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Quelle: Adobe Stock / zhu difeng

Die „Connecting Europe Facility (CEF)“ ist ein zentrales EU-Förderinstrument zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen in Europa.
Für den Bereich CEF Digital“ stehen insgesamt rd. 2 Mrd. Euro bis 2027 zur Verfügung. Gefördert wird der Ausbau hochleistungsfähiger digitaler Infrastruktur in Europa. Grundlage für das Förderprogramm ist die CEF2-Verordnung.

-Aktuelle Förderaufrufe unter CEF Digital

Die EU-Kommission hat am 22. Oktober 2024 die vierten Förderaufrufe unter CEF Digital mit einem Volumen von 323 Mio. Euro veröffentlicht. Ausgeschrieben sind die folgenden Förderaufrufe:

Für die Förderaufrufe für 5G Large Scale Pilots und Backbone-Konnektivität für Digital Global Gate-ways können Anträge bis 13. Februar 2025 17:00 CET über das „Funding & Tenders“ Portal der EU-Kommission / HaDEA eingereicht werden.

Für den Förderaufruf Europäische Quantenkommunikationsinfrastruktur können Anträge bis 27. März 2025 17:00 CET über das „Funding & Tenders“ Portal der EU-Kommission / HaDEA eingereicht werden.

Allgemeine Zertifizierung des Projektantrags durch BMDV/zuständiges Ressort

Interessierte Unternehmen, Organisationen oder Einrichtungen, die unter den CEF Digital-Förderaufrufen einen Förderantrag stellen wollen, sind nur dann förderfähig, wenn sie die Zustimmung eines zuständigen EU-Mitgliedstaates für das Förderprojekt erhalten. Für Deutschland bedeutet das, dass das BMDV bzw. das zuständige Ressort die Kenntnisnahme eines Antrages formell bestätigt (sog. „Member State Agreement“ (MSA) nach Art. 11 Abs. 6 Buchstabe b der CEF2-Verordnung).

Um gewährleisten zu können, dass jeder Antrag, der Deutschland betrifft (d. h. deutscher Antragsteller, Projektdurchführung in Deutschland oder deutsche/r Projektbeteiligte/r), durch das BMDV bzw. die zuständigen Ressorts geprüft und bestätigt werden kann, müssen für das zu beantragende Förderprojekt Projektskizzen (auf Englisch oder Deutsch) eingereicht werden. Die Projektskizzen sollten das geplante Projekt beschreiben. Sie sollten dabei auf die wesentlichen Eckdaten der Förderaufrufe eingehen, insgesamt aber möglichst 10 Seiten (DIN A4) nicht überschreiten. Wesentliche Inhalte der Projektskizzen sind:

  • Name des Projekts
  • Name des Förderaufrufs
  • Teilnehmer/Konsortium/Ansprechpartner des Konsortiums
  • Geplante Aktivität
  • Geografische Lage
  • Dauer
  • Budget
  • Bestätigung, dass die finanziellen und operationellen Kapazitäten zur Durchführung des Projekts gegeben sind
  • Bestätigung, dass keine Ausschlussgründe für die Förderung vorliegen
  • Bestätigung, dass ggü. der EU-Kommission erforderliche Sicherheitserklärungen abgegeben werden

Bei 5G Large Scale Pilots zusätzlich:

  • Bestätigung, dass die Förderung nicht zur Erfüllung einschlägiger Versorgungspflichten (z.B.: im Rahmen von Frequenzzuteilungen) verwendet werden
  • Bestätigung, dass keine vorhandene oder belastbar geplante 5G-Infrastruktur in der Lage ist, die für die Use Cases erforderliche Qualität bereit zu stellen

Anfragen für die Erteilung der Zustimmung (des Member State Agreements (MSA)) durch Deutschland sind

  • für den Förderaufruf Europäische Quantenkommunikationsinfrastruktur bis zum 14. Februar 2025
  • und für alle anderen Förderaufrufe bis zum 3. Januar 2025

zusammen mit der oben beschriebenen Projektskizze bei cef-digital@bmdv.bund.de einzureichen. Bei Anfragen, die nach Ablauf der jeweiligen Fristen eingehen, kann eine rechtzeitige Bearbeitung des MSA durch Deutschland nicht sichergestellt werden.

Zustimmung zu Sicherheitsgarantien der Antragsteller durch Mitgliedstaaten

Zusätzlich müssen bei einigen Förderaufrufen von CEF Digital Sicherheitsgarantien eingereicht werden, denen der Sitz-Mitgliedstaat zugestimmt haben muss. Bei Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ist nach den neuen Förderaufrufen eine solche Sicherheitsgarantie nur dann einzureichen, wenn die EU-Kommission/HaDEA im Rahmen der Evaluierung des Förderantrags festgestellt hat, dass das Unternehmen nicht von einem EU-Mitgliedstaat oder einem EU-Staatsbürger kontrolliert wird. In Fällen, in denen Deutschland der Sitzmitgliedstaat ist, gilt für die Zustimmung durch Deutschland Folgendes:  

Um eine entsprechende Zustimmung durch Deutschland zu ermöglichen, sind die Sicherheitsgarantien und die diese substantiierenden Unterlagen (Begründung von maximal 10 Seiten DIN A4 zuzüglich Nachweise) bei cef-digital@bmdv.bund.de einzureichen. Als Betreff ist „Sicherheitsgarantie: Name der einreichenden Stelle / spezifischer Förderaufruf / 2024“ anzugeben.

Wichtig: Auch wenn bei Unternehmen mit Sitz in Deutschland eine Sicherheitsgarantie und die Zustimmung hierzu durch Deutschland von HaDEA erst im Rahmen der Evaluierung des Förderaufrufs angefordert werden (da erst bei Feststellung, dass keine Kontrolle durch einen EU-Mitgliedstaat oder EU-Staatsbürger besteht, eine Sicherheitsgarantie erforderlich ist), empfehlen wir Antragstellern, die es für wahrscheinlich halten, dass bei Ihnen keine Kontrolle durch einen EU-Mitgliedstaat besteht, die Sicherheitsgarantie und die o .g. substantiierenden Unterlagen so früh wie möglich im Prozess an cef-digital@bmdv.bund.de zu senden. Denn für den Fall, dass die EU-Kommission/HaDEA feststellen, dass keine Kontrolle durch einen EU-Mitgliedstaat besteht, müssen Sicherheitsgarantie und Zustimmung des Sitzmitgliedstaats binnen maximal 30 Arbeitstagen eingereicht werden, spätestens jedoch am 7. Oktober 2025. Dieser Zeitraum ist sehr kurz. Um eine rechtzeitige Bearbeitung sicherzustellen, sollten die Unterlagen deshalb so früh wie möglich vorgelegt werden.

Arbeitsprogramm für CEF Digital

Am 9. Oktober 2024 hat die Europäische Kommission das zweite Arbeitsprogramm für CEF Digital für die Jahre 2024 bis 2027 veröffentlicht.

Hauptmaßnahmen (Förderlinien) von CEF Digital sind:

  • Der Ausbau von 5G-Infrastrukturen im Rahmen sogenannter 5G Large Scale Pilots in Europa, darunter die 5G-Netzabdeckung entlang grenzüberschreitender Korridore („5G-Korridore“) und für sozioökonomische Treiber („5G for Smart Communities“).
  • Der Ausbau der Quanten-Kommunikationsinfrastruktur (EuroQCI-Initiative) und der Backbone-Konnektivität für die Vernetzung der EU im Rahmen von Digital Global Gateways.
  • Synergie-Projekte, wie u. a. operative digitale Plattformen, die im Zusammenhang mit Verkehrs- oder Energieinfrastruktur stehen.
  • Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (Coordination and Support Actions, CSA).

Für weitergehende Details wird auf das CEF Digital-Arbeitsprogramm sowie die Förderaufrufe verwiesen.

Als Förderprogramm der EU unterliegt die Planung, Verwaltung und Umsetzung von CEF der EU-Kommission. CEF Digital ist dabei dem Verantwortungsbereich der European Health and Digital Executive Agency (HaDEA) der EU-Kommission zugeordnet.

Bisherige Ausschreibungen und Aufrufe unter CEF Digital

Zwischen dem 17. Oktober 2023 und 20. Februar 2024 liefen die dritten Förderaufrufe („Calls for proposals“) der EU-Kommission unter CEF Digital mit einem Volumen von 240 Mio. Euro. Informationen zu diesen Calls sind hier abrufbar.

Zwischen dem 12. Oktober 2022 und 21. März 2023 liefen die zweiten Förderaufrufe („Calls for proposals“) der EU-Kommission unter CEF Digital mit einem Volumen von 240 Mio. Euro.

Zwischen dem 21. Juni 2022 und 24. August 2022 lief seitens der EU-Kommission eine Ausschreibung („Call for tenders“) für den Aufbau einer Plattform für die Förderlinie „5G for Smart Communities“ unter den Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (CSA) von CEF Digital mit einem Volumen von 1,5 Mio. Euro.

Vom 12. Januar 2022 bis 20. April 2022 liefen die ersten Förderaufrufe („Calls for proposals“) der EU-Kommission unter CEF Digital mit einem Volumen von 258 Mio. Euro. Die Informationen eines Info Day der EU-Kommission zu den ersten CEF Digital-Förderaufrufen vom 19. Januar 2022 sind hier abrufbar.

Bisherige Veranstaltungen unter CEF Digital

Am 3. Dezember 2024 hat das BMDV gemeinsam mit dem Gigabitbüro und der Europäischen Kommission einen Webcast zum 4. Förderaufruf veranstaltet. Die Präsentation erhalten Sie auf Anfrage vom BMDV. Senden Sie gern eine E-Mail an CEF-Digital@bmdv.bund.de.

Am 12. November 2024 fand ein Info-Day von HaDEA statt. Weitere Informationen sowie eine Aufzeichnung der Veranstaltung finden Sie unter dem folgenden Link.

Am 26. Oktober 2023 fand ein Informationstag von HaDEA zu dem dritten Set an Förderaufrufen unter CEF Digital statt. Dabei wurden Inhalt und Verfahren der dritten Förderaufrufe vorgestellt. Weitergehende Informationen finden Sie auf den Webseiten des Veranstalters.

Die 5G for Smart Communities Support Plattform lud zu diversen Informations- und Austauschveranstaltungen für mögliche Antragsteller (Stakeholder) und Interessenten ein. Im Fokus stand dabei die Förderlinie 5G-Infrastrukturen in Europa und die Förderung sogenannter 5G for Smart Communities (5GSC). Weitergehende Informationen finden Sie auf den Webseiten des Veranstalters.

Am 15. Februar 2023 fand zur Unterstützung des laufenden, zweiten Förderaufrufs für die Förderlinie 5G for Smart Communities“ von CEF Digital ein 5G for Smart Communities - CEF Digital call matchmaking“ statt, dessen Ergebnisse hier abrufbar sind.

Am 25. Oktober 2022 veranstaltete die EU-Kommission / HaDEA einen „Virtual Info Day“ für die Vorstellung des zweiten Förderaufrufs unter CEF Digital. Eine Aufzeichnung der Veranstaltung ist hier abrufbar.

Am 20. September 2022 fand in Vorbereitung auf die zweiten Förderaufrufe unter der Förderlinie 5G for Smart Communities“ von CEF Digital eine „Information & Matchmaking Session“ statt, deren Ergebnisse hier abrufbar sind.

Am 20. September 2022 fand in Vorbereitung auf die zweiten Förderaufrufe unter der Förderlinie „Backbone Connectivity for Digital Global Gateways“ von CEF Digital eine „Info Session“ statt, deren Ergebnisse hier abrufbar sind.

Bitte beachten Sie, dass diese Hinweise nur zu Informationszwecken dienen. Sie ersetzen nicht die in den einschlägigen Rechtsgrundlagen festgelegten Regeln und Bedingungen.