unterstützung der europäischen öffentlichen Verwaltungen und der Industrie bei der Bereitstellung und Nutzung modernster digitaler Technologien (z. B. Blockchain) und interoperabler digitaler Lösungen

6. Halbleiter (ca. 1,5 Mrd. €)

  • Aufbau von Entwurfskapazitäten für integrierte Halbleitertechnologien
  • Ausbau bestehender und Entwicklung neuer fortschrittlicher Pilotanlagen
  • Beschleunigung der innovativen Entwicklung hochmoderner Quantenchips und dazugehöriger Halbleitertechnologien
  • Beschleunigung der innovativen Entwicklung hochmoderner Quantenchips und dazugehöriger Halbleitertechnologien
  • Durchführung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem sogenannten „Chip-Fonds“

Das Programm „Digitales Europa“ gliedert sich in vier mehrjährige Arbeitsprogramme, die jeweils für zwei bis drei Jahre von der EU-Kommission beschlossen werden. In den Arbeitsprogrammen werden die geplanten Förderaufrufe samt voraussichtlicher Antragsfristen und Budgets beschrieben.

Die aktuellen Arbeitsprogramme sind

Förderanträge können ausschließlich im Rahmen spezifischer Förderaufrufe („Calls“) gemäß den darin formulierten inhaltlichen und administrativen Vorgaben gestellt werden. Die Förderaufrufe werden von der EU-Kommission im EU Funding & Tender Portal veröffentlicht. Dort ist eine inhaltliche Suche nach Themen und Stichworten möglich; die Antragstellung erfolgt ebenfalls über dieses Portal.
Aktuelle Förderaufrufe finden Sie hier.

Einige Förderaufrufe von Digitales Europa können gem. Art. 12 (5) und (6) der DEP-Verordnung aus übergeordneten Gründen der Sicherheit in der Teilnahme eingeschränkt sein. Diese Förderaufrufe stehen Unternehmen mit Anteilseignern aus nicht-EU-Ländern nicht offen, bzw. können solche Unternehmen nur eingeschränkt teilnahmeberechtigt sein. Dies wird im Arbeitsprogramm und im konkreten Ausschreibungsdokument („Call-Document“) im Einzelnen ausgeführt.

Durch Vorlage einer sog. Sicherheitsgarantie (als Teil der obligatorischen „Ownership and Control“-Declaration) kann es auch Unternehmen mit EU-externen Anteilseignern erlaubt werden, sich an den geförderten Projekten zu beteiligen. Diese Sicherheitsgarantie muss vom zuständigen EU-Mitgliedstaat bestätigt werden; hierfür ist in Deutschland das BMDV zuständig. Diese Bestätigung muss aber erst zu einem späteren Zeitpunkt im Bewilligungsprozess vorgelegt werden; die betroffenen Unternehmen sind angehalten ggf. kurzfristig unterstützende Dokumente und Erläuterungen vorzulegen, um die Aussagen der Sicherheitsgarantie zu belegen.

Kontakt:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Referat DP 11 – Grundsatzfragen Europäischer Digitalpolitik
digital-europe@bmdv.bund.de