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Open Data oder offene Daten sind für alle öffentlich zugänglich, frei nachnutzbar, kostenfrei, maschinenlesbar und liegen in der Regel in unbearbeiteter Form vor.
In einer starken, gelebten Demokratie sind die Freigabe und die Weiterverwertung von Daten der öffentlichen Verwaltung, sogenannte Open Government Data, ein wichtiger Baustein der Teilhabe und Meinungsbildung. Ob Verkehrsprojekte oder Breitbandausbau – Bürgerinnen und Bürger können einen besseren Einblick in die politischen Entscheidungsgrundlagen erhalten und sich stärker beteiligen. Die bessere Verfügbarkeit von Daten eröffnet darüber hinaus Wirtschaft und Wissenschaft viele noch ungenutzte Potenziale. Insbesondere im Verkehrs- und Transportsektor liegt ein hoher volkswirtschaftlicher Nutzen von Open Data.
Rechtsrahmen zu Open Data
Das Open-Data-Gesetz (§12 a E-Government-Gesetz) verpflichtet Behörden der mittelbaren und unmittelbaren Bundesverwaltung, die von ihnen erhobenen, unbearbeiteten Rohdaten mit nur wenigen begründeten Ausnahmen zu veröffentlichen. Klare Kriterien bestimmen den Umgang mit Open Data, beispielsweise sind sie kostenfreie bereitzustellen, sie müssen frei zugänglich und nachnutzbar sein und in standardisierten maschinenlesbaren Formaten vorliegen. Datenschutzbestimmungen und andere gesetzlich geregelte Gründe, die einer Veröffentlichung entgegenstehen, sind zu berücksichtigen.
Die EU-Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 bestimmte hochwertige Datensätze und deren Veröffentlichungs- und Weiterverwendungsmodalitäten festgelegt. Als hochwertig angesehen werden Datensätze, sogenannte High Value Datasets, die „ein besonderes Potenzial für die Erzielung sozioökonomischer Vorteile in Verbindung mit harmonisierten Bedingungen für die Weiterverwendung" haben.
Sie werden in die sechs Kategorien Georaum, Erdbeobachtung und Umwelt, Meteorologie, Statistik, Unternehmen und Eigentümerschaft von Unternehmen sowie Mobilität eingeteilt. Diese hochwertigen Datensätze müssen öffentliche Stellen kostenlos und mit einer offenen Lizenz zur Verfügung stellen. Ab dem 09. Juni 2024 greift die Verordnung.
Aktivitäten des BMDV im Bereich Open Data
Das Ministerium für Digitales und Verkehr bekennt sich mit seiner Positionierung eindeutig zum Open-Data-Prinzip und strebt an, innerhalb der Bundesregierung Impulsgeber und Vorreiter zu sein.
Mit der Mobilithek stellt das BMDV eine Plattform bereit, die den offenen Zugang zu Daten des Geschäftsbereichs und zu weiteren Daten aus den Themenfeldern des Ministeriums ermöglicht. Über die Mobilithek werden offene Daten aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums automatisch an das nationale Open-Data-Portal GovData weitergeleitet. Durch die Kopplung von GovData an das Europäische Datenportal ist damit auch die Einbindung der Daten des Ministeriums in den europäischen Datenraum gesichert.
Mit CODE-DE stellt das BMDV eine Plattform für den nationalen Zugang zu den offenen Daten und Diensten aus dem Copernicus-Erdbeobachtungsprogramm bereit und fördert damit insbesondere die Integration dieser Daten in die Verwaltungsabläufe in Deutschland.
Mit seiner Geoinformationsstrategie unterstützt das Ministerium zudem die Umsetzung der erklärten Open-Data-Ziele.
Darüber hinaus fördert das Ministerium mit dem mFUND (Modernitätsfonds) seit 2016 die Entwicklung digitaler Geschäftsideen, die auf offenen Mobilitäts-, Geo- oder Wetterdaten basieren.
Offene Daten des Geschäftsbereichs wollen wir der Allgemeinheit bereitstellen. Aber welche Datensätze sind offene Daten? Um Datenverantwortliche bei dieser Bewertung zu unterstützen, entwickelte das BMDV den Open Data Kompass. Diese Online-Lösung führt Schritt für Schritt durch rechtliche und technische Fragen zu Open Data. Am Ende liegt die Bewertung des Datensatzes vor – handelt es sich um offene Daten oder nicht – mit einer entsprechenden Dokumentation und einer veröffentlichungsfähigen Datenbeschreibung.